Da ist noch Geld im Topf
Görlitz-Zgorzelec. In diesem Jahr sind aus dem Fördertopf des Förderprogramms der Integrierten Ländlichen Entwicklung (ILE) noch ca. 1,3 Mio Euro verfügbar. Neue Projekte können beim Regionalmanagement eingereicht werden.
Förderung für Privathaushalte im ländlichen Raum
Das Förderprogramm der ILE hat im Juni 2010 die Halbzeit des Förderzeitraumes erreicht. Bisher konnten in der „Östlichen Oberlausitz“ mit der ILE-Förderung bereits 86 Projekte mit rund 7 Mio. Euro Fördermitteln unterstützt werden. Dabei gibt es bei den realisierten Projekten eine breite Palette: Vom Kfz-Betrieb, über Spielplatz, kommunale Straßen, zahlreiche Wohnhäuser für junge Familien bis hin zum Vereinshaus konnten Vorhaben gefördert werden.
ILE – was ist das?
ILE steht für Integrierte Ländliche Entwicklung und ist ein EU-Förderprogramm aus dem neuen "Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raumes" (ELER). Die aktuelle Förderperiode gilt für den Zeitraum 2007 bis 2013.
Übergeordnetes Ziel der ILE ist die Zusammenarbeit der gesamten Region auf der Grundlage einer gemeinsamen Handlungsstrategie, dem Integrierten Ländlichen Entwicklungskonzept (ILEK). Die Handlungsstrategie sollte dabei nicht vorrangig auf die Akquisition von Fördermitteln ausgerichtet sein, sondern auf die tatsächlichen Anliegen der Region. Grundlage dieser Strategie ist eine regionale Partnerschaft zwischen Bürgern, Kommunen, der Wirtschaft und allen relevanten Akteuren im Interesse der Region.
Wer kann ILE nutzen?
Hauptziele von ILE sind die wirtschaftliche Entwicklung, Schaffung von Arbeitsplätzen und die Erhaltung der typischen ländlichen Bausubstanz durch eine neue Nutzung.
Profitieren von ILE können deshalb Projektträger, die ein Gebäude im ländlichen Raum nachhaltig nutzen - gefördert wird z.B. die Einrichtung eines Gewerbes inkl. Ausstattung, Landtourismus oder aber das eigene Wohnen. Auch Vereinsgebäude und Kirchen können in den Genuss von Fördermitteln kommen.
Junge Familien werden vorrangig gefördert. Der Fördersatz zum Wohnen beträgt für junge Familien 45 Prozent, für die Einrichtung eines Gewerbes bis zu 50 Pprozent.
Wie und wo wird die Förderung beantragt?
Ansprechpartner ist zuerst das Regionalmanagement. Es berät kostenlos zur Antragstellung.
Soll die Förderung noch für dieses Jahr beantragt werden, muss bereits ein konkretes Projekt vorliegen, Stichtag ist der 30. Juni 2010. Da die Förderung erst im Nachhinein gezahlt wird, muss ein Finanzierungskonzept existieren. Das Projekt darf noch nicht begonnen sein. Reine Sanierungsmaßnahmen in bereits bewohnten Wohnhäusern sind nicht förderfähig.
Da das Förderprogramm noch bis 2013 läuft, können sich auch Projektträger, die erst am Anfang der Planung stehen, beim Regionalmanagement melden.
Wer jetzt Fragen hat, ruft hier an:
Regionalmanagement „Östliche Oberlausitz“,
Tel.: 03581 - 7 04 96 55,
Ansprechpartnerin ist Babette Kunz.
Mehr:
http://www.oestliche-oberlausitz.de
Zum Foto:
Der Hohendubrauer Ortsteil Groß Radisch profiliert sich als Themendorf zum Thema „Kirsche“. In diesem Zusammenhang konnte der Spielplatz „Kletterkirsche“ über ILE verwirklicht werden und wurde am Himmelfahrtstag 2010 von seinen Nutzern erobert.



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- Quelle: red
- Erstellt am 04.06.2010 - 07:59Uhr | Zuletzt geändert am 04.06.2010 - 08:34Uhr
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