Vorsorgliche Einschränkung der Wasserentnahme

Landkreis Görlitz, 29. Juli 2015. Die Untere Wasserbehörde des Landkreises Görlitz sieht Anlass zum Handeln: Wegen des trockenen Wetters erlässt sie zum 31. Juli 2015 eine Allgemeinverfügung, mit der die Wasserentnahme aus oberirdischen Gewässern des Landkreises Görlitz mittels Pumpen für den Eigenbedarf vorerst untersagt. Mit Handgefäßen darf man aber weiterhin Wasser schöpfen.

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Pumpstopp erst einmal bis voraussichtlich 30. September 2015

Nach Ansicht der Landkreisverwaltung sind damit die Interessen der Eigentümer der unmittelbar an Gewässern liegenden Grundstücke sowie der dahinter liegenden Grundstücke angemessen berücksichtigt.

Die Trockenheit hat zu sehr niedrigen Wasserständen in den Gewässern geführt – und eine Änderung ist aktuell nicht abzusehen. Die Allgemeinverfügung soll die Lebensgrundlage Wasser, gewässerökologische Belange und das Wohl der Allgemeinheit einschließlich die Rechte von Wasserrechtsinhabern schützen.

Zunächst gilt das Pumpverbot bis einschließlich dem 30. September 2015, ein Widerruf ist jedoch jederzeit möglich.

Die öffentliche Bekanntmachung erfolgt im Wochenkurier und auf der Homepage des Landkreises Görlitz.

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  • Quelle: red
  • Erstellt am 29.07.2015 - 14:49Uhr | Zuletzt geändert am 10.10.2022 - 09:33Uhr
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