Parkausweise in Görlitz bis Ende Juni gültig
Görlitz, 27. Mai 2020. Wo weniger Leute sind, lässt sich einfacher Abstand zueinander halten. Deshalb weist die Stadtverwaltung Görlitz, um den Besucheransturm in den Ämtern abzumildern, darauf hin, dass die Parkausweise, deren Gültigkeit jetzt eigentlich abläuft, diese bis Ende Juni behalten.
Termine vereinbaren
Die Verwaltung bittet aber darum, für die Zeit bis Ende Juni Termine für die Verlängerung zu vereinbaren.
Kontakt:
Tel. 03581 - 67-2131
Fax: 03581 - 67-2134
E-Mail: ausnahmestvo@goerlitz.de
Kommentar:
Für die Beantragung von Parkausweisen für Bewohner finden sich auf der städtischen Website zwei Quellen: Unter Anwohnerparken finden sich die Hinweise, dass der Antrag persönlich bei der Straßenverkehrsbehörde zu stellen ist und das der Bewohnerparkausweis für zwölf Monate gilt; ein Führerschein muss nicht vorgelegt werden.
Anderes erfährt der Bürger unter Parkausweise für Bewohner. Hier kann der Antrag auch per Post oder per E-Mail gestellt werden und neben der Gültigkeit für ein Jahr auch die Option für ein halbes Jahr besteht, der Führerschein muss vorgelegt werden.
Bei Variante Anwohnerparken reicht es aus, neben weiteren Unterlagen den Personalausweis oder eine Meldebestätigung vorzulegen, bei der Variante Parkausweise für Bewohner wird es ein wenig komplizierter, hier werden "Personalausweis der Bundesrepublik Deutschland oder deutscher Reisepass und Meldebescheinigung oder ausländischer Personalausweis/Reisepass und Meldebescheinigung" gefordert.
Humorvoll hingegen zeigt sich die Görlitzer Stadtverwaltung bei den "Parkausweisen für Bewohner", wenn im besten Amtsdeutsch als Nachweis eine "Vollmacht durch Berechtigten, wenn ein Dritter den Parkausweis beantragt (gilt auch für Eheleute)" gefordert wird. Gemeint ist wohl ein anderer oder Zweiter – noch ist dem flotten Dreier auch im Dauerzustand der Ehesegen verweigert.
Vor einem reichlichen Jahr hatte der Görlitzer Anzeiger auf die Unterschiede hingewiesen. Offenbar ist es jedoch einfacher, wenn auch aufwendiger für alle Beteiligten, wenn der parkwillige Bürger wegen einer Formalie jedes Jahr erneut persönlich antanzen muss,
vermutet Ihr Thomas Beier



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- Quelle: red / Kommentar: Thomas Beier | Foto: © Görlitzer Anzeiger
- Erstellt am 27.05.2020 - 13:19Uhr | Zuletzt geändert am 27.05.2020 - 14:03Uhr
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