Görlitzer Schulanfänger: Anmelden!

Görlitzer Schulanfänger: Anmelden!Görlitz, 20. August 2019. Der Freistaat Sachsen hat ein Schulgesetz, nach dem mit dem Schuljahr 2020/2021 die Schulpflicht für alle Kinder, die zwischen dem 1. Juli 2013 und dem 30. Juni 2014 geboren wurden, die Schulpflicht und damit der Ernst des Lebens beginnt. Sie müssen von ihren Eltern im Sekretariat einer öffentlichen Grundschule nach deren Wahl angemeldet werden. Kinder, die das sechste Lebensjahr erst nach dem 30. Juni 2019 vollenden, können von den Eltern angemeldet werden – oder warten bis zum nächsten Jahr.

Foto: annca, Pixabay, Lizenz CC0 Public Domain
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Anmeldepflicht gilt für jedes Kind im genannten Alter

Anmelden kann man seine Kinder für das Schuljahr 2020/2021 an diesen Tagen:

    • Montag, 9. September 2019, von 8 bis 12 und von 14 bis 17 Uhr
    • Dienstag, 10. September 2019, von 9 bis 12 Uhr
    • Mittwoch, 11. September 2019, von 14 bis 18 Uhr

Die Geburtsurkunde des Kindes sowie der ausgefüllte Anmeldebogen, der zugeschickt wurde, müssen zur Schulanmeldung mitgebracht werden.

Haben die Eltern ihr Kind bereits an einer Schule in freier Trägerschaft angemeldet, sind die Eltern dennoch verpflichtet, eine öffentliche Grundschule zu den genannten Zeiten aufzusuchen und den Namen der freien Schule mitzuteilen.

Das Amt für Jugend/Schule/Sport/Soziales der Stadtverwaltung Görlitz macht auf die gesetzliche Pflicht der Eltern zur Schulanmeldung des Kindes aufmerksam. Für Fragen steht im Fachamt Frau Lange unter der Telefonnummer 03581 - 67-2190 zur Verfügung.

Kommentar: Schulpflicht – muss das sein?

Die Schulpflicht ist in Deutschland Ländersache, Sachsen – heute mit seinem Bildungssystem auf der Spitzenposition in der Bundesrepublik – führte sie mit dem Volksschulgesetz als letztes deutsches Land im Jahr 1835 ein. Wirklich durchgesetzt wurde die Schulpflicht jedoch erst 1919 mit der Weimarer Verfassung. Das Reichsschulpflichtgesetz, das von 1938 bis 1945 galt, sollte "die Erziehung und Unterweisung der deutschen Jugend im Geiste des Nationalsozialismus" sichern. Genau wegen dieser zentralen Steuerung durch den Staat verlagerte das bundesdeutsche Grundgesetz die Schulpflicht in die Kulturhoheit der Länder. In Sachsen bestehen heute neun Jahre Vollzeitschulpflicht und drei Jahre Berufsschulpflicht.

Immer wieder gehen Eltern – man rechnet in der Bundesrepublik mit etwa 1.000 bis 2.000 Schulverweigerern – diese Regelungen zu weit: Sie akzeptieren allenfalls eine Unterrichtspflicht, lehnen aber den Zwang zum Besuch einer öffentlichen oder einer zugelassenen Schule in freier Trägerschaft ab. Die dafür geltend gemachten Gründe haben durchaus Substanz. So werden Kinder im Schulsystem noch immer wie mit dem Nürnberger Trichter mit auswendig zu lernendem Faktenwissen gestopft, das im Internet unmittelbar verfügbar ist. Bestimmte Wissensgebiete, die im praktischen Leben wertvoll sind, kommen hingegen kaum vor: Selbst Abiturienten sind mit der Beurteilung einfacher Verträge überfordert und können mit zwischenmenschlichen Konfliktsituationen nicht umgehen, weil ihnen Grundwissen über menschliches Verhalten und das Instrumentarium zur Konfliktbearbeitung fehlt. Als Argument gegen die Schulpflicht dienen außerdem von den Eltern unerwünschte Kontakte des Kindes zu anderen Milieus und der mögliche Zugang zu Drogen über den Schulhof als Umschlagplatz sowie unerwünschte Verhaltensweisen, die durch die Gruppendynamik in einer Schulklasse gefördert werden können. Auch wird vorgebracht, dass durch selbstorganisierten Heimunterricht lange Schulwege vermieden werden können.

Andererseits gewährleisten die zugelassenen Schulen einen Mindeststandard der Wissensvermittlung und an pädagogischer Kompetenz – und Kinder vor dem Kontakt zu anderen zu bewahren, verhindert Erfahrungen und stärkt nicht die Sozialkompetenz. Anzunehmen ist, dass eine Schule viel besser eine vielseitige Bildung als breite Grundlage für die spätere Berufwahl vermitteln kann als der privat organisierte Unterricht. Und noch etwas: Für die Entwicklung vieler Kinder ist es zweifelsohne von Vorteil, wenn sie womöglich prekären Verhältnissen durch die Schule und dort vorhandene Ganztagsangebote entfliehen können. Zugleich kann über die Schulen das Kindswohl insgesamt überwacht werden.

Während Kritiker die Schule als Instrument für die Indoktrination durch den Staat bewerten, sieht der deutsche Staat die allgemeine Schulpflicht als Bedingung für die freiheitlich-demokratische Grundordnung und als Voraussetzung für Wohlstand und die soziale Wohlfahrt der Gesellschaft. Bestimmte Wissensgebiete sollen nach Ansicht von Kritikern der Schulpflicht nicht vermittelt werden, sie wenden sich besonders oft gegen Sexualkunde, den Schwimmunterricht und die Evolutionslehre nach Darwin.

Unterm Strich aber gilt: Erst die allgemeine Schulpflicht schafft für alle Kinder und Jugendliche die gleichen Voraussetzungen, um sich in die Gesellschaft einzugliedern – auch wenn man gegenargumentieren kann, dass in einigen erfolgreichen europäischen Staaten lediglich eine staatlich überwachte Unterrichts- oder Bildungspflicht besteht. Dass jedoch die erreichbare Bildung in Deutschland trotz Schulpflicht noch immer stark vom Geldbeutel der Eltern abhängt, hat der Staat zumindest erkannt und steuert gegen,

meint Ihr Thomas Beier

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  • Quelle: red / Kommentar: Thomas Beier | Foto: annca, Pixabay, Lizenz CC0 Public Domain
  • Erstellt am 20.08.2019 - 06:28Uhr | Zuletzt geändert am 15.08.2022 - 21:10Uhr
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