Neue Kosten der Unterkunft im Kreis Görlitz
Landkreis Görlitz, 1. Februar 2023. Im Kreis Görlitz gelten ab heute neue Angemessenheitswerte für die Kosten der Unterkunft, kurz KdU genannt. Alle zwei Jahre überprüft der Landkreis, ob die Unterkunftskosten für Bezieher von Leistungen der Grundsicherung nach den Sozialgesetzbüchern (SGB) II und XII noch angemessen sind. SGB II betrifft die Grundsicherung für jene, die mehr oder weniger engagiert Arbeit suchen, SGB XII beschreibt die Sozialhilfe.
Schlüssiges Konzept als Grundlage ist gegeben
In einer Mitteilung beschreibt das Görlitzer Landratsamt die Vorgehensweise: Das Bundessozialgericht hat in zahlreichen Entscheidungen vorgegeben, welche Kriterien bei der Ermittlung der Angemessenheitswerte zu berücksichtigen sind. In die Auswertung fließen neben bestehenden Mieten auch die Wohnungsangebote ein, die jedermann im Rahmen von Recherchen in Zeitungen oder im Internet bei der Wohnungssuche grundsätzlich zugänglich sind. Das sind neben den Anzeigen in den lokalen Zeitungen unter anderem auch Internetauftritte der Vermieter. Auf diese Weise kommt der Landkreis der Forderung nach, die Gegebenheiten des örtlichen Wohnungsmarktes zu berücksichtigen. Am Ende der regelmäßigen, fortlaufenden Datenerhebung sind die Daten wissenschaftlich auf mathematisch-statistischer Grundlage auszuwerten. Dadurch wird sichergestellt, dass die Ermittlung der Angemessenheitswerte die realen Verhältnisse abbildet und frei von politischer Einflussnahme erfolgt. Um für die betroffenen Personen das Grundbedürfnis "Wohnen" über den Bezug von Sozialleistungen abzusichern, soll die Ermittlung nicht von äußeren Faktoren, wie der Haushaltslage der Kommunen oder anderen Interessenlagen, abhängig sein. Die Werte sind so zu bestimmen, dass mietpreiserhöhende Wirkungen vermieden werden, es jedoch den Leistungsberechtigten möglich ist, eine entsprechende Wohnung anzumieten. Der Landkreis prüft daher auch in einem ergänzenden Schritt das Verhältnis der Nachfrage zum verfügbaren Angebot. Die vom Landkreis angewandte Methode zur Ermittlung der Angemessenheitswerte erfolgt, wie das Sächsische Landessozialgericht in seinen diesbezüglichen Entscheidungen feststellte, auf der Grundlage eines schlüssigen Konzeptes. Die Zugrundelegung eines solchen "schlüssigen Konzeptes" hatte das oberste Sozialgericht der Bundesrepublik von allen Trägern von Leistungen der Grundsicherung immer wieder gefordert. Der Landkreis hat die Ermittlung seiner Angemessenheitswerte regelmäßig unter dem Prüfmaßstab des Bundessozialgerichts betrachtet und überprüft. Die Entscheidungen des Sächsischen Landessozialgerichts vom 7. Oktober 2021 haben das methodische Vorgehen des Landkreises letztendlich bestätigt, worauf nunmehr auch die Kammern des Sozialgerichtes Dresden Bezug nehmen.
Die Kosten steigen
Im Ergebnis der Auswertungen sind die Werte, die ab dem 1. Februar 2023 als angemessene Kosten für die Unterkunft im Kreis Görlitz gelten, gegenüber 2021 in allen Vergleichsräumen und bei allen Wohnungsgrößen gestiegen. Besonders teuer ist das Wohnen demnach in Weißwasser, besonders günstig in Zittau. Insgesamt aber setzt sich der Anstieg des Mietniveaus seit 2019 weiter fort. Allerdings zeigt sich im Landkrteis Görlitz eine etwas geringere Dynamik im Vergleich zu Sachsen und Deutschland. Neben einem Anstieg bei den Angebotsmieten wurde im Rahmen der Auswertung auch ein Anstieg bei den Bestandsmieten deutlich.
Nachfrage nicht nötig
Die für die Gewährung der Leistungen zuständigen Ämter – das sind das Jobcenter und das Sozialamt – berücksichtigen die geänderten Werte von Amts wegen spätestens mit Ablauf des jeweiligen Bewilligungszeitraumes. Extra Nachfragen bei der Verwaltung brauchen die Betroffenen nicht.



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- Quelle: red | Foto: © Görlitzer Anzeiger
- Erstellt am 01.02.2023 - 11:50Uhr | Zuletzt geändert am 01.02.2023 - 12:12Uhr
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