Wohin mit dem Laub?

Wohin mit dem Laub?Landkreis Görlitz, 2. November 2022. Bunt ist das Laub an den Bäumen, doch irgendwann reicht ein Windstoß und die Blätter wirbeln durch die Luft, um schließlich auf dem Boden zu landen. Was macht man dann damit? James, der Gärtner, hat das Herbstlaub immerhin als die größte Bedrohung der Bundesrepublik identifiziert.

Abb.: Der Eingang zum Görlitzer Anzeiger steht unter einem guten Stern
Foto: © BeierMedia.de
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Statt Entsorgung: Bodenverbesserung mit Laub

Statt Entsorgung: Bodenverbesserung mit Laub
Nicht Staub, sondern Laub aufwirbeln kann man in diesem Buchenwald

Einfach liegenlassen ist meist auch keine Lösung

Eine Variante für den Laubverbleib ist: liegenlassen. Das allerdings geht auf Straßen und Gehwegen nicht, denn wenn es regnet, kommt es auf dem nassen Laub schnell zur Rutschpartie. Auch wenn es dem Ordnungssinn, gern verwechselt mit ästhetischen Ansprüchen, mancher Zeitgenossen nicht genügt: Wiesen und Rasenflächen müssen nicht penibel vom Laub befreit werden – und schon garn nicht mit einem Laubbläser!

Wo das Laub doch zusammengefegt oder -geharkt wird, sollte man bei geeigneter Umgebung schauen, ob man mit einem Laubhaufen nicht eine Überwinterungsmöglichkeit für Tiere schaffen oder es zu Dünger verarbeiten kann.

In die Tonne, in den Sack, zack, zack!

Natürlich kann Laub auch via Biotonne entsorgt werden – doch die dürfte dann schnell voll sein. Da ist es besser, sich die 120-Liter-Gartenabfallsäcke zum Einzelpreis von 3,12 Euro

    • beim Regiebetrieb Abfallwirtschaft in Niesky,
    • bei der Entsorgungsgesellschaft Görlitz-Löbau-Zittau mbH in Lawalde oder
    • bei der Niederschlesischen Entsorgungsgesellschaft mbH in Niesky und Weißwasser/O.L.
zu holen. Beim Regiebetrieb Abfallwirtschaft des Landratsamtes Görlitz kann man sich informieren, welche Stadt- und Gemeindeverwaltungen die Gartenabfallsäcke ebenfalls anbieten.

Die befüllten Säcke werden dann bei der Bioabfallsammlung mitgenommen – was freilich nur funktioniert, wenn für das Grundstück eine Biotonne angemeldet ist. Der Sack kann bis zu zehn Kilogramm Laub aufnehmen und sollte zur Mitnahme verschlossen unmittelbar an der Biotonne abgelegt werden.

Mulchen mit Herbstlaub

Eine regelrecht elegante Lösung zur Laubverwertung ist das Häckseln, um es zu Mulch zu verarbeiten. Es soll ja Leute geben, die ihr Laub für teuer Geld sackweise abholen lassen, um sich dann Mulch zu kaufen. Wie es einfach geht, zeigt James, der Gärtner: Mit britischem Humor gegen die deutsche Ordnungswut! Praktisch wird das Laub mit einem Rasenmäher zerkleinert, um mit dem so erzeugten "Espresso-Laub" Beete abzudecken – wie, das macht James, der Gärtner, ebenfalls vor und erläutert dabei, wie das Laub den Boden verbessert.

Anlieferung an Kompostieranlagen

Laub, Grün- oder Heckenschnitt kann gegen Gebühr bei den Kompostieranlagen abgegeben werden.

Eigenkompostierung

Anlässlich der Lösung der Laubfrage weist der Regiebetrieb Abfallwirtschaft auf die Eigenkompostierung – ein Schelm, wer Arges dabei denkt – hin: "Eine Ausnahme vom Anschlusszwang für den Bioabfallbehälter wird vom Landkreis erteilt, wenn der Grundstückseigentümer oder der dinglich Berechtigte formlos schriftlich Eigenkompostierung anzeigt und alle auf seinem oder zu seiner privaten Lebensführung genutzten Grundstücke ganzjährig anfallenden kompostierbaren Abfälle dort selbst ordnungsgemäß und schadlos verwertet.

Eine fachgerechte Eigenkompostierung führt durch, wer eine ganzjährige Kompostierung von allen im Grundstück anfallenden organischen Abfällen gewährleistet und keine Belästigung oder Gefährdung der Allgemeinheit durch Gerüche oder Ungeziefer hervorruft. Insbesondere ist ein Mindestabstand von fünf Metern zwischen der Kompostiereinrichtung und der nächsten Wohngebäudeöffnung sowie zur Böschungskante von Gewässern einzuhalten. Des Weiteren sind für die schadlose Verwertung des Kompostes 25 Quadratmeter Grünland pro Bewohner und Jahr notwendig. Für die Fortführung der Eigenkompostierung sind keine neuen Anträge zu stellen. Die bereits erteilten Genehmigungen behalten ihre Gültigkeit gemäß § 9 Absatz 1 der Abfallwirtschaftssatzung des Landkreises Görlitz."

Kulturzuschlag:
Wenn die Blätter nicht bunt, aber auch nicht grün sind

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  • Quelle: red | Fotos: © BeierMedia.de / © Görlitzer Anzeiger
  • Erstellt am 02.11.2022 - 05:19Uhr | Zuletzt geändert am 02.11.2022 - 06:38Uhr
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