Neues Wohngeldgesetz
Bautzen / Budyšín. Das Landratsamt Bautzen / Krajnoradny zarjad Budyšin informiert über das ab 2009 geltende Wohngeldgesetz.
Antragsflut erwartet
Am 1. Januer 2009 tritt das neue Wohngeldgesetz mit deutlich spürbaren Leistungsverbesserungen in Kraft. Die Wohngeldbehörden wollen im Folgenden auf die wichtigsten Fragen im Zusammenhang mit der Gesetzesänderung antworten.
Wie hoch ist das künftige Wohngeld?
Das durchschnittlich ausgezahlte Wohngeld erhöht sich um 40 Euro. Dies ist im Wesentlichen begründet durch eine Erhöhung der Tabellenwerte des Wohngeldes. Eine weitere Einflussgröße ist ferner die neu eingeführte Heizkostenpauschale. Bei der Berechnung werden dabei 0,50 Euro/Quadratmeter berücksichtigt. Für einen Ein-Personen-Haushalt ergibt sich aus dem neuen Wohngeldgesetz ein Betrag für Heizkosten in Höhe von 24 Euro. Ein Zwei-Personen.Haushalt erhält 31Euro. Für jedes weitere Haushaltsmitglied erhöht sich der Betrag um zusätzlich 6 Euro.
Daneben profitieren die Wohngeldbezieher von einer Anhebung der Miethöchstgrenzen um zehn Prozent und vom Wegfall der Baualtersklassen. Künftig wird also nicht mehr unterschieden, wann der Wohnraum bezugsfertig geworden ist und welche Ausstattungsmerkmale er hat. Maßgebend ist dann die Baualtersklasse mit den höchsten (neuen) Beträgen (bisher: Baujahr ab 1. Januer 1992). Gerade für älteren oder unsanierten Wohnraum ist mit dem neuen Wohngeldgesetz ein höheres Wohngeld möglich.
Aus den genannten Gründen wird allgemein davon ausgegangen, dass auch insgesamt die Anzahl der Haushalte, die Anspruch auf Wohngeld haben, um mehr als 70 Prozent steigt.
Was ist in den Fällen zu tun, die bisher kein Wohngeld bezogen haben oder der Antrag in der Vergangenheit abgelehnt worden ist?
Falls bisher kein Wohngeld bezogen wurde aber ein erneuter Anspruch durch das neue Wohngeldgesetz geprüft werden soll, kann ein Antrag bei den zuständigen Wohngeldbehörden gestellt werden.
Zuständig und damit auch verantwortlich für die Ausgabe und Entgegennahme der Wohngeldanträge sind
- für die Bürger des Landkreises Bautzen die Wohngeldbehörde des Landratsamtes Bautzen, Verwaltungsstandort Bautzen, Bahnhofstr. 9, Verwaltungsstandort Kamenz, Macherstr. 55,
- für die Bürger der Stadt Bautzen die Wohngeldbehörde der Stadtverwaltung Bautzen, Innere Lauenstr. 2
- für die Bürger der Stadt Hoyerswerda die Wohngeldbehörde der Stadt Hoyerswerda, Dillinger Str. 2.
Die Wohngeldanträge sind in den Stadt- und Gemeindeverwaltungen, den Bürgerämtern der Kreisverwaltung und dem Bautzener-Bürger-Service der Stadtverwaltung Bautzen zu erhalten.
Was ist in den Fällen zu tun, wo bereits Wohngeld gezahlt wird?
Bei Wohngeldanträgen, über die bis Ende 2008 entschieden wird, ist das geltende Wohngeldrecht anzuwenden. Das gilt auch in den Fällen, wenn der Bewilligungszeitraum bis in das Jahr 2009 hineinreicht. Zum Ende des Bewilligungszeitraumes erfolgt dann eine Neuberechnung des Wohngeldanspruches ab 1. Januer 2009 von Amts wegen. Die Neuberechnung erfolgt unter Berücksichtigung der tatsächlichen persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse ab Januar 2009. Hierzu erhalten die Bezieher von Wohngeld nach Ablauf des Bewilligungszeitraumes ein gesondertes Schreiben der Wohngeldstelle. Wenn sich ein höheres Wohngeld errechnet, wird die Differenz nachgezahlt, und bei einer Verringerung verbleibt es beim bewilligten Wohngeld.
Es ist also kein neuer Wohngeldantrag (Erhöhungsantrag) erforderlich! Wenn jedoch bereits Wohngeld bezogen wird, der Bewilligungszeitraum aber im Dezember 2008 ausläuft, muss für den Zeitraum ab Januar 2009 ein neuer Antrag (Wiederholungsantrag) gestellt werden.
Zu beachten ist außerdem, dass unabhängig vom oben aufgeführten Verfahren die Mitteilungspflichten aus den vorliegenden Wohngeldbescheiden weiter bestehen. Dazu zählen insbesondere eine Einkommenserhöhung um mehr als 15%, die Erhöhung der Anzahl der Personen, die zu einem Haushalt zählen, der Auszug aus der Wohnung, die Antragstellung auf Sozialhilfe, Arbeitslosengeld II oder Grundsicherung bei Erwerbsminderung und im Alter.
Wie lange dauert die Bearbeitung des Wohngeldantrages?
Auf Grund des neuen Wohngeldrechtes werden viele Bürger erneut oder erstmalig einen Wohngeldantrag (Mietzuschuss oder Lastenzuschuss) stellen. Dabei ist es wichtig, dass nur vollständig eingereichte Antragsunterlagen zur abschließenden Bearbeitung gelangen. Aus rechtlichen Gründen kann aber über einen Wohngeldantrag für den Zeitraum ab Januar 2009 unter Anwendung des neuen Wohngeldrechtes erst ab dem 1. Januar 2009 entschieden werden. Aus diesem Grunde und wegen der enormen Anzahl zusätzlicher Antragsteller kann es dabei zu Verzögerungen in der Bearbeitung kommen. Die Mitarbeiter der Wohngeldbehörden sind jedoch bemüht zeitnah über den Wohngeldantrag zu entscheiden.
Weitere Informationen:
Informationen erhalten die Bürger von den Wohngeldbehörden. Die Mitarbeiter der Wohngeldbehörden wollen umfassend und kompetent zum neuen Wohngeldrecht beraten. Weitere Informationen erhalten sie durch die Bürgerämter in Bautzen und Kamenz bzw. durch den Bautzener-Bürger-Service der Stadtverwaltung Bautzen.Durch die Landesdirektion ist außerdem geplant, mit Hilfe einer Broschüre die Bevölkerung über das neue Wohngeldrecht zu unterrichten. Über das Erscheinen der Broschüre wird zeitnah durch die ortsüblichen Medien informiert. Die Broschüre kann dann von allen Stadt- und Gemeindeverwaltungen bezogen werden.
Mehr:
http://www.bmvbs.de
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- Quelle: /red
- Erstellt am 07.12.2008 - 23:40Uhr | Zuletzt geändert am 07.12.2008 - 23:51Uhr
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