Regelungen im Landkreis Görlitz während der Corona-Pandemie

Regelungen im Landkreis Görlitz während der Corona-PandemieLandkreis Görlitz, 8. April 2020. Der Landkreis Görlitz hat Anfragen zur Aussetzung des Sonntagsverkaufsverbotes nach der Allgemeinverfügung zum Verbot von Veranstaltungen vom 31. März 2020 erhalten und weist nun darauf hin, dass dieses Angebot nur für Geschäfte gilt, die derzeit geöffnet bleiben. Zudem erfasst die Aussetzung des Verkaufsverbotes nicht die Feiertage Karfreitag und Ostermontag – an diesen Tagen gelten die Verkaufsverbote unverändert.

Ein Auto mit eigenem Duft und Klang: Der Trabant des Görlitzer Anzeigers ist zugleich Reportagewagen und Direktionsmobil
Foto: © Görlitzer Anzeiger
Anzeige

Verfahrensweise in den Kfz-Zulassungsstellen des Landkreises Görlitz

Die Zulassungsstellen des Landkreises Görlitz bieten in der aktuellen Situation einen Notbetrieb an, der auf der telefonischen Terminvereinbarung basiert. Allerdings wird bei der Terminanfrage eine Priorisierung nach der Aufrechterhaltung der kritischen Allgemeininfrastruktur und der Daseinsvorsorge vorgenommen.

Alle drei Außenstellen der Zulassungsbehörde sind derzeit mit ausreichendem Personal besetzt. Es werden Termine für Neuzulassungen, Umschreibungen, Erstzulassungen von Gebrauchtfahrzeugen, Wiederzulassungen sowie Änderung von Halter- und Technikdaten vergeben.

Die Terminvergabe für die Anmeldung von Wohnmobilen, Anhängern jeglicher Art (ausgenommen Land- und Forstwirtschaft), Motorrädern, Quads, Oldtimern und Umkennzeichnungen auf Wunsch erfolgen weiterhin nur in dringenden Ausnahmefällen. Ob ein Vorgang unaufschiebbar ist, wird im Einzelfall im Zuge der Terminvergabe bewertet.

Alle Autohäuser sowie Zulassungsdienste werden gebeten, die Vorgänge im Rahmen ihrer Möglichkeiten zu sammeln und somit das tägliche persönliche Erscheinen möglichst zu vermeiden. Außerdem wird diesen Gewerbetreibenden die Möglichkeit angeboten, bei mehreren Vorgängen die Unterlagen abzugeben und diese nach der Bearbeitung abzuholen.

Schilderprägedienste stehen aktuell nur eingeschränkt zur Verfügung, weshalb der Abschluss des Zulassungsverfahrens trotz Terminvergabe nicht garantiert werden kann. Man muss also damit rechnen, die Bearbeitung von Anträgen erst dann abgeschlossen werden kann, wenn die Schilderprägedienste arbeiten. Tipp: Kennzeichen können online bestellt werden.

Mehr:
Weitere Informationen und die Öffnungszeiten der Hotline

Kommentare Lesermeinungen (0)
Lesermeinungen geben nicht unbedingt die Auffassung der Redaktion, sondern die persönliche Auffassung der Verfasser wieder. Die Redaktion behält sich das Recht zu sinnwahrender Kürzung vor.

Schreiben Sie Ihre Meinung!

Name:
Email:
Betreff:
Kommentar:
 
Informieren Sie mich über andere Lesermeinungen per E-Mail
 
 
 
Weitere Artikel aus dem Ressort Weitere Artikel
  • Quelle: red | Foto: © Görlitzer Anzeiger
  • Erstellt am 08.04.2020 - 19:03Uhr | Zuletzt geändert am 08.04.2020 - 19:20Uhr
  • drucken Seite drucken
Anzeige