Arbeitsschutz für Maschinenarbeiter

Arbeitsschutz für MaschinenarbeiterGörlitz, 30. September 2019. Wo Arbeiter an Maschinen tätig sind, gibt es Regelungen, die dafür sorgen sollen, dass es erst gar nicht nicht zu Verletzungen kommen kann. Selbstverständlich steht für Unternehmen die Gesundheit der Angestellten an erster Stelle.
Abbildungen: Besonders Elektro-Handwerkzeuge werden in ihrem Gefahrenpotenzial gern unterschätzt

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Regelmäßige Belehrungen und technische Schutzmaßnahmen sind unumgänglich

Regelmäßige Belehrungen und technische Schutzmaßnahmen sind unumgänglich

Es ist aber für die Unternehmen zu ihrem eigenen Nachteil, wenn ein Mitarbeiter zu Schaden kommt. Sollten nämlich die Vorschriften zur Unfallverhütung und zum Arbeitsschutz nicht eingehalten worden sein, steht schnell ein gerichtlichen Nachspiel ins Haus. Daher müssen alle Angestellten regelmäßig dazu angehalten werden, sich stets an die Vorgaben zu halten. Regelmäßige Auffrischungen in Form von Arbeitsschutzbelehrungen (Unterweisungen nach §12 Arbeitsschutzgesetz), auch als Workshops oder mit Filmen, die Gefahren aufzeigen, sind das geeignete Instrument dafür. Außerdem können besondere Anreize für die Arbeiter geschaffen werden, die es belohnen, wenn die Arbeitsschutz- und Bedienungsvorschriften ebenso wie die Unfallverhütungsvorschriften der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) eingehalten werden oder über es über längere Zeit nicht zu einem Arbeits- oder Betriebsunfall gekommen ist.

Bei der Arbeit mit Elektromotoren ist es beispielsweise sehr wichtig, dass die Betriebsanleitung nicht nur mal kurz überflogen, sondern regelrecht verinnerlicht wird. So ist sichergestellt, dass der Zuständige möglichst keine Fehler bei der Bedienung macht. Dennoch kann es durch äußere Umstände zu Problemen kommen, die die Sicherheit der Arbeiter bedrohen. So können Überspannungen für Defekte sorgen, unter anderem kann sich der Motor gefährlich erhitzen. Auch Kurzschlüsse können problematische Situationen hervorrufen. Um diese zu verhindern, sollte das Unternehmen seine Motoren mit Schutzschaltern ausstatten. Motorschutzschalter dienen dazu, den Stromkreis innerhalb einer normalen Spannung zu halten. Kommt es zu unerwarteten Schwankungen, dann wird automatisch die Stromzufuhr zum Motor unterbrochen. Motorschutzschalter gibt es bei Online-Händlern wie RS Components, die sich auf den Vertrieb von elektronischen Bauteilen spezialisiert haben.

Je nachdem, mit welchen Geräten ein Arbeiter zu tun hat, drohen ihm unterschiedliche Gefahren. Entsprechend sehen dann auch die Schutzmaßnahmen aus. Ist er zum Beispiel an einer Bohrmaschine tätig, dann muss er Handschuhe und eine Schutzbrille tragen. Die Brille dient dazu, seine Augen vor umherfliegenden Splittern zu schützen. Hat der Arbeiter zudem lange Haare, dann muss er über diesen eine Kopfbedeckung tragen – andernfalls könnten sich die Haare in der Bohrmaschine verfangen, was im glimpflichsten Fall zu üblen Verletzungen an der Kopfhaut führen kann. Ist ein Arbeiter an einer Säge tätig, dann gehören zudem ein Gehörschutz und eventuell eine Atemschutzmaske zur benötigten Ausstattung. Generell herrscht in vielen Fabriken und in Lagerhallen so gut wie immer die Pflicht, einen Helm zu tragen. Damit soll verhindert werden, dass sich ein Arbeiter eine Kopfverletzung zuzieht, wenn etwa ein Objekt aus einem Regal fällt. Häufig sind auch spezielle Arbeitsschuhe vorgeschrieben, deren Spitzen mit Metall verstärkt sind. Landet ein schwerer Gegenstand auf dem Schuh, dann ist die Wahrscheinlichkeit geringer, dass der Fuß des Arbeiters verletzt wird.

Nicht zu unterschätzen ist die physische Belastung, der viele Arbeiter in ihrem Job ausgesetzt sind. Sie kann etwa darin bestehen, dass die betroffenen Personen schwere Gegenstände tragen (siehe Grenzhublasten der Lastenhandhabungsverordnung) oder stundenlang stehen müssen. Als Unternehmer steht man in der Verantwortung, die Belastungen so gering wie möglich zu halten. So sollte beispielsweise der Transport schwerer Objekte konsequent mit mehreren Personen durchgeführt werden. Außerdem sollte geprüft werden, ob eine Tätigkeit, die bislang im Stehen erledigt wurde, nicht auch wechselweise im Sitzen durchgeführt werden kann. Ist aus unterschiedlichen Gründen keine Lösung in Sicht, dann muss der Chef dafür sorgen, dass die belasteten Arbeiter regelmäßig Pausen einlegen können. Außerdem sollte er ihnen anbieten, dass sie nach Feierabend Kurse zur Entspannung oder zur Stärkung ihrer Muskulatur besuchen. So könnte er beispielsweise Yoga-Sessions oder die Mitgliedschaft in einem Fitnessstudio auf Firmenkosten ermöglichen.

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  • Quelle: red Fotos: Emir Krasnić, Pixabay License
  • Erstellt am 30.09.2019 - 20:50Uhr | Zuletzt geändert am 30.09.2019 - 21:36Uhr
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