Diese Versicherungen dürfen im Urlaub mit Hund nicht fehlen

Diese Versicherungen dürfen im Urlaub mit Hund nicht fehlenGörlitz, 11. Juli 2020. Für viele Menschen ist der Urlaub die schönste Zeit des Jahres. Wer einen Hund besitzt, der möchte dieses Erlebnis mit dem Vierbeiner teilen und nimmt das Haustier kurzerhand mit in den Urlaub. Um den Urlaub mit Hund ganz entspannt erleben zu können, sollte der Vierbeiner – oder besser Herrchen oder Frauchen, die für seine Attitüden einstehen müssen – entsprechend abgesichert sein. Der Görlitzer Anzeiger hat mit seinem Redaktionshund Rudi Raubauke so seine Erfahrungen gemacht und gibt gern weiter, welche Hundeversicherungen nicht nur im Urlaub wichtig sind.

Redaktionshund Rudi Rabauke liebt Timbersport – dumm und teuer ist es nur, wenn er die Bäume des Nachbarn fällt...
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Die Haftpflicht für das Tier

 Die Haftpflicht für das Tier
Wenn Rudi Raubauke ausnahmsweise mal keinen Blödsinn macht – Schadenssumme binnen sechs Monaten deutlich über 1.000 Euro: eine Brille, Möbel, Fernbedienungen etc. pp. – ist er auf brennend heißer Spur für eine neue Story
Foto: © Görlitzer Anzeiger

Eine Hundehaftpflichtversicherung sollte auf jeden Fall abgeschlossen werden. Gerade in der ungewohnten Umgebung kann es passieren, dass der Hund in Stress gerät und in der Folge Dinge tut, die er so zu Hause vielleicht nicht macht. Ist das Malheur erst einmal passiert, haften die Halter des Tieres im vollen Umfang. Denkbar ist zum Beispiel, dass der Hund jemanden beißt oder ein anderer Hund zu Schaden kommt. Sogar bei ansonsten sehr gehorsamen Hunden kann das in der Fremde passieren. Nicht nur in Deutschland, sondern auch im Ausland können Betroffene Schmerzensgeld fordern, unter Umständen sogar deutlich mehr als in Deutschland. Schon bei einem vierstelligen Betrag ist der Urlaub wohl gründlich verdorben.

Wer keine entsprechende Versicherung wie etwa bei Coya abschließt und der Hund macht Gegenstände in einem Hotel oder dem Ferienhaus kaputt, ist man als Halter ebenfalls im vollen Schadensumfang verantwortlich. Auch in diesem Fall zahlt die spezielle Haftpflichtversicherung für Hunde – und je nach Tarif sogar die volle Summe. Tipp: Mit einem Selbstbehalt kann man seinen Versicherungsbeitrag reduzieren, deshalb sollte man auf diese Option achten und überlegen, ob man sie nutzen möchte.

Wenn der Hund im Urlaub krank wird

Natürlich können nicht nur Menschen, sondern auch Hunde im Urlaub krank sein. Deshalb ist es wichtig, eine spezielle Krankenversicherung für Hunde abzuschließen. Diese greift übrigens nicht nur für die Zeit während des Urlaubs, sondern auch zu Hause. Muss das Tier etwa operiert oder langwierig behandelt werden, können sich die Kosten schnell auf mehrere hundert oder gar tausende Euro summieren – dagegen ist die zu zahlende Versicherungsprämie relativ gering.

Besonders oft kommt es im Urlaub vor, dass der Hund etwas Schlechtes frisst und deshalb Probleme mit Magen oder Darm bekommt. Zudem gibt es je nach Zielort im Ausland mehr aggressive Insekten, deren Stiche sich entzünden können. In südeuropäischen Ländern muss man mit streunenden Hunden auf offener Straße rechnen. Diese sind in in aller Regel nicht geimpft und können Überträger verschiedener Krankheiten sein. Kommt das eigene Tier mit solchen Artgenossen in Kontakt, kann eine veterinärmedizinische Behandlung im Ausland notwendig werden.

Nicht genug: Selbstverständlich ist es zudem denkbar, dass es eine Beißerei gibt. Die Wunden müssen dann schnell versorgt werden, damit es nicht zu einer Infektion mit vielleicht schlimmen Folgen kommt. Das kann für Touristen, die dann in einer Zwangslage sind, recht teuer werden, sofern die Versicherung die Kosten nicht übernimmt.

Wenn die Reise gar nicht stattfinden kann

Gerade bei Hundehaltern steigt das Risiko, dass eine Reise aus einem vorher nicht absehbaren Grund abgesagt werden muss. Das kann zum Beispiel passieren, wenn das Tier kurz vor dem Urlaub krank wird. In diesem Fall sorgt eine spezielle Reiserücktrittsversicherung dafür, dass die Kosten für den Urlaub nur zum kleinsten Teil oder gar nicht gezahlt werden müssen – je nach Tarif. Die meisten Versicherungen verlangen in so einem Fall ein offizielles Dokument des behandelnden Tierarztes, mit dem die Situation nachgewiesen werden kann. Wenn Urlauber wegen Ihres Hundes erst verspätet im Hotel oder in der Ferienwohnung ankommen, werden die eventuelle Mehrkosten übernommen, wenn dies mit versichert ist.

Fazit: Vor dem Abschluss einer Hundehaftpflichtversicherung sollte man darauf achten, dass nicht nur unvorhersehbare Ereignisse den Menschen betreffend berücksichtigt werden, sondern man sollte überlegen, was der Hund alles anstellen könnte. Neben einer gewissen Zerstörungswut ist es eine typische Situation, dass er sich losreißt und in seiner Aufregung andere Menschen oder Tiere schädigt. Wichtig ist, dass die Versicherung großzügig zahlt, also laut Versicherungspolice die Kosten entweder zum größten Teil oder noch besser – so schläft sich es am ruhigsten – in voller Höhe erstattet werden.

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  • Quelle: red | Fotos: © Görlitzer Anzeiger
  • Erstellt am 11.07.2020 - 16:35Uhr | Zuletzt geändert am 11.07.2020 - 19:02Uhr
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