Coronavirus-Lage im Landkreis Görlitz
Landkreis Görlitz, 26. März 2020. Per gestern gab es im Landkreis Görlitz 33 offiziell bestätigte Coronavirus-Infektionen, heute schon 53; 224 gelten als begründete Verdachtsfälle. Von den an Covid-19 Erkrankten gelten sechs Personen als wieder geheilt. Das Gesundheitsamt hat inzwischen insgesamt 190 Quarantänen angeordnet. Von den Erkrankten werden vier stationär behandelt, einer davon intensivmedizinisch.
Aktuelle Informationen zum Umgang mit der Corona-Pandemie
Neu festgestellte Infektionsfälle werden vor allem aus Krauschwitz i.d. O.L. / Krušwica gemeldet, wo eine Pflegeeinrichtung betroffen ist. In Krauschwitz stieg die Zahl um zehn auf nunmehr 15. In Rothenburg /O.L. / Rózbork hat sich die Zahl der Infektionen auf sechs verdoppelt, in Niesky / Niska sind es mit den beiden Neuinfizierten nun fünf Fälle. Die stationär behandelten an Covid-19 Erkrankten kommen aus Görlitz / Zhorjelc, Oppach / Wopaka und Weißwasser/O.L. / Běła Woda.
Flussschema des Robert-Koch-Instituts angepasst
Das Robert Koch-Institut (RKI) hat am 24. März 2020 seine Kriterien zur Verdachtsabklärung angepasst. Demnach sollen nur noch Personen mit Symptomen auf das Coronavirus getestet werden, insbesondere solche, die zu einer Risikogruppe gehören.
Zu den Fällen, die weiterhin labordiagnostisch abgeklärt werden, gehören Personen mit akuten respiratorischen (die Atmung betreffenden) Symptomen, die in den vergangenen 14 Tagen Kontakt zu einem bestätigten Covid-19-Fall hatten. Der Aufenthalt in einem Risikogebiet spielt jedoch keine Rolle mehr.
Ein Test soll außerdem erfolgen, wenn es klinische oder radiologische Hinweise auf eine virale Pneumonie (Lungenentzündung) gibt. Das kann ausschließlich ein Arzt erkennen, das Gesundheitsamt des Landkreises Görlitz ist dafür nicht ausgestattet. Demnach ist bei dieser Gruppe der erste Ansprechpartner, der angerufen werden sollte, der Hausarzt.
Weitere Informationen sind bei der Kassenärztlichen Bundesvereinigung abrufbar.
Hinweis zur Notbetreuung an Schulen
Die Notbetreuung für Schüler der Jahrgangsstufen 1 bis 4 an Grund- und Förderschulen findet ausschließlich an den Schulen statt, an denen die Schüler ihre Schulpflicht erfüllen. Die Betreuungszeit wird während der üblichen Unterrichts- und Hortzeiten der jeweiligen Schule gewährt, allerdings nehmen die Horte keine Kinder zur Notbetreuung an.
In diesem Zusammenhang weist die Görlitzer Landkreisverwaltung erneut darauf hin, dass die Notbetreuungsangebote für Kinder geschaffen wurden, deren Eltern oder Alleinerziehender (amtsdeutsch Personensorgeberechtigte) in Bereichen der kritischen Infrastruktur tätig sind und wegen dienstlicher bzw. betrieblicher Gründe die Kinderbetreuung nicht übernehmen können.
Hinweis auf Umsetzung der Allgemeinverfügung über Ausgangsbeschränkungen
Die Umsetzung der Allgemeinverfügung des Freistaates Sachsen zu den Ausgangsbeschränkungen wird durch den Landkreis Görlitz, die Ordnungsbehörden der Städte und Gemeinden sowie die Landespolizei verstärkt kontrolliert.
Die Landkreisverwaltung weist nochmals darauf hin, dass Personen, die ihre häusliche Unterkunft wegen eines triftigen Grundes wie beispielsweise der Ausübung beruflicher Tätigkeiten oder dem der Kindernotbetreuung verlassen dürfen, dies in geeigneter Weise glaubhaft machen müssen. Als Nachweis bieten sich vor allem schriftliche Unterlagen wie eine Arbeitgeberbescheinigung oder das Formular zur Notbetreuung in Kita und Schule an.
Bei zwingend notwendigen Umzügen eigenen sich Nachweise zum Beginn und Ende der Mietverträge. In jedem Fall sollte ein Identifikationsnachweis, in erster Linie der Personalausweis, bei sich geführt werden.
Weitere Hinweise und Beispiele zu den Ausgangsbeschränkungen hat die Gemeinde Markersdorf veröffentlicht.
Tipp:
Sind Termine per E-Mail vereinbart, diese ausdrucken und mitführen.
Aktuelle Fallzahlen und mehr:
Coronavirus im Landkreis Görlitz



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- Quelle: red | Foto: © Görlitzer Anzeiger
- Erstellt am 26.03.2020 - 10:25Uhr | Zuletzt geändert am 26.03.2020 - 11:04Uhr
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