Coronavirus: Stand und Verwaltungsservice

Coronavirus: Stand und VerwaltungsserviceGörlitz, 6. Juni 2020. Per 5. Juni 2020 gab es im Landkreis Görlitz 269 bestätigte Coronavirus-Fälle insgesamt. Seit dem 6. Mai ist nur eine, seit dem 28. Mai 2020 überhaupt keine Neuinfektion mehr dazugekommen. Aktuell gilt noch eine Person als mit SARS-CoV-2 infiziert. 245 an Covid-19 Erkrankte gelten als geheilt. Acht Kontaktpersonen stehen aktuell unter Quarantäne. Insgesamt verzeichnet der Landkreis Görlitz bisher 23 Todesfälle in Zusammenhang mit Covid-19.

Rudi Rabauke, Redaktionshund des Görlitzer Anzeigers, bewacht das Redaktionsmobil und schützt es auch vor Virenangriffen
Foto: © BeierMedia.de
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Neue Corona-Schutz-Verordnung ab 6. Juni 2020

Mit der neuen Corona-Schutz-Verordnung ab dem 6. Juni 2020 ermöglicht der Freistaat Sachsen weitgehend die Öffnung, die Nutzung und den Besuch von Einrichtungen mit Publikumsverkehr, Dienstleistern, Handwerksbetrieben, Gaststätten, Beherbergungsstätten, Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens, Sportstätten sowie die Durchführung von Veranstaltungen. Diese Erlaubnis ist an die Einhaltung von Hygieneregeln und die Durchsetzung von Hygienekonzepten gebunden.

Um auf Neuinfektionen schnell reagieren zu können, hat die Staatsregierung ein einheitliches Vorgehen in Gebieten mit erhöhtem Infektionsgeschehen beschlossen. Demnach ergreifen die Behörden erste infektionshemmende Maßnahmen spätestens bei 35 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen. Im Landkreis Görlitz liegt die Obergrenze für solche derartige Maßnahmen bei zirka 88 Infektionen innerhalb der letzten sieben Tage.

Erstellung von Hygienekonzepten

Trotz der weiteren Lockerungen besteht weiterhin die Pflicht, ein Hygienekonzept zu erarbeiten und vorzuhalten. Dazu verweist der Landkreis Görlitz auf die am 4. Juni 2020 vom Freistaat Sachsen veröffentlichte Allgemeinverfügung zur Anordnung von Hygieneauflagen zur Verhinderung der Verbreitung des Coronavirus.

Genehmigungspflichtige Hygienekonzepte müssen demnach folgende Bereiche beim Landratsamt einreichen:

    • Theater, Musiktheater, Kinos, Konzerthäuser, Konzertveranstaltungsorte, Opernhäuser
    • Freibäder, Hallenbäder, Kurbäder, Thermen und Saunen sowie
    • Freizeit- und Vergnügungsparks und Messen

Für Aufnahmeeinrichtungen oder Gemeinschaftsunterkünften von Flüchtlingen sind einrichtungs- und objektbezogene Regelungen der Unterbringungsbehörden mit den Gesundheitsämtern abzustimmen.

Die genannten Einrichtungen reichen ihr Konzept unter Berücksichtigung der neuen Regelungen per E-Mail an anfragen-coronaxx@xxkreis-gr.de (Spamschutz: alle "x" emntfernen) ein.

Hinweise für Einreisende nach Deutschland

Die Zahl der Reiserückkehrer steigt wieder an. Das Gesundheitsamt weist in diesem Zusammenhang auf die Sächsischen Corona-Quarantäne-Verordnung hin. Einreisende aus Drittstaaten müssen sich grundsätzlich in eine 14-tägige Quarantäne begeben müssen. Rückkehrer aus Ländern, die außerhalb der EU sind daher verpflichtet, sich unverzüglich beim Gesundheitsamt des Landkreises Görlitz melden. Gleichzeitig sind sie verpflichtet, beim Auftreten von Krankheitssymptomen das Gesundheitsamt unverzüglich zu informieren.

Für Einreisende aus EU-Staaten, dem Schengen-Raum und dem Vereinigten Königreich Großbritannien sowie Nordirland, gilt die Verpflichtung zur 14-tägigen Quarantäne nur, sofern die Einreise aus einem Land mit hoher Infektionsrate erfolgt.

Ausgenommen von der häuslichen Quarantäne sind Personen, die beruflich bedingt grenzüberschreitend reisen, Personen des kritischen Sektors (wie Gesundheitssektors und Pflegeeinrichtungen) sowie Saisonarbeitskräfte.

Corona-Tests nach neuem RKI-Flussschema

Bei der Durchführung von Corona-Tests hält sich das Gesundheitsamt des Landkreises weiterhin an die Vorgaben des Robert-Koch-Instituts (RKI). Dieses rät derzeit zur niederschwelligen Testung. Von einer ungezielten Testung von asymptomatischen Personen wird aufgrund der unklaren Aussagekraft eines negativen Ergebnisses (lediglich Momentaufnahme) in der Regel abgeraten. Getestet werden Personen mit akuten respiratorischen Symptomen jeder Schwere und/ oder Verlust von Geruchs-/ Geschmackssinn, Personen, die in Kontakt zu bestätigtem COVID-19 Fall standen sowie Personen mit bestätigten Hinweisen auf eine virale Pneumonie.

Mehr:
Das Bürgertelefon im Gesundheitsamt des Landkreises Görlitz ist weiterhin montags bis freitags in der Zeit von 8 bis 16 Uhr unter 03581 663-5656 oder per E-Mail an anfragen-coronax@xkreis-gr.de (Spamschutz: alle "x" löschen) zu erreichen. Allgemeine Informationen rund um das Coronavirus und Handlungsempfehlungen stellt der Landkreis Görlitz auf seiner Internetseite zur Verfügung.


Stadtverwaltung Görlitz nimmt übliche Öffnungszeiten am Montag wieder auf

Die Stadtverwaltung Görlitz nimmt am Montag, dem 8. Juni 2020, ihre normalen Sprechzeiten wieder auf. Zur Vermeidung eines höheren Besucheraufkommens und längerer Wartezeiten wird die vorherige telefonische Anmeldung empfohlen. Im Amt für Stadtfinanzen/SG Steuer- und Kassenverwaltung erfolgen Sprechzeiten weiterhin ausschließlich nach telefonischer Voranmeldung.

Die Bereiche Bürgerservice und Einwohnermeldewesen sind wie folgt für Besucher geöffnet:
    • Montag von 8 bis 12 Uhr
    • Dienstag von 9 bis 12 und von 13.30 bis 18 Uhr
    • Donnerstag von 8 bis 12 und von 13.30 bis 17 Uhr
    • Freitag von 8 bis 12 Uhr

Eine telefonische Voranmeldung ist nicht erforderlich. Um Nutzung der Onlineterminvergabe des Einwohnermeldeamtes wird gebeten. Es gelten weiterhin die Bestimmungen zur Einhaltung der Hygienemaßnahmen wie die Abstandsregelung und das Tragen eines Mund-Nase-Schutzes. Der Zugang für Bürger in die Jägerkaserne erfolgt vom Eingang Hugo-Keller-Straße aus.

Hinweise für Besucher des Landratsamtes Görlitz ab dem 8. Juni 2020

Ab Montag, dem 8. Juni 2020, wird das Landratsamt Görlitz unter Berücksichtigung verschiedener Hygienevorgaben wieder für den Besucherverkehr geöffnet sein. Um das Infektionsrisiko für Besucher und Mitarbeiter möglichst gering zu halten, gelten ab Betreten der Verwaltungsgebäude folgende Regeln:
    • Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung
    • Die Bestimmungen der Abstandsregelungen, insbesondere in Wartebereichen, sind einzuhalten.
    • Den Anweisungen des Pforten- und Sicherheitspersonals ist Folge zu leisten.

Vom Landratsamt Görlitz wird den Bürgern dringend empfohlen, weiterhin die Möglichkeiten zur Terminvergabe und zum telefonischen bzw. elektronischen Kontakt zu nutzen, wo immer diese angeboten werden. So können außerdem lange Wartezeiten vermieden werden.

Zulassungs- und Führerscheinbehörden

Die Zulassungs- und Führerscheinbehörden sind noch bis einschließlich 12. Juni 2020 vollständig mit bereits vereinbarten Terminen ausgelastet. Die Öffnung dieser Behörden für Besucher ohne Termin erfolgt deshalb erst ab dem 15. Juni 2020. Das Landratsamt Görlitz empfiehlt, künftig vorrangig das Online-Terminbuchungssystem zu nutzen. Ohne Termin muss mit längeren Wartezeiten gerechnet werden. Für den Bereich der Zulassungs- und Führerscheinbehörden kann ab sofort das neue Online-Vergabesystem für Terminbuchungen genutzt werden. Die telefonische Terminvergabe wird damit eingestellt.

Regiebetrieb Jobcenter

Persönliche Begegnungen in den Liegenschaften des Jobcenters im Landkreis Görlitz aktuell ausschließlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung per Telefon über die Servicehotline möglich. Das Jobcenter ist telefonisch unter der Rufnummer 03581 663-4444 und per E-Mail unter jobcenterxxx@xxxkreis-gr.de (Spamschutz: alle "x" entfernen) erreichbar, um Anliegen zu klären und Terminabsprachen durchzuführen.

Weiterhin gilt, dass Antragsformulare für Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende unter www.kreis-goerlitz.de abgerufen werden können. Anträge können ebenfalls weiterhin formlos per E-Mail gestellt oder in den Hausbriefkasten eingeworfen werden.

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  • Quelle: red | Foto: BeierMedia.de
  • Erstellt am 06.06.2020 - 10:10Uhr | Zuletzt geändert am 06.06.2020 - 10:55Uhr
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