Der November bringt ein neues Melderecht mit

Görlitz, 8. Oktober 2015. In der "DDR" musste jeder Vermieter oder der Hausvertrauensmann ein sogenanntes Hausbuch führen. Darin wurden neben Mietern und Untermietern Besucher aus der "DDR", die länger als drei Tage blieben, erfasst, "ausländische" Besucher hingegen mussten sich 24 Stunden eintragen lassen. Soweit geht das neue Bundesmeldegesetz nicht. Die Görlitzer Einwohnermeldebehörde weist auf die Neuerungen hin.
Abbildung: "DDR" Hausbuch, © Lipedia, Lizenz Public Domain, via Wikimedia Commons.

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Die Bürger sind zur Verwaltung da

Mit dem 31. Oktober 2015 verabschiedet sich das Sächsische Meldegesetz - am nächsten Tag tritt das neue Bundesmeldegesetz in Kraft. Ab dann muss der Wohnungsgeber dem Wohnungsnehmer (früher sagte man Vermieter und Mieter, allerdings muss ja der Eigentümer nicht zwangsläufig der Vermieter sein) jeden Wohnungsbezug bestätigen. Meldepflichtige sind dann gezwungen, diese Bestätigung anlässlich einer Anmeldung oder Ummeldung der Einwohnermeldebehörde vorzulegen - binnen zwei Wochen nach Wohnungsbezug.

Und wenn man in sein eigenes Wohneigentum zieht? Dann - wer wiehert denn da - stellt der Eigentümer die Bestätigung für sich selbst aus.

Die sogenannte "Wohnungsgeberbestätigung" ist auch erforderlich, wenn aus einer Wohnung ausgezogen, aber keine andere Wohnung innerhalb der Bundesrepublik bezogen wird (beispielsweise bei der Abmeldung ins Ausland oder, wenn eine Nebenwohnung aufgegeben wird).

Die Stadt Görlitz hat auf Ihrer Webseite weitere Informationen für Wohnungsgeber und -nehmer zusammengestellt.

By the way: Das heißt nicht mehr Student, sondern Student und/oder Studentin oder Studierende (Plural), wobei im Singular zwischen Studierende (feminin) und Studierender (maskulin) resp. der Studierenden und dem Studierenden zu unterscheiden ist.

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  • Quelle: red | Foto: © Lipedia (own work), Lizenz Public Domain, via Wikimedia Commons
  • Erstellt am 08.10.2015 - 18:52Uhr | Zuletzt geändert am 08.10.2015 - 19:21Uhr
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