Fiskus schont Abgesoffene
Dresden. Finanzminister Metz hat steuerliche Erleichterungen für Betroffene des derzeitigen Elbehochwassers erlassen .
Steuerliche Erleichterungen für Hochwasser-Betroffene
Dieser "Frühjahrshochwassererlass" gilt für die sächsischen Finanzämter. Metz: "Für die Menschen in den Hochwassergebieten ist die Lage schlimm. Mir geht es darum, die Betroffenen von bürokratischem Aufwand zu entlasten." Die Richtlinie gilt ab dem Stichtag 31. März und enthält unter anderem folgende Erleichterungen:
- Bis zum 31. Juli 2006 werden beantragte Stundungen in einem vereinfachten Verfahren ohne größere Nachweise zu den Schäden gewährt.
- Von Vollstreckungsmaßnahmen gegenüber dem genannten Personenkreis wird bis zum 31.07.2006 abgesehen. Im Fall eines solchen Vollstreckungsaufschubs werden die zwischen dem 31.03. und 31.07.2006 entstehenden Säumniszuschläge erlassen.
- Aufwendungen für die Wiederbeschaffung von Hausrat und Kleidung und für die Beseitigung von Schäden an der selbst genutzten Wohnung im eigenen Haus können als außergewöhnliche Belastung berücksichtigt werden.
- Wurden durch das Hochwasser Buchführungsunterlagen vernichtet, so werden hieraus steuerlich keine nachteiligen Folgerungen gezogen.
- Für Spenden zur Linderung der Katastrophenfolgen gelten Vereinfachungen beim Nachweis gegenüber dem Finanzamt. Es genügt der Bareinzahlungsbeleg oder die Buchungsbestätigung wie z. B. Kontoauszug oder Lastschrifteinzugsbeleg.
Außerdem ist eine Vielzahl von Hinweisen auf weitere Steuervorteile z. B. durch Sonderabschreibungen bei Ersatzbeschaffung oder durch Rücklagenbildung enthalten.
Umfassendere Auskünfte geben die örtlichen Finanzämter.
Mehr: http://www.smf.sachsen.de ins Internet gestellt.


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- Quelle: /SMF
- Erstellt am 05.04.2006 - 04:05Uhr | Zuletzt geändert am 07.04.2006 - 08:57Uhr
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