Haushalt 2016 des Landkreises Görlitz freigegeben

Landkreis Görlitz, 13. Juni 2016. Die Lan­des­di­rek­ti­on Sach­sen hat das vom Kreis­tag des Land­krei­ses Gör­litz am 4. Mai 2016 be­schlos­se­ne Haus­halts­struk­tur­kon­zept für die Jah­re 2016 bis 2019 am 10. Juni ge­neh­migt. Im Zu­ge des­sen konn­te auch der Nach­trags­haus­halts­plan für das Haus­halts­jahr 2016 zum Voll­zug frei­ge­ge­ben wer­den. Die­ser ent­hält kei­ne ge­neh­mi­gungs­pflich­ti­gen Be­stand­tei­le. Das Haus­halts­struk­tur­kon­zept war er­for­der­lich, weil der Land­kreis Gör­litz für das lau­fen­de Haus­halts­jahr nicht über ei­nen aus­ge­gli­che­nen Haus­halt ver­fügt.
Abbildung: Endlose Weiten - das ist der Landkreis Görlitz im äußersten Osten Deutschlands. Dennoch: Wer Mut für Herausforderungen hat, dem bietet sich hier eine spannende Region, Wölfe inklusive.

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Landkreis Görlitz aktuell im Minus - eine Maßnahme ohne Rechtsgrundlage

Das nun­mehr be­schlos­se­ne und ge­neh­mig­te Haus­halts­struk­tur­kon­zept soll den Haus­halts­aus­gleich und den Aus­gleich von Fehl­be­trä­gen aus Vor­jah­ren bis spä­tes­tens zum En­de des Haus­halts­jah­res 2019 ge­währ­leis­ten. Das Haus­halts­struk­tur­kon­zept konn­te ge­neh­migt wer­den, weil es im We­sent­li­chen plau­si­ble Kon­so­li­die­rungs­maß­nah­men ent­hält und die ge­setz­li­che Ziel­vor­ga­be aus heu­ti­ger Sicht er­reicht wer­den kann.

Al­ler­dings war die Ge­neh­mi­gung mit der Auf­la­ge zur Fort­schrei­bung des Haus­halts­struk­tur­kon­zepts zu ver­knüp­fen, weil ei­ne von 66 Ein­zel­kon­so­li­die­rungs­maß­nah­men nicht auf be­last­ba­ren An­nah­men be­ruht. Bei die­ser vom Vo­lu­men her we­sent­li­chen Maß­nah­me han­delt es sich um ei­nen vom Land­kreis Gör­litz un­ter­stell­ten Er­trag aus der Ge­wäh­rung ei­ner Be­darfs­zu­wei­sung zum So­zi­al­struk­tur­aus­gleich in Hö­he von rund 1,6 Mil­lio­nen Eu­ro pro Jahr. Für die­se Ein­nah­men gibt es laut der Landesdirektion Sachsen der­zeit kei­ne Rechts­grund­la­ge.

Da oh­ne die­sen Be­trag die Kon­so­li­die­rungs­zie­le nicht er­reicht wer­den und folg­lich das be­schlos­se­ne schlüs­si­ge Kon­so­li­die­rungs­vo­lu­men nicht aus­reicht, be­steht die Ver­pflich­tung zur Fort­schrei­bung bis zur Vor­la­ge der Haus­halts­sat­zung für das Haus­halts­jahr 2017. Der Land­kreis Gör­litz hat da­mit ge­nü­gend Zeit, al­ter­na­ti­ve Maß­nah­men zu er­grei­fen und die­se durch den Kreis­tag be­schlie­ßen zu las­sen. Die Fort­schrei­bung des Haus­halts­struk­tur­kon­zep­tes bil­det dann die Grund­la­ge für die Ge­neh­mi­gung der für das Haus­halts­jahr 2017 zu be­schlie­ßen­den Haus­halts­sat­zung.

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  • Quelle: red | Fotos: © Görlitzer Anzeiger
  • Erstellt am 13.06.2016 - 01:29Uhr | Zuletzt geändert am 13.06.2016 - 01:54Uhr
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