Weiter Ausnahmegenehmigung für Görlitzer Gastronomie
Görlitz, 26. September 2020. Während manchem die Corona-Krise – wie weiland Bismarck seinen Worten nach der Weltkrieg – wie ein Badeurlaub bekommt, trifft es manche Gastronomen besonders schwer. Gerade für kleine Kneipen und Bars ist es schlichtweg unmöglich, in den Innenräumen die Abstandsregel einzuhalten. Sie sind deshalb darauf angewiesen, Gäste auch im Freien zu bedienen, so lange es das Wetter irgend zulässt.
Gastronomie vor Umbrüchen?

Doch nicht nur das wetter muss mitspielen, auch die Verwaltung: Die muss nämlich der Nutzung öffentlichen Raums durch Gastronomen zustimmen und erhebt dafür Sondernutzungsgebühren – eigentlich, denn beispielsweise die Stadt Görlitz hatte diese Gebühren angesichts der Krise bereits im Mai ausgesetzt. Nun will sie sogar bis Ende Dezember 2020 auf die Sondernutzungsgebühren verzichten.
Auch die Erweiterung der Terrassenflächen bleibt – vorausgesetzt, sie wurde beantragt und genehmigt – weiter bestehen. Die Gastronomen müssen jedoch dabei sicherstellen, dass niemand durch die erweiterten Nutzungsflächen behindert wird. Das Entgegenkommen der Stadt dürfte von den Gastronomiebetreibern mit Erleichterung aufgenommen worden sein.
Klar ist aber auch, dass es eben nur um eine aktuelle und erneut zunächst befristete Erleichterung handelt. Sollte die Corona-Pandemie im nennenswerten Umfang bis ins Frühjahr und länger anhalten, dürfte das zu Strukturveränderungen in der Gastronomie führen: Während größere, vor allem großflächige Betriebe am ehesten überleben können, würde das Risiko für Kleinbetriebe, trotz aller Anstregungen wie etwa der Einführung von Lieferdiensten aufgeben zu müssen, weiter steigen.
Was Gäste tun können: Warm anziehen und draußen sitzen, bitte!



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- Quelle: red | Fotos: © BeierMedia.de
- Erstellt am 26.09.2020 - 10:01Uhr | Zuletzt geändert am 26.09.2020 - 10:32Uhr
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