Neues in der Energie für 2016
Görlitz, 29. Dezember 2015. Förderanreize und neue Kennzeichnungspflichten, die ab dem Jahr 2016 gelten, machen die Bürokratie rund um den sparsamen Energieeinsatz nicht gerade transparenter. Die allermeisten Verbraucher dürften ihre Investitionen in Heizungs- und Klimatechnik weiterhin im Dreieck von Investitionskosten, Betriebskosten und Komfort abwägen. Bessere Umweltverträglichkeit inklusive - das wird bei modernen Anlagen vorausgesetzt.
Abbildung: Nicht ganz ernst gemeint ist dieses Beispiel für ein äußerst energieeffizientes und dabei CO2-neutrales Haus.
Energieeffizienz Im Gebäudebereich
Der Görlitzer Anzeiger weist auf einige Neuerungen hin, von denen einige den Energieverbrauch in Gebäuden betreffen:
- Anreizprogramm Energieeffizienz (APEE)
Ab Jahresbeginn 2016 gilt das neue Anreizprogramm Energieeffizienz. Das "Heizungs- und Lüftungspakets" wendet sich an Bauherren, die ihre Heizung austauschen oder eine Lüftungsanlage einbauen wollen. Sie können für ihre Investition Zinsverbilligungen und Zinszuschüsse erhalten. Dafür werden im Förderprogramm 165 Millionen Euro pro Jahr bereitgestellt - drei Jahre lang. - Effizienzlabel für Heizungen (Energieverbrauchskennzeichnungsgesetz - EnVKG)
Ebenfalls ab Jahresbeginn 2016 müssen Heizungsanlagen, die älter als 15 Jahre sind, mit einem Energielabel gekennzeichnet sein, das über die Effizienz des Heizkessels informiert.
Anbringen dürfen das Etikett Heizungsinstallateure, Schornsteinfeger und bestimmte Energieberater. Dabei sollen sie Verbraucher auf weiterführende Energieberatungen oder auch Förderangebote hinweisen. - STEP up! (Stromeffizienzpotenziele nutzen)
Im Januar 2016 begnnt die Pilotphase des Programms STEP up!, mit dem Stromeffizienzpotenziale erschlossen werden sollen. Dabei sollen innovative Ideen zur Energieeinsparung in einen Wettbewerb um Fördergelder treten, in dem schließlich die Maßnahme, die die höchste Einsparung pro Förder-Euro erbringt, den Zuschlag bekommt.
Mit diesem neuen Verfahren will das Bundeswirtschaftsministerium Innovationen in der Energieeffizienz anregen. Mitmachen können zum Beispiel Unternehmen, Energiedienstleister und Stadtwerke. Bis 2018 (Pilotphase) ist das der Bundesregierung insgesamt ungefähr 300 Millionen Euro wert. - Nationale TOP-Runner-Initiative
Ab Jahresbeginn 2016 werden Verbraucher mit einer neuen Informationskampagne möglichst gezielt über die Effizienz von Produkten informiert. Damit soll "den besten Produkten zum Durchbruch" verholfen werden. Weitere Zielgruppen der Kampagne, die "Nationale TOP-Runner-Initiative" heißt, sind neben Privatverbrauchern beispielsweise auch Hersteller und der Handel. - Kennzeichnung von Wohnraumlüftungsgeräten
Ab dem 1. Januar 2016 müssen im Amtsdeutsch sogenannte "Wohnraumlüftungsgeräte" (gemeint sind unter anderem Ventilatoren) das von Haushaltsgeräten her bekannte bunte EU-Effizienzlabel tragen, das die Energieeffizienz in den Klassen A+ bis G von grün bis rot ausweist. Diese Vorgaben ergeben sich aus der EU-Verordnung 1254/2014. - Energielabel für gewerbliche Kühllagerschränke
Der Energieeffizienz-Aufkleber muss ab dem 1. Juli 2016 auch gewerbliche Kühllagergeräte (im Volksmund Kühlschränke und Kühltruhen) verzieren. Selbstverständlich ist das von der EU geregelt: EU Verordnung (EU) 2015/1095. - Vorrang für Erdkabel bei großen Stromautobahnen
Werden sogenannte "Stromautobahnen" (Höchstspannungs-Gleichstrom-Übertragungsleitungen) neu gebaut, so greift im Laufe des Jahres der Vorrang für Erdkabel. Damit soll die Akzeptanz für den Netzausbau verbessert werden. Basis ist das Gesetz zur Änderung von Bestimmungen des Rechts des Energieleitungsbaus. - Umfangreichere Anreize für klimafreundliche Kraftwerke
Die Novelle des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes (KWKG) sieht Anreize vor, die zum Neubau emissionsärmerer Kraftwerke führen sollen. Das Fördervolumen wird deshalb verdoppelt, von bislang 750 Millionen Euro auf auf 1,5 Milliarden Euro jährlich. Dabei wird gezielt die Umstellung der KWK Anlagen von Kohle auf Gas gefördert. Hier ist das ziel, dass die KWK Kraftwerke bis zum jahr 2020 ungefähr vier Millionen Tonnen weniger Kohlendioxid in die Luft pusten - ein Beitrag zum nationalen Klimaziel.
Kommentar:
Schön, wenn sich die Bundesregierung für Energieeffizienz - was Umweltschonung und bestenfalls damit einhergehende Kostensenkung bedeutet - engagiert. Und schön, wenn das die Bürger annehmen.
Allerdings befreien Förderprogramme und Kennzeichnungen für die Energieeffizienz den Verbraucher nicht vom Selberdenken. Zum Beispiel kann man ökologisch guten Gewissens eine Waschmaschine mit sechs Kilogramm Fassungsvermögen kaufen, weil die in aller Regel das schöne Energieeffizienzlabel A+++ trägt. Waschmaschinen mit fünf Kilogramm Kapazität bringen es hingegen meist nur auf A+, brauchen aber dennoch in absoluter Menge weniger Wasser und Elektroenergie. Also sollte man sich nicht nur auf die Kennzeichnungen verlassen, sondern sich die Verbrauchsdaten von Geräten anschauen und diese mit dem eigenen Nutzungsverhalten abgleichen.
Bei der energetischen Sanierung von Gebäuden sind schnellbesohlte Berater ohne umfassende Erfahrung am Bau nur mit Vorsicht zu genießen. Wer nur die Ergebnisse einer Software präsentieren kann, ohne die Bausubstanz und deren Zustand sowie die Besonderheiten der Gebäudelage und der Ansprüche der Bewohner zu berücksichtigen, kann nicht ausreichend beraten. Der Klassiker ist, dass Berechnungsprogramme nicht berücksichtigen, dass auch in der Heizperiode die Sonne über die Außenwände Wärme einträgt - vorausgesetzt, das wird nicht durch eine Wärmedämmung verhindert.
Auch zur gegenüber der Luft- viel teureren Erdverkabelung darf sich der polytechnisch gebildete Bürger seine Gedanken machen. Wie stark eine Luftverkabelung als störend empfunden wird, ist schließlich nur ein Frage der Zeit - der menschliche Veränderungsunwille ist anfangs immer groß, nach und nach gewöhnt man sich aber an vieles.
Und das Gesundheitsargument - Stichwort Elektrosmog? Sorry, Elektroleitungen erzeugen keinerlei Smog ("Rauchnebel") oder Teilchenstrahlung, sondern ein elektromagnetisches Feld. Das kann dazu führen, dass sich entlang elektrischer Leitungen im Haus mit der Zeit Dreck absetzt, was aber mit Smog aber auch gar nichts zu tun hat. Unzweifelhaft ist hingegen, dass sich elektromagnetische Felder auf den Körper auswirken, in wie weit das aber schädlich ist, ist umstritten. Für die Erdverkabelung der Gleichstromleitungen gilt aber: Hier entsteht überhaupt kein elektromagnetisches Wechselfeld wie bei der üblichen Wechselstromübertragung, allerdings ist das verbuddelte Kabel in der Erde dem Menschen mit Sicherheit ein ganzes Stück näher als die Luftleitung.
Was soll's, schließlich habe ich schon von elektrosmogbesorgten Bürgern gehört, die sich Magnete in die Schuhsohlen legen, weil es der Gesundheit dienlich sei. Das können sie in Zukunft bei einem Spaziergang entlang der Gleichstromtrasse einsparen,
meint ihr Fritz R. Stänker



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- Quelle: red | Kommentar: Fritz Rudolph Stänker
- Erstellt am 29.12.2015 - 06:49Uhr | Zuletzt geändert am 29.12.2015 - 09:15Uhr
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