Sofort: Kulturförderung im Landkreis Görlitz

Sofort: Kulturförderung im Landkreis GörlitzLandkreis Görlitz, 15. Januar 2019. Mit Jahresbeginn ist die neue Förderrichtlinie zur Kulturförderung im Landkreis Görlitz in Kraft getreten. Sie erlaubt es erstmals, überörtlich wirkende Kulturprojekte zu fördern, sprich: mit Geld zu bezuschussen. Für 2019 sind dafür insgesamt 30.000 Euro im Fördertopf.
Abbildung: Landratsamt Görlitz

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Anträge auf Kulturförderung jetzt stellen

In seiner Septembersitzung des Jahres 2018 hatte der Görlitzer Kreistag eine Förderrichtlinie zur Kulturförderung im Landkreis beschlossen. Hintergrund: Um die Kulturlandschaft des Landkreises Görlitz zu erhalten, sind mehr finanzielle Mittel im System der Kulturförderung nötig. Dies betrifft nicht nur die Theater und Orchester, sondern auch andere, in nichtöffentlicher Trägerschaft befindliche kulturelle Institutionen wie beispielsweise soziokulturelle Einrichtungen, Tierparks oder Bibliotheken und Museen.

Angesichts der Vielzahl der Interessenten und der auch aus sozialer Perspektive notwendigen kulturellen Projekte dürften die 30.000 Euro jedoch eher ein Tropfen auf dem heißen Stein sein, der im Vergleich nicht einmal für die Bezahlung eines durchschnittlichen Landratsamtsmitarbeiters ausreichen dürfte. Nun ja, besser den Spatz in der Hand als die Taube auf dem Dach, deshalb:

Beantragen!
Deadline für die Anträge ist der 1. Februar 2019. Gerichtet werden müssen sie an das Landratsamt Görlitz. Die Antragsunterlagen und die Kulturförderrichtlinie hat der Landkreis Görlitz auf seiner Website bereitgestellt. Über die Vergabe der Fördermittel wird im April entschieden. Wer Fragen hat, ruft einfach beim Kulturamt unter Tel. 03581 - 6 63-9402 an.



Kommentar

Liest man den oben verlinkten Beitrag zur Kulturförderung, erfährt man mehr. Beipielsweise, dass es das Anliegen dieser neuen Förderrichtlinie ist, überörtlich wirkende Kulturprojekte zu fördern, die nicht in den Zuständigkeitsbereich des Kulturraumes fallen – und dass lokale Projekte nicht gefördert werden, weil dafür ist die jeweilige Kommune zuständig.

Wertvoll und zugleich tröstlich ist für kulturaffine Bürger der Umstand, wonach es unerheblich ist, ob es "sich beim Antragsteller um einen Kultur- oder einen Karnevalverein handelt".

Was einem die Augenbrauen hochreißt ist allerdings die Tatsache, dass der Landrat über Vorhaben mit einem Antragswert von unter 5.000 Euro allein entscheidet. Angesichts der mickrigen Gesamtsumme von 30.000 Euro dürfte das wohl der Regelfall sein. Nach welchen Kriterien er entscheidet, bleibt offen: pflichtgemäßes Ermessen, Förderung besonders interessanter oder eher bewährter Initiativen oder parteipolitisches Kalkül? Nach der versuchten Einflussnahme auf die Vergabe des Zivita-Bürgerpreises darf man aufmerksam bleiben. Zwar entscheidet nach Vorberatung der Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport im Hauptausschuss des Kreistages über Förderungen über 5.000 Euro, doch der Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport wird über die Kulturförderung entsprechend der Kulturförderrichtlinie am Ende des Haushaltsjahres lediglich informiert.

Mit kulturellen Grüßen

Ihr Thomas Beier

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  • Quelle: red
  • Erstellt am 14.01.2019 - 21:11Uhr | Zuletzt geändert am 14.01.2019 - 22:04Uhr
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