Arbeitsplatz weg? Was nun?

Görlitz, 8. Januar 2019. Trotz sinkender Arbeitslosenzahlen bundesweit ist die Zahl der Arbeitslosen in Görlitz weiterhin hoch. Aktuell sind dort circa 9.860 Personen arbeitslos gemeldet (Stand November 2018). Die wenigsten haben sich diesen Zustand freiwillig ausgesucht. In den meisten Fällen haben die Betroffenen von ihrem Vorgesetzten eine Kündigung erhalten. Dies geht meist nicht emotionslos vonstatten. In der Regel ist man wütend, traurig und enttäuscht, was aber als Reaktion auf den Schock völlig normal und nicht überzubewerten ist. Schließlich hat man soeben erfahren, dass die eigene Mitarbeit im Unternehmen nicht länger gewünscht ist. In dieser Situation sollte man einen kühlen Kopf bewahren, denn nicht jede Kündigung ist rechtens.

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Zügig die rechtliche Lage klären

Eine Kündigung ist auch kein Beinbruch, schließlich werden Fachkräfte weiterhin intensiv gesucht. Wer eine Kündigung erhalten hat, sollte dennoch prüfen bzw. prüfen lassen, ob diese rechtens war und ob sich finanziell noch etwas aus dem alten Arbeitsverhältnis herausholen lässt.

Wann bekomme ich eine Abfindung?

Eine Abfindung bei Kündigung zu erhalten, ist nicht die Regel, wie die Experten von Myright.de wissen. Dies ist ausschließlich bei einer betriebsbedingten Kündigung der Fall. Die Höhe regelt das Arbeitsrecht. Sie richtet sich nach der Dauer der Unternehmenszugehörigkeit und muss vom Arbeitgeber gezahlt werden. Alle sonstigen Zugeständnisse sind freiwillig. Bei einer fristlosen oder außerordentlichen Kündigung ist sogar damit zu rechnen, dass der Arbeitgeber Klage einreicht und Schadensersatz einfordert.

Kündigung erhalten? Schnell handeln!

Zögern Sie nicht lange, wenn Sie eine Kündigung erhalten haben. Machen Sie sich zügigst auf den Weg zur nächsten Arbeitsagentur und melden sie sich dort arbeitssuchend. Arbeitslosengeld erhält nur, wer sich drei Monate vor Beginn der Arbeitslosigkeit arbeitssuchend meldet. Geschieht dies nicht, drohen Sperrzeiten. Zusätzlich ist es erforderlich, sich am ersten Tag ohne Beschäftigung arbeitslos zu melden. Lassen Sie sich am besten von der Arbeitsagentur bestätigen, dass Sie dort waren. Unter Umständen müssen Sie dies zu einem späteren Zeitpunkt nachweisen.

Möglicherweise lohnt sich auch eine Kündigungsschutzklage. Sprechen Sie mit Ihrem Anwalt und lassen Sie sich beraten. Sie müssen jedoch schnell sein: Innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung muss die Klage beim zuständigen Gericht eingereicht werden.

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  • Erstellt am 08.01.2019 - 06:43Uhr | Zuletzt geändert am 14.01.2022 - 08:40Uhr
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