Kfz-Versicherung wechseln

Görlitz, 18. Oktober 2015. Im Landkreis Görlitz wie auch anderswo denken viele Fahrzeughalter darüber nach, ihre Kfz-Versicherung zu wechseln. Der Stichtag ist der 30. November 2015. Die Gründe für einen Wechsel können sehr vielfältig sein, doch in erster Linie spielt die Tatsache eine Rolle, dass die Versicherungsbeiträge steigen und dass durch einen Wechsel ein erhebliches Sparpotenzial gegeben ist.
Abbildung: In einen Unfall kann jeder verwickelt werden. Wohl dem, bei dem es nur beim Blechschaden bleibt.

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Kfz-Versicherung vergleichen und wechseln

Vor der Entscheidung für den Wechsel der Kfz-Versicherung ist es sehr wichtig, verschiedene Angebote und unterschiedliche Tarife miteinander zu vergleichen. Während es sich bei der Kfz-Haftpflichtversicherung um ein absolutes Muss handelt, kann die Teil- oder Vollkaskoversicherung freiwillig abgeschlossen werden. Sie wird aber dringend empfohlen, um nicht nur Schäden an anderen Personen oder Sachen, sondern auch am eigenen Fahrzeug absichern zu können.

Wer eine Kfz-Versicherung abschließt, erhält eine eVB-Nummer. Hierbei handelt es sich um die elektronische Versicherungsbestätigung, die von der zuständigen Versicherungsgesellschaft online an eine zentrale Datenbank übermittelt wird. Die eVB-Nummer ist eine siebenstellige Kombination aus Buchstaben und Zahlen, die wichtige Informationen zum Fahrzeug und zum Versicherungsnehmer enthält. Die Zulassungsstelle hat jederzeit Zugriff auf die eVB-Nummer und die zentrale Datenbank, wo sie hinterlegt ist. Eine eVB-Nummer wird sowohl beim erstmaligen als auch beim wiederholten Abschluss einer Kfz-Versicherung vergeben. Dies gilt auch für einen Wechsel der Kfz-Versicherung.

Regionalklassen und Typenklassen

Für die Höhe des Versicherungsbeitrages in der Kfz-Versicherung spielen mehrere Faktoren eine Rolle. Hier sind sowohl die Versicherungsbedingungen der Versicherungsgesellschaft als auch individuelle Faktoren, die sowohl in der Person des Versicherungsnehmers als auch in seinem Wohnort und in der Art seines Fahrzeuges begründet sind, maßgebend.

In diesem Zusammenhang dürfen die Typen- und Regionalklassen nicht unerwähnt bleiben. In der Haftpflichtversicherung gibt es 12, in der Teilkaskoversicherung 16 und in der Vollkaskoversicherung 9 Regionalklassen.

Entscheidend für die Einordnung in eine Regionalklasse sind die Anzahl der Fahrzeuge in einer Region, das Fahrverhalten der Nutzer und die örtlichen Straßenverhältnisse. Die Regionalklassen werden jährlich neu festgelegt und den veränderten Bedingungen in einer Region angepasst. Aufgrund dieser Tatsache müssen ungefähr 15 Prozent aller Fahrzeugbesitzer damit rechnen, im Jahre 2016 stärker zur Kasse gebeten zu werden. Im Gegensatz dazu können ungefähr 20 Prozent der Fahrzeugbesitzer mit einer niedrigeren Einstufung damit auch mit einem niedrigeren Beitrag in der Kfz-Versicherung rechnen.

Die Typenklassen spiegeln die Unfall- und Schadensbilanz eines Automodells wider. Hat sich diese Bilanz verbessert, ist eine niedrigere Typenklasse die Folge. Im Gegensatz dazu erhöht sich die Typenklasse, wenn sich die Unfallbilanz eines Automodells verschlechtert hat.

Im Jahre 2016 können etwa 14 Prozent aller Autofahrer mit einer günstigeren und 16 Prozent mit einer ungünstigeren Einstufung in eine Typenklasse rechnen. Dies betrifft die Haftpflichtversicherung. In der Vollkaskoversicherung werden sich für rund 8,6 Millionen PKW Veränderungen ergeben und in der Teilkaskoversicherung für rund 5,3 Millionen PKW.

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  • Quelle: red | Fotos: © Görlitzer Anzeiger
  • Erstellt am 18.10.2015 - 09:12Uhr | Zuletzt geändert am 21.10.2015 - 17:33Uhr
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