Görlitzer Einwohnermeldewesen im Zeichen der Pandemie

Görlitzer Einwohnermeldewesen im Zeichen der PandemieGörlitz, 7. Januar 2020. Dads Einwohnermeldewesen gehört zu den Existenzgrundlagen eines Staates und jedweden Gemeinwesens. Wo kämen wir hin, wenn kein Überblick bestünde, wer wo – fester Wohnsitz ist Pflicht – haust? Der ach so wichtige Steuerbürger nebst weiblichem Pendant könnte unerreichbar sein! Aktuell macht es die Corona-Pandemie jedoch schwieriger, den Dienstbetrieb im Einwohnermeldewesen der Stadt Görlitz aufrecht zu erhalten, weshalb er nun in eingeschränkter Form erfolgt.

Abb.: Gedränge gab es dank Personenanzahlbeschränkung auf den Görlitzer Rathausturm nie, doch pandemiebedingt sind der Aufstieg und die gute Aussicht jetzt nicht möglich
Archivbild: Foto: © BeierMedia.de
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Dringlichkeit für bestimmte Verwaltungsleistungen aufgehoben

Zuerst das Wichtigste: Die Bürger werden gebeten, ihre Anliegen per Post oder per E-Mail an einwohnermeldewesen@goerlitz.de zu senden. Telefonieren geht auch, wenn man die Nummer 03581 - 67-2737 wählt. In dringenden und wichtigen Ausnahmefällen können persönliche Termine vereinbart werden.

Diese Anliegen können per E-Mail oder Post bearbeitet werden:


    • Führungszeugnis beantragen
      (dazu bitte eine Kopie des Personalausweises oder Reisepasses und das ausgefüllte Formular "Antrag Führungszeugnis" beifügen)
    • Haushalts- und Meldebescheinigung ausstellen
      (zu diesem Zweck bitte den Personalausweis oder den Reisepass in Kopie beifügen)
    • Zuwendung für Studenten beantragen
      (benötigt werden eine Kopie von Personalausweis oder Reisepass, des Studentenausweises, der Immatrikulationsbescheinigung und das ausgefülte Antragsformular)
    • sich ins Ausland abmelden
      (einfacher, als gedacht: eine Kopie des Personalausweises oder Reisepasses und das ausgefüllte "Formular Abmeldung" reichen aus)

Tipp:
Die Formulare kann man runterladen.

Erleichterung

Das Beantragen von Dokumenten ist derzeit grundsätzlich nicht dringend notwendig. Für abgelaufene Personalausweise oder Reisepässe werden keine Bußgeldverfahren eingeleitet. Die Bundesrepublik Deutschland hat mit vielen Europäischen Staaten vereinbart, dass deutsche Ausweisdokumente bis zu einem Jahr nach Ablauf der Gültigkeit grundsätzlich als Identitätsnachweis anerkannt werden.

Tipp:
Informationen der Bundespolizei


Sollten trotz dieser erleichterten Regelungen Dokumente benötigt werden, werden Betroffene gebeten, Kontakt per Mail oder Telefon aufzunehmen. Die zuständigen bearbeiter werden sich,so verspricht das Görlitzer Rathaus, kurzfristig melden und gegebenenfalls einen Termin vereinbaren.

Ebenfalls sind An- und Ummeldungen aktuell grundsätzlich nicht dringend notwendig. Hier gilt ebenfalls, dass keine Bußgeldverfahren eingeleitet werden, wenn die Anmeldung pandemiebedingt nicht rechtzeitig erfolgt. Bei Vorliegen wichtiger Gründe können aber kurzfristig Termine zur An- oder Ummeldung vereinbart werden.

Um die Gesundheit aller Beteiligten zu schützen, werden einzelne Termine gezielt vereinbart, damit möglichst keine Wartezeiten oder Begegnungen mit anderen Leuten entstehen.

Bitte beachten:
Diese Regelungen gelten bis auf Weiteres.

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  • Quelle: red | Foto: © BeierMedia.de
  • Erstellt am 07.01.2021 - 09:32Uhr | Zuletzt geändert am 07.01.2021 - 09:56Uhr
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