Steuererklärung: viele Steuerzahler verschenken Geld

Steuererklärung: viele Steuerzahler verschenken GeldGörlitz, 31. August 2021. Die Steuererklärung ist für viele vor allem lästiger Papierkram, den man endlos vor sich herschiebt. Wer clever vorgeht, kann jedoch seine Steuererklärung ziemlich einfach selbst erstellen oder erstellen lassen – und dabei eine Rückerstattung rausholen, für die es sich lohnt, ein klein wenig Aufwand zu treiben. Der Görlitzer Anzeiger verrät sieben Tipps, die dazu beitragen können, dass die Steuererstattung möglichst hoch ausfällt.

Abb.: Bei der Abgabe einer Steuererklärung stimmt in aller Regel das Aufwand/Nutzen-Verhältnis für den Steuerbürger
Bildquelle: falco, Pixabay License
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Sieben Tipps zum Steuern sparen

Für manche ist es tatsächlich einfach nur ein Graus, übers Jahr Belege zusammen und auf dieser Grundlage eine Steuererklärung zu erstellen. So mancher, der eine kräftige Steuererstattung erhalten könnte, verzichtet deshalb darauf. Andere wiederum beauftragen einen rechtlich dafür zugelassenen Dienstleister, dem einfach nur der schon sprichwörtliche Schuhkarton voller Belege übergeben wird. Doch das reicht nicht, um die Potenziale einer Steuererklärung in Bezug auf die Einkommen- und Lohnsteuer auszuschöpfen.

Deutsche Steuerrecht ist stellenweise tatsächlich hochkompliziert, jedoch helfen bereits vergleichsweise wenige ausgewählte Ansatzpunkte, eine Steuererklärung ohne Stress zu erstellen – vorausgesetzt, man kennt diese Punkte. Sie helfen, sich als Steuerbürger das Leben durch weniger Aufwand etwas einfacher und gegebenenfalls mit einer höheren Steuererstattung ein wenig schöner zu machen. Was ist damit gemeint?

  1. Steuererklärung abgeben

    Nicht jeder ist zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet. Wer ausschließlich einer Arbeitnehmertätigkeit nachgeht und keine weiteren Einnahmen bezieht, muss grundsätzlich keine Steuererklärung abgeben. Der Arbeitgeber führt Lohnsteuer ab, die eine Vorauszahlung auf die Einkommensteuer ist. Die Zahlung der Einkommensteuer ist auf diese Weise mit der Lohnsteuer abgegolten. Nahezu im Regelfall ist die gezahlte Lohnsteuer jedoch höher als die Einkommensteuer. Daher bekommt man bei der Abgabe der Steuererklärung meist Geld zurück. Wenn man nicht zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet ist, hat man für die Abgabe der Steuererklärung vier Jahre Zeit.

  2. Erklärung online abgeben

    Auch die Abgabe ist simpler denn je: Mittlerweile kann man seine Steuererklärung online machen beziehungsweise machen lassen und muss dabei nicht einmal Belege mitschicken, wenn das Finanzamt dies nicht ausdrücklich verlangt. Zur Erstellung der Erklärung gibt es eine offizielle und kostenlose Software der Finanzämter: Elster, was allerdings nicht für den diebischen Vogel, sondern als Kürzel für die Elektronischer Steuererklärung steht. Wer befürchtet, bei den amtlichen Formularen nicht durchzusehen, kann sich ein entsprechendes PC-Programm für die Steuererklärung zulegen.

  3. Rechnungen nicht bar bezahlen

    Kosten für haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerker können anteilig in bestimmten Grenzen ebenfalls steuerlich abgesetzt werden. Dazu zählen unter anderem Reparatur- und Instandhaltungsmaßnahmen, Reinigungs- und Aufräumarbeiten oder die Unterstützung von zum Haushalt gehörenden Senioren. Die Rechnungen darüber müssen per Überweisung oder mit einer anderen Zahlungsmethode, die nachweist, an wen man den entsprechenden Betrag gezahlt hat, beglichen werden – Barzahlung wird nicht anerkannt. Außerdem muss jede Rechnung, die über eine in Ansatz zu bringende Dienstleistung gestellt wurde, aufbewahrt werden.

  4. Werbungskosten geltend machen

    Werbungskosten sind alle Aufwendungen, die einem im Zusammenhang mit einer beruflichen Tätigkeit entstehen und damit die Steuerlast senken können. Jedem Steuerzahler wird zunächst eine Werbungskostenpauschale von 1.000 Euro vom zu versteuernden Einkommen abgezogen. Oft übersteigt der Werbungskostenbetrag jedoch diese Pauschale. Insbesondere lange Arbeitswege, viele Geschäftsreisen, Fortbildungen oder ein häusliches Arbeitszimmer können dabei ins Gewicht fallen.

  5. Häusliches Arbeitszimmer absetzen

    Bis zu 1.250 Euro kann ein Steuerzahler pro Jahr für ein häusliches Arbeitszimmer absetzen. Finanzämter kontrollieren dabei jedoch sehr genau, ob die recht strikten Voraussetzungen dafür erfüllt sind. So darf für die im Arbeitszimmer ausgeübte Tätigkeit kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung stehen. Außerdem muss der Raum fast ausschließlich beruflich genutzt werden und es muss sich um einen abgetrennten Raum handeln. Eine Arbeitsecke im Schlafzimmer zählt nicht als Arbeitszimmer. Stellt das Arbeitszimmer jedoch den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung dar, so können alle Kosten steuermindernd in Ansatz gebracht werden.

  6. Kosten für Handy, Laptop und andere elektronische Geräte absetzen

    Für die berufliche Internet- und Handynutzung kann man pauschal einen Betrag von 240 Euro pro Jahr absetzen. Damit sind Anschaffungskosten und Vertragskosten abgegolten. Der Kauf eines neuen Laptops kann ebenfalls steuerlich geltend gemacht werden. Grundsätzlich wird der Ansatz von 50 Prozent des Kaufpreises als Werbungskosten anerkannt. Geräte wie Kopfhörer oder Headsets können, wenn begründet werden kann, dass sie beruflich notwendig sind, ebenfalls mit 50 Prozent in der Steuererklärung angegeben werden.

  7. Belege für Krankheitskosten aufheben

    Krankheitskosten sind zählen zu den außergewöhnlichen Belastungen. Die Zahlung für diese medizinisch notwendigen Maßnahmen kann unter Umständen von der Steuer abgesetzt werden. Dazu zählen beispielsweise Zuzahlungen beim Zahnarzt oder der Kauf einer Brille. Die Zahlungen wirken sich jedoch erst steuermindernd aus, wenn sie die zumutbare Eigenbelastung übersteigen. Auch die Zahlung der eigenen oder der elterlichen Heimkosten kann als außergewöhnliche Belastung angesetzt werden, wenn ein ärztliches Attest die Notwendigkeit belegt. Eine Heimunterbringung allein aus Altersgründen ist hingegen nicht absetzbar.
Tipp:
Es wäre wohl für den Laien nicht zielführend, alle steuerlichen Vorschriften kennen zu wollen – dafür gibt es spezialisierte Dienstleister. Zudem unterscheiden sich Möglichkeiten und Vorschriften im Privatbereich von denen der Unternehmen und Körperschaften. Allerdings sollte jeder Steuerpflichtige wissen, wo sich Ansatzpunkte für Ausgaben finden, die steuermindernd in Ansatz gebracht werden können.

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  • Quelle: red | Bildquelle: oberhausen/Deutschland / falco, Pixabay License
  • Erstellt am 31.08.2021 - 09:34Uhr | Zuletzt geändert am 31.08.2021 - 12:59Uhr
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