Gefahrenkarten für Hochwasser liegen aus

Görlitz, 15. März 2007. Im Sächsischen Wassergesetz wird gefordert, den von Hochwasser betroffenen Gemeinden für ihre Hochwasserabwehr im weitesten Sinne (aktive Hochwasser- und Eisgangbekämpfung, Hochwasservorsorge und Informationspflicht und Service gegenüber Bürgern, Investoren und Touristen als verlässliche Orientierung und für notwendige individuelle Schutzvorkehrungen) Gefahrenkarten aus der Hochwasserschutzkonzeption (HWSK) des Freistaates Sachsen zur Verfügung zu stellen. Die Gefahrenkarten weisen den Ist- Zustand von Hochwasserereignissen mit 20-, 50-, 100- und 200- jährlichem Wiederkehrintervall aus.

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Dauerhafte Zugänglichkeit gesichert

Innerhalb der Stadtverwaltung Görlitz liegen diese Gefahrenkarten in den Bürgerbüros der von Hochwasser betroffenen Ortsteile Hagenwerder/ Tauchritz, Ludwigsdorf/ Ober- Neundorf und Weinhübel aus und sind in den Ämtern


    • Gebäude und Liegenschaftsmanagement, für von Hochwasser betroffene städtische Objekte und im Wasserwehrfall für das gesamte Stadtgebiet,
    • Ordnungsamt, in der Abteilung Brand-, Katastrophenschutz und Rettungswesen, als Anlage zur Satzung Wasserwehr und im Wasserwehrfall,
    • in der Hauptverwaltung über das Sekretariat und
    • in der unteren Wasserbehörde, Zimmer 106 der Jägerkaserne


während der Sprechzeiten einsehbar.

An den o.g. Stellen der öffentlichen Auslegung sind ebenfalls neuste Informationen des Landeshochwasserzentrums Dresden über aktuelle Informationsmöglichkeiten im Hochwasserfall als Flyer zu erhalten.

Kürzlich stellte die Landestalsperrenverwaltung auch ihre Informationsbroschüre über „Eisgefahren“ zur Verfügung. Sie ist in beschränkter Stückzahl in der unteren Wasserbehörde in Görlitz, Hugo-Keller-Str. 14, Zimmer 106, während der Sprechzeiten oder auf Anfrage zu erhalten.

Seit dem 22. Dezember 2006 ist für die Kreisfreie Stadt Görlitz das Überschwemmungsgebiet HQ100 aus den flurstücksgenauen Karten des Hochwasserschutzkonzeptes (HWSK) des Freistaates Sachsen kraft Gesetzes gültig. Das Auslegungsverfahren hierzu fand vom 6. bis 21. Dezember 2006 statt.

Die von Hochwasser überschwemmten Flurstücke werden 2007 dem Liegenschaftsamt zur Ausweisung im Liegenschaftskataster benannt.

Die offizielle Ausweisung im Kataster ist gesetzlich vorgeschrieben und erfolgt dort ab 1. Januar 2008. Als zusätzliche Informationsmöglichkeit für alle Interessierte stellt das Umweltamt die öffentlich bekannt zu gebenden Gefahrenkarten mit dem Hochwasser- Überschwemmungsgebiet nach HQ100, aus dem Hochwasserschutzkonzept des Freistaates Sachsen, in das Internetportal www.goerlitz.de der Kreisfreien Stadt Görlitz ein.

Weitergehende fachliche Informationen aus dem Hochwasserschutzkonzept werden in Kürze auf der Internetseite des Umweltamtes/Untere Wasserbehörde unter www.goerlitz.de zu finden sein.

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  • Quelle: /red
  • Erstellt am 15.03.2007 - 19:26Uhr | Zuletzt geändert am 14.12.2022 - 15:02Uhr
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