Gebühr trotz fehlendem Angebot

Berlin, 21. August 2006. Öffentlich-rechtliches Fernsehen ist über das Internet derzeit nicht zu empfangen. Dennoch sollen deutsche PC-Besitzer mit Internetzugang bereits ab 1. Januar 2007 zur Kasse gebeten werden, wenn sie nicht schon ein Fernsehgerät bei der GEZ (Gebühreneinzugszentrale) gemeldet haben.

Anzeige

Veraltetes Abgabemodell für Rundfunkempfangsgeräte

ARD und ZDF sollen sich im Streit um die Einführung und die Höhe der Gebühr einem Bericht des Spiegels zufolge angenähert haben: Statt der Fernsehgebühr, die monatlich 17,03 Euro beträgt, soll für PCs mit Internetzugang die Radiogebühr in Höhe von 5,52 Euro entrichtet werden.

"Zwar halten wir die Einführung einer Rundfunkgebühr grundsätzlich für den falschen Weg. Wenn man sich davon schon nicht trennen will, dann halten wir es jedoch für das Mindeste, eine möglichst niedrige Gebühr zu erheben", betont Volker Kitz, Rechtsexperte beim Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien (BITKOM), gegenüber pressetext. Der Verband Privater Rundfunk und Telekommunikation (VPRT) geht in seiner Kritik wesentlich weiter und fordert eine Grundsatzdiskussion über das Erhebungsmodell der Rundfunkgebühren. "Die Geräte gebundene Gebühr ist ein veraltetes Modell in Zeiten der wachsenden Konvergenz der Medien. Eine Rundfunkgebühr in dieser Form ist so nicht mehr haltbar - das ist der falsche Ansatz", so Hartmut Schutz, Sprecher der VPRT, im Gespräch mit pressetext.

Für das ZDF ist der Kompromiss, eine Radiogebühr einzuführen, allerdings kaum attraktiv, da das Zweite im Gegensatz zur ARD ein reiner Fernsehsender ohne Radioangebot ist. Daher stand das ZDF dieser Lösung in der Vergangenheit ablehnend gegenüber, da es befürchtete bei diesem Modell leer auszugehen. Dennoch soll sich laut dem Spiegel-Bericht eine Lösung zwischen ARD und ZDF abzeichnen. Mit der neuen Regelung soll ein PC mit Internetanschluss künftig einem Fernsehgerät gleichgestellt werden, unabhängig davon, ob er als Fernseher genutzt wird oder nicht.

Mehr:



Kommentar:

Das Gebühreneinzugsmodell – einst sehr richtig als Mittel zur Trennung des Rundfunks vom Staate eingeführt – hat sich zum Gebühreneintreibermodell entwickelt. Man bedenke nur, dass Selbständige schon heute extra zahlen müssen, obgleich doch auch sie zu einer Zeit nur einen Sender hören oder sehen können. Jedenfalls: Auf Basis dieser Einnahmen macht der öffentlich-rechtliche Rundfunk den privaten Anbietern Konkurrenz – ein ungleicher Wettbewerb.

Da heute praktisch jeder Mensch Rundfunkteilnehmer ist, kann der öffentlich-rechtliche Rundfunk auch über Steuern finanziert werden. Und vielleicht könnte er dann tatsächlich mal ein wenig an seiner Kostenschraube drehen.

Das auch aus dem Gedanken der Informationsfreiheit geborene Internet heute als Vorwand für einen Gebühreneinzug zu benutzen, das ist schon deutlich mehr als frech.

Die Notwendigkeit eines öffentlich-rechtlichen Rundfunks allerdings ist unter Menschen mit aktiviertem Neokortex unumstritten. Lieber Deutschlandfunk, D-Radio, MDR Figaro, liebe ARD usw. usf.- lasst uns bitte mit SAT1, RTL und 9live (Brechreiz) & Co. nicht allein!,

meint Ihr Thomas Beier

Kommentare Lesermeinungen (0)
Lesermeinungen geben nicht unbedingt die Auffassung der Redaktion, sondern die persönliche Auffassung der Verfasser wieder. Die Redaktion behält sich das Recht zu sinnwahrender Kürzung vor.

Schreiben Sie Ihre Meinung!

Name:
Email:
Betreff:
Kommentar:
 
Informieren Sie mich über andere Lesermeinungen per E-Mail
 
 
 
Weitere Artikel aus dem Ressort Weitere Artikel
  • Quelle: /www.ne-na.de /Linda Osusky
  • Erstellt am 21.08.2006 - 22:56Uhr | Zuletzt geändert am 08.08.2022 - 09:24Uhr
  • drucken Seite drucken
Anzeige