Fördermittel für Barrierefreiheit
Landkreis Görlitz, 23. Dezember 2013. Türen, durch die ein Rollstuhl und - Familienalltag - ein Kinderwagen passen, drahtlose Höranlagen, die auch Schwerhörigen das Verfolgen einer Veranstaltung erlauben - es gibt noch viele Ansatzpunkte, um Menschen mit Einschränkungen die Teilhabe am Leben besser zu ermöglichen. Vor diesem Hitergrund will der Freistaat Sachsen im Jahr 2014 2,5 Millionen Euro für das "Investitionsprogramm Barrierefreiheit" unter dem Motto "Lieblingsplätze für alle" einsetzen. Damit soll der Zugang in Kino, Museum, Volkshochschule oder Café – eben zu ihren Lieblingsplätzen – leichter werden. Das Förderprogramm ist auf Einrichtungen des Kultur-, Freizeit- und Bildungsbereichs zugeschnitten, aber auch Gesundheitseinrichtungen wie Arztpraxen können sich um die Mittel bewerben.
Lieblingsplätze sollen einfacher zugänglich werden
Die Fördermittel sind für kleinere Investitionen im Kostenumfang bis zu 25.000 Euro je Vorhaben gedacht, wobei bis zu 100 Prozent der Baukosten förderfähig sind. Begrenzt wird das Programm durch die 189.400 Euro, die dafür für den Landkreis Görlitz bereitstehen.
So bewerben!
Wer als Zielgruppe in das Programm passt, sollte sein Vorhaben zum Barriereabbau bis zum 14. Februar 2014 beim Landratsamt Görlitz einreichen.
Notwendige Angaben:
- Träger oder Betreiber
- kurze, eindeutige Beschreibung des Vorhabens (welche Barrieren sollen abgebaut werden?, Bild/Foto vom derzeitigen Zustand beilgen)
- Kostenschätzung (wenn mehr als 25.000 Euro, dann eine verbindliche Bestätigung über die Finanzierung des Restbetrags)
Hier bewerben!
Landratsamt Görlitz
Behindertenbeauftragte Landkreis Görlitz
Elvira Mirle
Bahnhofstraße 24, 02826 Görlitz
Haus B, Zimmer 2.33
Tel. 03581 - 663-9008
Fax 03581 - 663-69008
E-Mail behindertenbeauftragte@kreis-gr.de
So geht es nach der Bewerbung weiter!
Damit die Gelder bis spätestens Ende März 2014 beim Land mit der dafür erforderlichen Prioritätenliste abgerufen werden können, sollen die eingereichten Vorhaben zeitnah geprüft und mit dem Kreisbehinderten- und Kreisseniorenrat abgestimmt werden. Mit jenen Antragstellern, deren Maßnahmen gefördert werden sollen, erfolgt im März 2014 eine Abstimmung.
Der Gesundheits- und Sozialausschuss des Kreistages wird in seiner ersten Sitzung im Februar informiert.
Mehr:
http://www.soziales.sachsen.de/24104.html
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- Quelle: red | Fotos: © www.BeierMedia.de
- Erstellt am 23.12.2013 - 04:47Uhr | Zuletzt geändert am 23.12.2013 - 09:02Uhr
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