Auf der Suche nach der geeigneten Berufsunfähigkeitsversicherung
Görlitz, 28. Februar 2015. Wenn ein Arbeitnehmer vor Eintritt in das Rentenalter aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr am Berufsleben teilnehmen kann, spricht man von Berufsunfähigkeit. Gerade junge Menschen, die noch am Anfang ihres Arbeitslebens stehen, machen sich selten Gedanken über eine Berufsunfähigkeitsversicherung (kurz BU-Versicherung). Im Folgenden soll ein kleiner Überblick gegeben werden, in welchen Fällen eine BU-Versicherung Sinn macht und wann nicht.
Überblick zur BU-Versicherung
Ganz allgemein kann man sagen, dass jeder arbeitende Mensch, der seine Arbeit zum Lebensunterhalt bestreitet oder um Anderen den Unterhalt zu sichern, in Betracht ziehen sollte, sich gegen Berufsunfähigkeit abzusichern - also für den Falldes Ausfalls der eigenen Arbeitskraft mit der Kosequenz starker finanzieller Einbußen. Beispielsweise können auch Hausfrauen oder andere unentgeltlich Arbeitende versichert werden.
Grundsätzlich kann eine Berufsunfähigkeitsversicherung als Zusatzversicherung zu einer bestehenden Lebensversicherung oder Rentenversicherung oder aber als eigenständige Versicherung abgeschlossen werden.
Warum private Absicherung?
Kommt es zu einer Berufsunfähigkeit durch Krankheit oder Unfall, erhält der Betroffene im Normalfall etwa 32% seines letzten Bruttoeinkommens als Erwerbsminderungsrente. Dies ist jedoch an Bedingungen geknüpft, die nicht jeder gesetzlich Versicherte erfüllen kann. So muss beispielsweise in den letzten fünf Jahren vor Eintritt in die Erwerbsminderungsrente mindestens drei Jahre lang in die gesetzliche Rentenkasse eingezahlt worden sein, um einen vollen Anspruch zu erhalten. Bei voller Erwerbsminderung lag die durchschnittliche Rente 2012 bei etwa 700 Euro.
Ohne BU-Versicherung ist es für alle nach dem 1. Januar 1961 Geborenen schwierig, im Ernstfall einen gesetzlichen Ausgleich zu ihrer Erwerbsleistung zu erhalten. Schüler, Studenten, Auszubildende, Hausfrauen und -männer sowie Selbstständige haben oft das Pech, ohne Versicherung gar keinen Ausgleich zu erhalten. Eine separate Berufsunfähigkeitsversicherung soll sicherstellen, dass der Betroffene einen gewissen materiellen Ausgleich zu seinem finanziellen Verlust erhält. Im Gegensatz zu einer reinen Erwerbsunfähigkeitsversicherung dient die Berufsunfähigkeitsversicherung auch als Gefahrenabwehr für Familien und Altersvorsorge und hat somit auch einen gewissen Versorgungscharakter.
Beurteilung des persönlichen Risikos
Laut Statistik wird etwa jeder fünfte Arbeitnehmer im Verlauf seines Berufslebens erwerbs- oder berufsunfähig. Personen, die besonders schwerer körperlicher Arbeit nachgehen sind häufiger betroffen. Auch Krankenschwestern und Pfleger fallen in die besonders gefährdete Gruppe. Am wenigsten betroffen sind etwa Physiker, Rechtsanwälte oder Notare.
Hauptursachen für eine BU sind psychische Erkrankungen und schwere Krankheiten wie Krebs oder Herz-Kreislauferkrankungen.
Worauf zu achten ist
Eine Berufsunfähigkeitsversicherung sollte möglichst früh und bei möglichst voller Gesundheit abgeschlossen werden. Grundsätzlich ist dies schon ab dem 15. Lebensjahr möglich, ist aber aufgrund einer gewöhnlich relativ schlechten Einstufung der "Berufsgruppe" Schüler nicht unbedingt zu empfehlen.
Am geeignetsten für den Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung ist sicherlich der Beginn einer Ausbildung oder eines Studiums. Gerade in preislicher Hinsicht lohnt sich ein Vergleich verschiedener BU-Versicherungen, da bei den unterschiedlichen Anbietern auch teils stark unterschiedliche Leistungen angeboten werden.
Die Laufzeit des Vertrages sollte für das gesamte Arbeitsleben bis zum Renteneinritt gewählt werden. Dabei ist selbstverständlich darauf zu achten, dass die versicherte BU- Rente über den staatlichen Sozialleistungen liegt. Andernfalls könnte es schnell passieren, dass lediglich der Staat, nicht jedoch der Versicherte selbst (siehe hier) von der BU-Versicherung profitiert.
Es ist wichtig, noch einmal darauf hinzuweisen, dass sich eine BU-Versicherung gerade für Personen anbietet, welche nach dem 1. Februar 1961 geboren sind, da durch die seit diesem Datum geltende Rentenreform keine gesetzliche Absicherung der Rente mehr zu erwarten ist. Es ist Jedem zu empfehlen, die genauen Konditionen und Vertragsbedingungen im Vorhinein genaustens zu prüfen und zu vergleichen.
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- Quelle: red | Foto: Stefan Schranz, pixabay, Lizenz CC0 Public Domain
- Erstellt am 27.02.2015 - 15:54Uhr | Zuletzt geändert am 28.02.2015 - 10:31Uhr
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