Die Kehrseite des Herbstes
Görlitz-Zgorzelec. Die Stadtverwaltung Görlitz weist wegen der in den vergangenen Jahren aufgetretenen Probleme bei der Laub- und Astbruchentsorgung von Straßenbäumen im Bereich Promenadenstraße und Südoststraße auf die rechtlichen Regelungen hin.
Klarheit über die Anliegerpflichten
Für die Entsorgung des Laubs und kleinerer Äste auf Gehwegen und den Grünstreifen am Straßenrand sind gemäß der Straßenreinigungssatzung der Stadt Görlitz die Anlieger verantwortlich. Eine zentrale Entsorgung des Laubs durch die Stadt Görlitz - wie das in früheren Jahren der Fall war - erfolgt nicht.
Aus Zumutbarkeitsgründen sind lediglich größere Äste von den Anliegerpflichten befreit, darunter fallen alle Äste ab einem Meter Länge und fünf Zentimetern Durchmesser. Diese werden jeweils in der ersten Woche des Monats vom Städtischen Betriebshof beseitigt.
-
Winteridylle im Garten: Den Außenbereich auch in der kalten Jahreszeit nutzen
Görlitz, 2. Dezember 2024. Der Winter steht vor der Tür, und mit den kühleren Tempera...
-
Abfallkalender 2025 für Görlitz ab Mitte Dezember erhältlich
Görlitz, 29. November 2024. Die Verteilung des Abfallkalenders 2025 für den Landkreis G&ou...
-
Gesundheitliche Vorsorge: Der Weg zu einem langen und aktiven Leben
Görlitz, 29. November 2024. Gesundheit ist das höchste Gut des Menschen. Doch viele Mensch...
-
Wie man ein Wohnmobil mit automatisiertem Schaltgetriebe fährt und pflegt
Görlitz, 25. November 2024. Wohnmobile bieten eine ideale Möglichkeit, komfortabel und fle...
-
Urlaubsplanung - so verläuft die Reise reibungslos
Görlitz, 21. November 2024. Die Vorfreude auf die schönsten Wochen des Jahres beginnt scho...
- Quelle: /red
- Erstellt am 18.09.2008 - 17:07Uhr | Zuletzt geändert am 18.09.2008 - 17:07Uhr
- Seite drucken