Lohnt sich Feiertagsarbeit?
Görlitz, 9. April 2014. Ostern steht vor der Tür: Während die einen bestrebt sind, ihre Urlaubstage an Brückentagen und angehängt an Feiertage zu nehmen, freuen sich andere auf ein Zusatzeinkommen aus den Zuschlägen für die Feiertagsarbeit - zu Recht?
Rahmenbedingungen müssen stimmen, damit Zuschläge möglichst steuerfrei bleiben
Ob vom Zuschlag für Feiertagsarbeit, aber auch für Sonntags- und Nachtarbeit wirklich etwas übrig bleibt, diesem Thema hat sich das Sozialblatt.de gewidmet.
Im Beitrag "Feiertagsarbeit - was sagt das Finanzamt?" gibt Dr. Andreas Zönnchen, Präsident des Steuerberaterverbandes Sachsen, hier Auskunft, unter welchen Bedingungen Lohnzuschläge steuerfrei bleiben und wie sie sich auf die Beiträge zu den Sozialkassen auswirken.
Ein wichtiger Tipp des Steuerberaterverbands Sachsen: Für pauschale Zuschläge gibt es grundsätzlich keine Steuerfreiheit, die begünstigten Arbeitszeiten müssen immer - beispielsweise duch Stundenzettel - nachgewiesen werden.
Erfahren Sie mehr zu diesem Thema auf Sozialblatt.de:
Feiertagsarbeit - was sagt das Finanzamt?
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- Quelle: red
- Erstellt am 09.04.2014 - 13:02Uhr | Zuletzt geändert am 09.04.2014 - 13:02Uhr
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