Die Anmeldung und Vorteile einer eigenen Marke
Görlitz, 22. März 2015. Große Marken haben sich seit Jahrzehnten in den Gedanken der Menschen verankert. So werden Papiertaschentücher beispielsweise synonym als "Tempo" bezeichnet. Ebenso verhält es sich bei Schaumküssen, die häufig lediglich "Dickmann" genannt werden. Doch wie entstehen diese Marken und was für Vorteile haben Unternehmer durch eine Anmeldung? Der Görlitzer Anzeiger informiert über die Abläufe im Deutschen Patent- und Markenamt und zeigt die Vorteile auf, die die Etablierung einer eigenen Marke mit sich bringt. Des Weiteren werden die Rechte, über die Markeninhaber verfügen, in einem kurzen Abschnitt dargelegt. Diese werden exemplarisch zum Ende des Textes erklärt, denn bei einer ungerechtfertigten Markennutzung haben die Inhaber das Recht, sich selbst zu verteidigen.
Marken müssen für die Anmeldung Voraussetzungen erfüllen
Aufgrund der hohen Zahl neuer Unternehmen und Erfindungen, die sich im Zusammenhang mit dem Start-Up-Boom auf dem Markt etabliert haben, verzeichnet auch das Marken- und Patentamt Rekordzahlen. Erfinderstammtische informieren über die Vor- und Nachteile einer eigenen Marke und animieren die Unternehmer, ihre Produkte zu schützen und anzumelden. Denn nur durch Kenntnisse über die gewerblichen Schutzrechte kann eine Erfindung als Marke dauerhaft bestehen.
Allgemein wurden 2014 so viele Patente angemeldet wie in noch keinem Jahr zuvor. Grund sind die Innovationen, auf die die Bundesrepublik angewiesen ist. Diese Informationen sind der Homepage des Bundesamts zu entnehmen. Folglich stieg im Vergleich die Zahl der Patentanmeldungen im Jahre 2014 um 4,4 Prozent. Insgesamt wurden 65.958 Patente angemeldet. In absoluten Zahlen sind in dem Register über 780.000 Marken eingetragen.
Das Deutsche Patent- und Markenamt
Diese Zahlen verdeutlichen den hohen Stellenwert des Amts. Doch wie läuft eine solche Anmeldung ab? Welche Kriterien sind zu erfüllen und was ist außerdem zu beachten?
Der Ablauf der Anmeldung
Die Zuordnung: In diesem Schritt müssen betreffende Unternehmer angeben, welchen Waren- oder Dienstleistungen zu schützen sind. Diese entsprechen den unterschiedlichen Kategorien, die auf die Nizza-Klassifikation zurückzuführen sind. Durch die Führung eines Verzeichnisses wird gewährleistet, dass die Marken ohne Komplikationen zuzuordnen und anzumelden sind. Des Weiteren besteht ein Benutzungszwang. Das bedeutet, dass eine Marke auch genutzt werden muss, um als solche dauerhaft akzeptiert zu werden.
Die Recherche im Markenregister: Durch die Recherche wird ausgeschlossen, dass die Marke in einer ähnlichen Form bereits besteht, denn diese sind alle im Markenregister veröffentlicht, sodass sie für jeden frei einsehbar ist. Auf diese Weise kann geprüft werden, ob eine Marke ältere nationale Rechte verletzt. Nach einem positiven Abschluss der Recherche kann die Anmeldung durchgeführt werden.
Die eigentliche Anmeldung: Der wohl wichtigste Schritt muss formal, inhaltlich und juristisch korrekt sein. Grundsätzlich kann mit einer Anmeldung auch nur eine Marke eingetragen werden. Wichtig ist die Angabe der Markenform. Hier wird zwischen unterschiedlichen Arten differenziert, beispielsweise eine Wort-, Bild- oder Hörmarke. Im Anschluss müssen Waren und Dienstleistungen genau angegeben werden, denn daraus resultiert die Zahl der benötigten Klassen, die wiederum die Gebühren festlegt.
Die Voraussetzungen: Allgemein dürfen für eine Eintragung keine Schutzhindernisse bestehen. Hier kann zwischen verschiedenen Problemen unterschieden werden:
- Irreführungsgefahr
- Verwendung von Hoheitszeichen
- fehlende Unterscheidungskraft
- Missachtung der öffentlichen Ordnung oder der guten Sitten
Tritt keines dieser Hindernisse ein und ist die Marke geeignet, um sich eindeutig von anderen zu unterscheiden, dann ist das Produkt schützbar. Allerdings tritt dies nicht ein, wenn Begriffe für die Allgemeinheit bestimmt sind. So ist der Begriff "Apple" zwar als Marke in der IT-Welt registriert, für die Eintragung eines herkömmlichen Apfels in das Register jedoch nicht gestattet.
Vorteile einer eigenen Marke
Die Vorteile, die sich für Inhaber einer Marke eröffnen, sind vielfältig. So ist einerseits der Wiedererkennungseffekt zu nennen. Firmen können sich durch die Marke von der Konkurrenz absetzen. Besonderes in der Werbung ist der Einsatz einer Marke von Belang. So beispielsweise bei dem Auftritt auf Messen. Eine verbreitete Marke wird schnell wiedererkannt und kann so leichter Bestandskunden ansprechen oder, durch ein kluges Konzept, auch neue Kunden akquirieren.
Eine Möglichkeit hierfür sind auch Werbegeschenke. Eine Darlegung der Vorteile und der möglichen Arten von Werbe- und Streuartikeln gibt es hier. Der Gewinn einer eingetragenen Marke liegt in diesem Fall in der Gravur der Artikel. Dadurch können die Artikel, die verteilt werden, speziell auf die Unternehmen zugeschnitten werden. Das erhöht den Wiedererkennungswert enorm und wirkt sich auch langfristig aus. So ergaben Studien, dass der Einsatz von Streuartikeln weiterhin eine der effektivsten Werbemaßnahmen ist. So kann beispielsweise durch gravierte Powerbanks dauerhaft unterschwellig für das Unternehmen geworben werden. Allerdings ist dies lediglich dann effektiv möglich, wenn der eigene Slogan darauf abgestimmt ist.
Auch die Unterscheidung von der Konkurrenz ist ein Vorteil, den eine Marke mit sich bringt. Diese Beispiele verdeutlichen, dass eine eingetragene Marke sich gerade in der Werbung als nützlich herausstellt. Durch ein Alleinstellungsmerkmal ist darüber hinaus gewährleistet, dass keine anderen Produkte, durch ähnliche Symbole oder Slogans angepriesen werden. Folglich gewährleistet eine geschützte Marke einen hohen Wiedererkennungseffekt, was der Bekanntheit der betreffenden Firmen zusätzliche Vorteile verschafft.
Weitere Arten der Werbung, die für Marken genutzt werden können, sind besonders in den sozialen Netzwerken vertreten. Exemplarisch ist hier Facebook zu nennen, die Plattform, die das größte Potenzial für medienwirksame Darstellung der eigenen Marke birgt.
Der sicherlich wichtigste Vorteil der eingetragenen Marke ist jedoch der Schutz vor der Konkurrenz. Es besteht die Möglichkeit, sich gegen das Aufkommen ähnlicher Markenbezeichnungen zu wehren. Laut dem Markengesetz haben die Inhaber die Chance, Auskunft über die widerrechtlich in Umlauf gebrachten Produkte zu erlangen. Des Weiteren besteht das Mittel des Vernichtungsanspruchs sowie eine Beschlagnahmung durch die Zollbehörden.
Mehr:
Zittauer Anzeiger vom 13. August 2020: Markenware: Ein Verwirrspiel?



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- Quelle: red | Foto: lubitzpr / Andreas Lubitz, Pixabay, Lizenz CC0 PublicDomain bzw. Pixabay License
- Erstellt am 22.03.2015 - 11:29Uhr | Zuletzt geändert am 13.08.2020 - 13:38Uhr
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