Illegale Müllentsorgung durch Abfallsammler nimmt zu

Illegale Müllentsorgung durch Abfallsammler nimmt zu

Görlitz, 17. Oktober 2024. Immer häufiger erhalten Bürger Wurfzettel von Abfallsammlern, die eine kostenlose Abholung von Altgeräten, Altkleidern und Schrott anbieten. Hinter diesen Angeboten stecken jedoch oft dubiose Geschäftspraktiken. Nach der Abholung werden wertlose oder unbrauchbare Gegenstände manchmal einfach zurückgelassen oder illegal auf Feldern und in Wäldern entsorgt. Derartige Müllablagerungen führen nicht nur zu Umweltproblemen, sondern können auch für die Abfallbesitzer selbst kostspielig werden.

Abfallsammler entsorgen Abfälle häufig nicht ordnungsgemäß. Es drohen Bußgelder für die Besitzer. (Symbolbild)

Bild von Gerd Altmann auf Pixabay

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Abfall bleibt in der Verantwortung der Besitzer

Laut dem Verband für bürgernahe Verkehrspolitik drohen Abfallbesitzern in Sachsen bei ordnungswidriger Abfallentsorgung Strafen zwischen 50 und 2.500 Euro. Wer sich auf die Angebote der Wurfzettel-Sammler verlässt und daraufhin feststellt, dass Müll zurückbleibt oder illegal entsorgt wird, kann daher zur Verantwortung gezogen werden. „Die Entsorgung von Haushaltsabfällen muss ordnungsgemäß erfolgen. Vermeintlich günstige Abholung durch nicht registrierte Sammler führt oft zu illegalen Müllablagerungen“, erklärt ein Sprecher der Umweltbehörde.


Nur offizielle Stellen wie die Stadtreinigung sowie zugelassene private Unternehmen dürfen Haushaltsabfälle sammeln – und das auch nur mit vorheriger Anmeldung bei der Landesdirektion Sachsen. Gerade bei privaten Sammlungen fehlt jedoch häufig eine klare Kennzeichnung: Auf den Flyern finden sich oft keine vollständigen Kontaktdaten, und bei Angabe einer Telefonnummer läuft diese nicht selten ins Leere. Eine korrekte Anzeige der Sammlung nach §§ 17, 18 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) und eine Mitführung der entsprechenden Bestätigung bei der Sammlungstätigkeit sind gesetzlich vorgeschrieben.


Abfallentsorgung gesetzlich geregelt


Sammelaktionen durch private oder gemeinnützige Organisationen für nicht gefährliche Abfälle, die der Überlassungspflicht unterliegen, müssen spätestens drei Monate vor Aufnahme der Tätigkeit bei der Abfallbehörde des Bundeslandes angezeigt werden. Wird die Anzeige eingereicht, erhalten die Sammler eine Eingangsbestätigung von der Landesdirektion Sachsen. Diese Bestätigung wird als Beleg empfohlen und kann bei Anfragen an die E-Mail-Adresse sammlungsanzeigen@lds.sachsen.de überprüft werden.


Doch selbst mit einer solchen Bestätigung sind nicht alle Angebote seriös. Als Indikatoren für fragwürdige Sammlungen gelten Flyer ohne vollständige Kontaktdaten und auffällige Rechtschreibfehler. Auch die Mitnahme wertloser Gegenstände wird oftmals vermieden, diese bleiben im besten Fall vor Ort liegen oder werden kurzerhand illegal entsorgt. Verbraucher sind angehalten, Abfälle direkt zu Wertstoffhöfen zu bringen, wo sie meist kostenlos abgegeben werden können.


Tipps zur Entsorgung


Anstatt auf nicht nachvollziehbare Wurfzettel einzugehen, empfiehlt die Abfallwirtschaft eine direkte Entsorgung über kommunale Wertstoffhöfe. Neben regulärem Sperrmüll können auch Elektrogeräte und Haushaltsgroßgeräte in vielen Fällen kostenlos dort abgegeben werden. Detaillierte Informationen dazu finden sich im Abfallkalender und der App der Abfallwirtschaft.

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  • Quelle: red / PM Landratsamt Görlitz
  • Erstellt am 17.10.2024 - 08:21Uhr | Zuletzt geändert am 17.10.2024 - 08:31Uhr
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