Abfallwirtschaftskonzept 2024 im Landkreis Görlitz vorgestellt

Abfallwirtschaftskonzept 2024 im Landkreis Görlitz vorgestellt

Görlitz, 5. August 2024. Der Landkreis Görlitz hat sein neues Abfallwirtschaftskonzept für das Jahr 2024 veröffentlicht. Als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger (örE) ist der Landkreis für die Verwertung und Beseitigung von Abfällen aus privaten Haushalten sowie aus anderen Herkunftsbereichen verantwortlich. Die Veröffentlichung des Konzepts ist ein wichtiger Schritt zur Optimierung der regionalen Abfallwirtschaft und zur Umsetzung der Kreislaufwirtschaftsgesetze.

Bild von Manfred Richter auf Pixabay

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Abfallwirtschaft im Landkreis Görlitz

Die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger sind verpflichtet, Abfallwirtschaftskonzepte zu erstellen, die die Verwertung, Wiederverwendung, das Recycling und die Beseitigung von Abfällen dokumentieren. Das neue Konzept des Landkreises Görlitz konzentriert sich auf die Umsetzung der Abfallhierarchie, die im Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) verankert ist. Diese Hierarchie umfasst folgende fünf Stufen:



  1. Vermeidung

  2. Vorbereitung zur Wiederverwendung

  3. Recycling

  4. Sonstige Verwertung, insbesondere energetische Verwertung und Verfüllung

  5. Beseitigung


Das Ziel der Kreislaufwirtschaft besteht darin, Mensch und Natur bei der Erzeugung und Bewirtschaftung von Abfällen zu schützen und dabei natürliche Ressourcen zu schonen.


Zusammenarbeit mit BIWA Consult GbR


Für die Fortschreibung des Abfallwirtschaftskonzepts 2024 arbeitete der Regiebetrieb Abfallwirtschaft des Landkreises Görlitz mit der Firma BIWA Consult GbR aus Freiberg zusammen. Ziel dieser Kooperation war es, die Ressourcen und Potenziale von Abfällen zu erkennen und optimal zu nutzen. Dies soll durch aktives kommunales Stoffstrommanagement erreicht werden, das stetig zu einer nachhaltigen Rohstoffwirtschaft weiterentwickelt werden soll.


Im Rahmen des Konzepts werden unnötige Abfallströme vermieden, während nicht vermeidbare Abfälle in Prozesse zur Wiederverwendung, Verwertung oder Beseitigung umgeleitet werden. "Das Konzept ist ein entscheidender Schritt zur Förderung einer nachhaltigen Abfallwirtschaft in der Region", erklärte ein Sprecher des Landkreises Görlitz.


Rechtliche Grundlagen und zukünftige Entwicklungen


Die rechtlichen Grundlagen für die Gestaltung der Kreislaufwirtschaft bilden die Kreislaufwirtschaftsgesetze des Bundes und des Freistaates Sachsen sowie die Satzungen des Landkreises Görlitz. Diese Rahmenbedingungen ermöglichen es dem Landkreis, innovative Ansätze zur Abfallvermeidung und -verwertung zu entwickeln und umzusetzen.


Interessierte Bürgerinnen und Bürger können das vollständige Abfallvermeidungskonzept 2024 auf der Internetseite des Landkreises Görlitz einsehen: Abfallvermeidungskonzept 2024.

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  • Erstellt am 05.08.2024 - 16:38Uhr | Zuletzt geändert am 06.08.2024 - 09:07Uhr
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