Wie Unternehmen das Kündigen von Verträgen erschweren

Wie Unternehmen das Kündigen von Verträgen erschwerenGörlitz, 24. September 2016. Diese oftmals gemachte Erfahrung kennen auch viele Görlitzer: Je schlechter ein Produkt ist, desto schwerer ist am Ende die Kündigung. Es scheint mittlerweile bei Unternehmen in Mode zu kommen, die Kündigung eines Dienstes für Verbraucher so schwer wie möglich zu gestalten.

Abb.: Bereits bei Vertragsabschluss sollte man darauf achten, unter welchen Bedingungen die Vereinbarung wieder beendet werden kann
Foto: Andreas Breitling, Pixabay und Lizenz CC0 Public Domain
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Online-Dienste nehmen Last und Ärger bei Vertragskündigungen ab

Online-Dienste nehmen Last und Ärger bei Vertragskündigungen ab
Wirksame Kündigungen müssen vor allem formal-juristischen Anforderungen genügen. Online-Dienstleister haben sich ein neues Betätigungsfeld erschlossen, indem sie Kunden den "Papierkram", heutzutage oft "Onlinekram", rund um eine Kündigung abnehmen.
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In vielen Fällen reicht ein Blick in die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), um zu erkennen, wie komplex Kündigungen mittlerweile geworden sind. Wer sich den Punkt zum Kündigungsrecht durchliest, wird schnell einen Überblick bekommen, auf welche Weise die Kündigung möglich ist.

Normalerweise hat ein Kunde das Recht, über alle Kanäle, über die das Unternehmen erreicht werden kann, zu kündigen. Zwar ist die Kündigung per Telefon, Fax oder E-Mail zwar grundsätzlich möglich, wer auf Nummer sicher gehen will, kündigt aber besser schriftlich. Außerdem bestehen viele Unternehmen auf eine eigenhändige Unterschrift - dementsprechend stellt sich dann die Frage nicht mehr, ob eine Kündigung auch per E-Mail reicht.

Kundenfreundlich? Nur auf den ersten Blick

Doch es sind nicht nur die AGB, die immer wieder Probleme bereiten. So gibt es immer wieder Erfahrungsberichte von Kunden, die ihren Mobilfunkanbieter wechseln wollten und bemerkten, dass hier oftmals Verträge online gekündigt werden können. Das mag einerseits eine kundenfreundliche Lösung sein, ist andererseits jedoch mit Tücken versehen.

So gibt es auf den Internetseiten der Anbieter meist mehrere Möglichkeiten, den Mobilfunkanbieter zu kontaktieren, jedoch keinen Hinweis auf eine Online-Kündigung. Die Kündigungsformulare sind manchmal derart gut versteckt, dass sogar Profis mehrere Minuten brauchen, um sie zu finden. Danach müssen vielleicht zahlreiche Daten angegeben werden - das Unternehmen spekuliert mit der Tatsache, dass der Verbraucher doch noch seine Meinung ändert und/oder die Kündigung aufschiebt.

Verträge online kündigen

Es ist kein Geheimnis, dass viele Unternehmen das Kündigen ihrer Verträge erschweren. Vor allem kämpfen Verbraucher oft mit Fragen, an wen genau sie die Kündigung richten sollen und was tatsächlich in dem Text erwähnt werden muss.

Mittlerweile gibt es aber einige Online-Dienstleister, die die Kündigung für Verbraucher vereinfachen oder sogar komplett übernehmen – zum Beispiel sepastop.eu. Das Ganze funktioniert so: Der Verbraucher nennt den Anbieter oder Dienstleister, bei dem gekündigt werden soll; in weiterer Folge werden die Daten eingetragen. Das Kündigungsschreiben wird im Hintergrund automatisch erstellt - einfach ausdrucken und per Einschreiben an das Unternehmen versenden. Die zweite Option ist, die Kündigung komplett von sepastop übernehmen zu lassen: Das Unternehmen druckt und versendet die Kündigung dann per Einschreiben, der Verbraucher erhält eine rechtssichere Quittung über den Versand und den Eingang beim Unternehmen.

Mit professioneller Hilfe den Vertrag kündigen

Wer seinen Vertrag also kündigen möchte, muss nicht nur Fristen einhalten, sondern auch darauf achten, den richtigen Weg einzuschlagen. Ob die Kündigung nur in schriftlicher Form akzeptiert wird oder eine eigenhändige Unterschrift auf dem Blatt Papier stehen muss, findet sich in den AGB des Unternehmens. Wenn Verbraucher keine wertvolle Zeit verschenken möchten und rechtssicher kündigen wollen, sollten sie in Betracht ziehen, einen Onlinedienst zur Kündigung zu verwenden.

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  • Quelle: red | Foto mit einer Hand: andibreit / Andreas Breitling, Pixabay und Lizenz CC0 Public Domain, Foto mit zwei Händen: Unsplash, Pixabay und Lizenz CC0 Public Domain
  • Erstellt am 24.09.2016 - 10:22Uhr | Zuletzt geändert am 17.07.2021 - 13:24Uhr
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