Görlitzer Familienpass 2015 kann beantragt werden

Görlitz, 28. Oktober 2014. Wer antragsberechtigt ist, kann ab dem 1. November 2014 den Familienpass für das Jahr 2015 im Einwohnermeldeamt, Hugo-Keller-Straße 14, 02826 Görlitz, beantragen. Darüber informiert die Stadtverwaltung Görlitz.

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Wer ist antragsberechtigt?

Beantragt werden kann der Familienpass auf Basis der Richtlinie zum Familienpass der Stadt Görlitz vom 16. Dezember 2004.

Antragsberechtigt sind

    • Zwei-Eltern-Familien mit mindestens drei Kindern, für die Kindergeld gezahlt wird,
    • Ein-Eltern-Familien mit mindestens zwei Kindern, für die Kindergeld gezahlt wird,
    • Familien mit mindestens einem Kind, für das Kindergeld gezahlt wird und die Hilfe zum Lebensunterhalt gemäß SGB II oder Sozialgesetzbuch XII beziehen,
    • Familien mit mindestens einem schwerbehinderten Kind (mind. GdB 50%), für das Kindergeld gezahlt wird
    und die in einem Haushalt leben sowie ihren Hauptwohnsitz in der Stadt Görlitz haben.

    Terminabstimmung!
    Die Terminabstimmung ist auch online möglich: http://www.goerlitz.de/ewo

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  • Quelle: red | Foto: © Görlitzer Anzeiger
  • Erstellt am 28.10.2014 - 21:05Uhr | Zuletzt geändert am 28.10.2014 - 21:16Uhr
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