Neue Schilder auf dem Wilhelmsplatz Görlitz
Görlitz, 14. Juni 2020. Den Görlitzer Wilhelmsplatz zieren neue Schilder und im ersten Reflex sollte der Beitrag dazu die Headline "Deutschland, deine Schilder" oder sogar eine europäische Dimension erhalten. Andererseits: Es gibt nun einmal Zeitgenossen, die kann man gar nicht oft genug auf angemessenes Verhalten hinweisen. Und wenn es mit dem gegenseitig und gegenüber einer Grünanlage rücksichtsvollen Verhalten wieder einmal nicht klappt, soll keiner sagen können, er habe das nicht gewusst.
Der Innenbereich des Wilhelmsplatzes bedarf des aufgeklärten Bürgers
Foto: Stadtverwaltung Görlitz
Hinweise entsprechend der neuen Grünanlagensatzung

Noch einige Schildbürger-Anregungen aus dem mondänen Karlsbad (Karlovy Vary): Wichtig der Hinweis, dass einige Verbote von 0 bis 24 Uhr gelten. Zudem sollte erwogen werden, das Betreten der Rasenflächen zum Schutze derselben für stark Übergewichtige (ab zehn Tonnen) zu untersagen. Mehr noch: Angesichts der kommenden Sonnentage ist es angezeigt, ein Gebotsschild zur Verwendung von Sonnencreme und ein weiteres aufzustellen, mit dem das Tragen von Sonnenhüten aus recycelbaren Materialien wie Stroh oder Aluminium für über dem Hirn nur spärlich oder gar nicht behaarte Mitbürger vorgeschrieben wird, einzelne Stadträte sollten höchstes Interesse daran haben
Fotos/Montage: © BeierMedia.de
Der Wilhelmsplatz, der hat vier Ecken und jede Ecke ziert nun eine neue Schilderkombination, die den Spaziergänger zum Innehalten und aufmerksamen Studieren verleitet. Er erfährt – Hervorhebungen und Anmerkungen redaktionell – in Schrift- und Bildform Folgendes:
- Vor ihm liegt eine Grünanlage, die gemäß der Grünanlagensatzung der Stadt Görlitz gärtnerisch hochwertig ist; hinzuzufügen wäre: auch Dank der Arbeit der Planer und Gärtner, nicht ohne den Hinweis, dass diese fleißig sind.
- Es besteht ein Ballsportverbot mit Mannschaftscharakter; den Mannschaftscharakter definiert die Stadtverwaltung als "zwischen zwei Mannschaften oder mit mehr als vier Mitspielern"; nur Witzbolde kommen jetzt auf die Idee, drei Mannschaften auflaufen zu lassen, ernsthaft aber ist hingegen eine Konsequenz: der Plan für eine Fußball-WM auf dem Wilhelmsplatz wird endgültig in den Akten versenkt und nie wieder das Tageslicht erblicken.
- Ballspiel ist zwischen 8 und 20 Uhr erlaubt; das dürfte zum touristisch interessanten Effekt führen, dass sich tagein-tagaus Punkt 19.59 Uhr die Fenster bestimmter Anwohner öffnen und Gesichter erscheinen – gewissermaßen eine biodynamische Konkurrenz zur Rathausuhr.
- Es besteht ein "Fahrradverbot abseits von Wegen und Plätzen" – das ist mal klare Ansage: nicht etwa Radfahrverbot, sondern das Übel wird gleich an der Wurzel gepackt, was der Sicherheit im Verkehr auf dem Wilhelmsplatz nur dienlich sein kann.
- Es besteht ein "Hundeverbot mit Ausnahme Wegflächen"; der sicherlich der beschränkten Schildfläche geschuldeten zackige Sprachgebrauch lässt die Frage nach einem Flug- und Landeverbot für Flughunde völlig offen; wie schnell es zur Katastrophe kommt, wenn Lebenwesen aus dem Ausland eingeschleppt werden – Stichwort Coronavirus – lässt sich bei Flughunden gar nicht ausmalen: Sie haben ihre Schlafäume in gärtnerischen Anlagen und kämpfen mit lautem Geschrei (wie schön still war es doch auf dem Wilhelmsplatz, als nur ab und an ein paar Randalierer vorbeizogen) um die Schlafplätze in den Baumkronen, es ist wie im richtigen Leben: wer unten sitzt, bekommt den Kot und Urin der Übergeordneten ab... Wir müssen vorbereitet sein, ein Katastrophenplan muss her!
- Es besteht ein Grillverbot, was einerseits die Frage nach dem Ausweis innerstädtischer Grillplätze aufwirft und andererseits gesundheitsförderlich das zu lange Sonnenbaden einschließend ausschließt.
Es ist wie bei den Zehn Geboten, die ja ebenfalls größtenteils Verbote sind. Aber auch das ist zutiefst menschlich: Aus dem einfachen Hinweis, die Fläche zu schonen und die Anwohner nicht mit Lärm zu strapazieren, können die allermeisten Platzbenutzer sicherlich nicht ableiten, wie sie sich benehmen sollten. Hintergrund der Neubeschilderung ist die am 30. April 2020 vom Stadtrat Görlitz beschlossene neue Grünanlagensatzung. Doch nichts bleibt, wie es ist: "Die endgültige Beschilderung der Grünanlagensatzung erfolgt aus Ausschreibungsgründen zu einem späteren Zeitpunkt", teilt die Stadtverwaltung mit. Vielleicht kann dann noch ein QR-Code aufgenommen werden, damit man die Görlitzer Grünanlagensatzung lesen kann (Download knappe 11MB, das geht je nach Tarif irgendwann ins Geld), bevor man vom rechten Wege abkommt. Die Satzung umfasst einschließlich Anlagen und einem vorsorglichen leeren Blatt immerhin 18 Seiten. Solche Artikel entstehen, wenn schlecht bezahlte Redakteure nicht nur sonntags, sondern auch noch bereits vor 9 Uhr arbeiten müssen. Allen Görlitzern und Freunden der Stadt einen wundervollen Sonntag!



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- Quelle: red | Foto Wilhelmsplatz: Stadtverwaltung Görlitz, Fotos Karlsbad: © BeierMedia.de
- Erstellt am 14.06.2020 - 07:59Uhr | Zuletzt geändert am 26.03.2025 - 12:48Uhr
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