Risikolebensversicherung noch zeitgemäß?
Görlitz, 19. Januar 2021. Eine Risikolebensversicherung dient nicht der eigenen Vorsorge und es ist auch nicht möglich, sich damit ein finanzielles Polster aufzubauen, wie es bei der früher beliebten Kapitalbildenden Lebensversicherung, die wegen des stark abgesenkten Garantiezinses stark an Bedeutung verloren hat, gut möglich war. Vielmehr geht es bei der Risikolebensversicherung darum, mittels überschaubarer Raten die Familie oder andere Begünstigte im Falle des vorzeitigen Ablebens versorgt zu wissen, denn im Falle des Todes innerhalb der Versicherungslaufzeit erhalten die Hinterbliebenen eine vorab vereinbarte Summe. Für wen ist eine Risikolebensversicherung geeignet ist und wofür sind die Leistungen typischerweise gedacht?
Risikolebensversicherung – für wen?
Einerseits wollen Versicherte mit Hilfe ihrer Risiko-LV oder RLV, wie die Risikolebensversicherung kurz genannt wird, unmittelbar die Kosten eigenen Bestattung ausgleichen, damit Hinterbliebene nicht belastet werden. Immerhin können sich die Kosten für Sarg oder Urne samt Einäscherung sowie die Kosten für eine Grabstelle – beispielsweise auf dem Städtischen Friedhof Görlitz, auf einem Gottesacker in der Region oder im Friedwald Deutsch-Paulsdorf – schnell auf mehrere tausend Euro summieren. Zum anderen kann die ausgezahlte Summe aber ebenso etwa für die Ausbildung der Kinder genutzt werden und diese damit absichern, wenn mit dem Tod des Versicherten dessen Einkommen ausfällt.
Wann eine Risikolebensversicherung sinnvoll ist, kann pauschal nicht beantwortet werden. Der Bedarf ist abhängig von den aktuellen Lebensumständen. Über eine Absicherung mit einer Risiko-LV sollte nachzudenken, wer
- die hauptverdienende Person der Familie ist,
- Kinder hat, die noch nicht für sich selbst sorgen können,
- seine Angehörigen oder nahestehende Personen versorgt wissen will oder
- eine höhere Kreditsumme abzuzahlen hat.
Grundsätzlicher Zweck der Risikolebensversicherung ist es also, im eigenen Todesfall die Hinterbliebenen vor finanziellen Engpässen oder gar finanzieller Not schützen. Außerdem gibt es für viele Versicherte den Aspekt, mit dem eigenen Tod anderen keine Kosten zu verursachen und sich vielleicht mit einem Erbe in guter Erinnerung zu halten. In solchen Fällen wie auch anderen Fällen ist es meist zweckmäßig, eine entsprechende Verfügung zu treffen. So wird gewährleistet, dass die Auszahlung der Risikolebensversicherung letztlich nicht nur die richtigen Personen erreicht, sondern auch im Sinne des Erblassers wie eben zur Finanzierung der Ausbildung oder für die Tilgung des Langzeit-Kredits, mit dem das Eigenheim oder die Wohnung finanziert wurde, verwendet wird.
Formen der Risikolebensversicherung
Die Versicherer bieten unterschiedliche Formen der Risikolebensversicherung an. Zum einen bieten Versicherungen den klassischen Hinterbliebenenschutz: Dabei wird das Leben des Versicherungsnehmers für eine festgelegte Zeitspanne versichert. Im Fall des Ablebens erhalten die im Vertrag festgelegten Begünstigten eine vorab festgelegte Summe vom Versicherer.Zum anderen besteht die Möglichkeit der Versicherung von zwei Personen. Diese Form wird auch verbundene Version genannt. Dabei können zwei Personen gegenseitig je das Leben der Partnerin oder des Partners versichern. Oft wird das unter Eheleuten oder in einer Lebensgemeinschaft gemacht, aber auch in Geschäftsbeziehungen, wenn die Partner wirtschaftlich stark voneinander abhängig sind. Allerdings sind solche Paare beziehungsweise Partner mit einer Summe versichert, die – logisch – im Falle des Falles nur einmalig ausgeschüttet wird.
Die Restschuldversicherung bildet eine weitere Form der Risikolebensversicherung. Dabei reden Versicherer auch gerne von abgekürzter oder fallender Risikolebensversicherung. Bei der Restschuldversicherung entspricht die Versicherungszeitspanne der Tilgungszeit eines Kredits. Die Versicherungssumme entspricht dann jeweils dem noch nicht zurückgezahlten Kreditbetrag. Das bedeutet, dass die Versicherungssumme mit der Rückzahlung der Kreditsumme und damit dem noch zu tilgendem Rest ebenfalls sinkt – die Police fällt also. Das Ziel dieser Form der Risiko-LV ist es, Angehörigen im Fall des eigenen Todes die sich womöglich aus der Kreditlast ergebende Schuldenfalle zu ersparen. Einige Kreditinstitute und Baufinanzierer verlangen den Abschluss einer solchen Restschuldversicherung vor allem dann, wenn keine anderen Sicherheiten beigebracht werden können.
Höhe der Deckungssumme
Die Höhe der Deckungssumme hängt von den persönlichen Umständen des Versicherten ab; so richtet sich etwa die Deckungssumme bei einer Restschuldversicherung nach der Höhe des aufgenommenen Darlehens. Beim Hinterbliebenenschutz hingegen sieht es etwas anders aus: Oft wird das drei- bis fünffache Bruttojahresgehalt als Mindest-Deckungssumme genannt, wobei dies freilich nur ein Richtwert sein kann. Wie hoch der tatsächliche Bedarf der Todesfallsumme ist, unterscheidet sich von Fall zu Fall. In Familien spielt das Einkommen des Partners oder der Partnerin ebenso eine Rolle wie die Anzahl und das Alter der Kinder.Unter Umständen fällt auf die Versicherungssumme Erbschaftssteuer an, allerdings entfällt diese für jene, die sich für einen verbundene Risikolebensversicherung entscheiden.
Wer die passende Deckungssumme für den klassischen Hinterbliebenenschutz ermitteln möchte, dem können diese Fragen helfen:
- Wie hoch sind die monatlichen Lebens- und Wohnkosten der Familie?
- Wann können die Kinder ihr eigenes Geld verdienen?
- Welche Unterhalts- und Ausbildungskosten gibt es oder werden entstehen?
- Gibt es finanzielle Verpflichtungen gegenüber Dritten?
- Welche Kredite bestehen bereits, wie sind die Belastungen daraus?
- In welcher Höhe sollen die Beerdigungskosten berücksichtigt werden?
Auf welche Form der Versicherung die Wahl auch fällt, in jedem Fall ist ein Vergleich der Risikolebensversicherungen ratsam.
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- Quelle: red | Foto: stevepb / Steve Buissinne, Pixabay License
- Erstellt am 19.01.2021 - 06:57Uhr | Zuletzt geändert am 19.01.2021 - 08:22Uhr
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