Gut vorbereitet in die Elternzeit

Görlitz, 12. Oktober 2016. Sie bekommen bald Ihr Baby? Dann gibt es viel zu tun. Neben Namenswahl und Erstausstattung sollten sich werdende Eltern vor allem mit der Elternzeit auseinandersetzen. Arbeitnehmer haben nach der Geburt eines Kindes grundsätzlich drei Jahre Anspruch auf Elternzeit. Doch bevor es an die Betreuung der Kinder geht, muss einiges geregelt werden.
Abbildung: © Flickr "Family", Foto: Kat Grigg, Lizenz: CC BY 2.0 Bestimmte Rechte vorbehalten.

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Antrag pünktlich stellen – aber auch nicht zu früh

Beim Arbeitgeber müssen Eltern ihren Wunsch nach Elternzeit schriftlich – allerdings nicht per Fax oder Mail – einreichen. Der Arbeitgeber bestätigt die gewährte Elternzeit ebenfalls schriftlich. Die Elternzeit muss spätestens sieben Wochen vor ihrem Beginn beantragt werden. Für Mütter beginnt die Elternzeit frühestens nach Ablauf des Mutterschutzes. Sie müssen ihren Antrag also spätestens eine Woche nach der Geburt einreichen.

Wenn sich der Mutterschutz nach der Geburt über die üblichen acht Wochen hinaus verlängert, weil es sich um eine Mehrlings- oder Frühgeburt handelt, reichen Mütter ihren Antrag sieben Wochen vor dem Ende des verlängerten Mutterschutzes (zwölf Wochen) ein. Väter sollten ihre Elternzeit frühestens acht Wochen vor dem Beginn der geplanten Elternzeit einreichen. Dann gilt für sie der besondere Kündigungsschutz des Elternzeitgesetzes. Wird die Elternzeit vorher eingereicht, kann der Arbeitgeber unter Umständen vor der Elternzeit kündigen.

Elternzeit gemeinsam abstimmen

In dem Antrag auf Elternzeit müssen Eltern für die ersten zwei Jahre exakt die Zeiträume angeben, in denen sie das Kind zu Hause betreuen. Daher ist eine sorgfältige Planung erforderlich. Beide Elternteile haben Anspruch auf Elternzeit. Diese kann einzeln, abwechselnd oder gemeinsam für die Betreuung des Kindes genutzt werden. Idealerweise setzen sich die Elternteile in Ruhe zusammen und besprechen die Aufteilung der Elternzeit.

Basiselterngeld oder Elterngeld Plus?

Bei der Aufteilung der Elternzeit spielt bei vielen die finanzielle Situation eine Rolle. Seit dem 1. Juli 2015 können Eltern zwischen dem Basiselterngeld und dem Elterngeld Plus wählen. Das Basiselterngeld gibt es für maximal 14 Monate. Das Elterngeld Plus ist vor allem für Eltern gedacht, die neben der Kinderbetreuung in Teilzeit arbeiten wollen. Teilzeit bedeutet dabei maximal 30 Wochenstunden. Ein Monat Basiselterngeld kann dabei in zwei Elterngeld-Plus-Monate umgewandelt werden. Bis zu 28 Monate Elterngeld Plus sind also drin. In diesen Monaten gibt es maximal die Hälfte des Elterngeldbetrages, der Eltern ohne Teilzeiteinkommen nach der Geburt zustünde.

Eltern haben einen Anspruch auf Elternzeit über drei Jahre. Während die Zeiträume in den ersten zwei Lebensjahren des Kindes vorab festgelegt werden müssen, ist das letzte Jahr flexibler. Es kann erstens für das dritte Lebensjahr genommen werden; zweitens können bis zu zwölf Monate auf einen späteren Zeitraum übertragen werden. Die verbleibenden Monate können zwischen dem dritten und dem achten Lebensjahr des Kindes genommen werden. Die Übertragung dieser Monate muss allerdings gesondert beim Arbeitgeber beantragt und genehmigt werden.

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  • Quelle: red | Foto: © Flickr "Family", Foto: Kat Grigg, Lizenz: CC BY 2.0 Bestimmte Rechte vorbehalten.
  • Erstellt am 12.10.2016 - 10:55Uhr | Zuletzt geändert am 12.10.2016 - 11:14Uhr
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