Für einen plötzlichen Tod vorsorgen

Görlitz, 3. März 2017. Wenn ein geliebter Mensch stirbt, gerät meist die Welt aus den Fugen. Dieses Ereignis nimmt einen sehr mit, man ist von der Trauer überwältigt und kann nicht mehr klar denken. Das gilt für die Menschen in Görlitz genauso wie für alle anderen Menschen. Die Welt scheint in diesem Moment still zu stehen. Vieles, was in einer normalen Situation ohne große Überlegungen erledigt werden kann, ist für direkte Angehörige erst einmal nicht möglich. Daher ist es ratsam, für solche Ausnahmesituationen vorzusorgen.
Abbildung: Stirbt ein geliebter Mensch, überwiegt die Trauer. Foto: © istock.com/ninjaMonkeyStudio

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Eine Sterbegeldversicherung übernimmt die Kosten der Bestattung und mehr

Eine Sterbegeldversicherung ist eine Möglichkeit, den Todesfall zu Lebzeiten abzusichern. Sie hat zwei Vorteile: Einerseits entscheidet der Versicherte selbst, wie seine Bestattung ablaufen soll. Er kann daher über die Organisation bestimmen und den Ablauf, zum Beispiel der Trauerfeier und der Bestattung, selbst organisieren. Andererseits werden Kinder bzw. Enkel oder weitere Angehörige finanziell nicht belastet.

Grundsätzlich sind die Angehörigen dazu verpflichtet, für die Bestattungskosten des verstorbenen Familienmitglieds aufzukommen. Laut Christoph Keldenich, Vorsitzender der Aeternitas Verbraucherinitiative Bestattungskultur, werden für eine Bestattung in Deutschland rund 6.000 Euro fällig. Diese Summe bestätigt auch die Stiftung Warentest. Die Kosten für Bestattungen steigen Jahr für Jahr, im Übrigen unterscheiden sie sich je nach Bundesland, wie auf monuta.de ausführlich erläutert wird.

Individuelle Vorstellungen zu Lebzeiten regeln

Eine Sterbegeldversicherung kann individuell an die Wünsche des Versicherten angepasst werden. Dabei spielt meist die aktuelle Lebenssituation eine wesentliche Rolle. So kann der Versicherte selbst darüber entscheiden, ob der Todesfall lediglich finanziell oder auch organisatorisch abgesichert werden soll. So werden die eigenen Vorstellungen und Wünsche des Verstorbenen berücksichtigt.

Oft scheut man sich davor, solche Situationen im Detail mit Angehörigen zu besprechen. Eine Versicherung nimmt diese Hürde zu Lebzeiten ab. Wer sich dafür entscheidet, eine Versicherung für den Sterbefall abzuschließen, tut gut daran, seine engsten Angehörigen zu informieren. Wird die Situation akut, müssen diese sich an den Versicherungsgeber wenden, um die Leistung in Anspruch nehmen zu können.

Rechtzeitig Vorsorge treffen – nicht nur für den Sterbefall

Grundsätzlich gilt: Nicht nur der Todesfall sollte abgesichert werden. Vorsorgedokumente wie Patientenverfügung oder Vorsorgevollmacht sollten rechtzeitig erstellt werden. Wenn man erst darüber nachdenkt, wenn ein Krankheits- oder Pflegefall bereits eingetreten ist, ist es meist zu spät.


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  • Quelle: red | Foto Baum © istock.com/ninjaMonkeyStudio, Foto Hände: © istock.com/PeopleImages
  • Erstellt am 02.03.2017 - 14:29Uhr | Zuletzt geändert am 02.03.2017 - 22:02Uhr
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