2014 aufpassen!
Görlitz, 2. Januar 2014. Über wichtige Neuerungen des Jahres 2014 sollte man Bescheid wissen – nicht alles gereicht (wie etwa der gestiegene Steuergrundfreibetrag) automatisch zum Vorteil des Bürgers. Der Görlitzer Anzeiger hat von A bis Z eine Auswahl zusammengestellt, die viele Bürger mehr oder weniger betrifft.
Neue Regelungen 2014
Arbeitnehmerfreizügigkeit: Die Bulgaren und Rumänen kommen! Kommen die Bulgaren und Rumänen? Die Bürger der beiden ärmsten EU-Länder dürfen jetzt ohne gesonderte Arbeitserlaubnis in Deutschland arbeiten. Wie intensiv das genutzt werden wird, ist umstritten, Prognosen gehen von mehr als 150.000 Zuwanderern aus. Das dürfte jedoch vor allem westdeutsche Ballungszentren betreffen.
Banken - Bankenaufsicht: Ab November 2014 startet die Europäische Zentralbank die einheitliche europäische Bankenaufsicht über wichtige Institute.
Banken - Basel III: Banken müssen mehr eigenes Kapital vorhalten, um Kreditrisiken selbst besser abzusichern.
Banken - Trennbanken: Größere Banken müssen bis Juli 2016 riskante von den klassischen Bankgeschäften trennen. Bei Pflichtverletzungen im Risikomanagement drohen Vorständen von Banken und Versicherungen Haftstrafen.
Banken - SEPA: Für Unternehmen, Verwaltungen und Vereine ist das einheitliche europäische Zahlungssystem SEPA anwenden. Aus Kontonummer und Bankleitzahl wird die IBAN, neu ist für den internationalen Verkehr die BIC zur Bankindentifizierung. Für Verbraucher ist es noch bis Ende Januar 2016 möglich, mit gewohnter Kontonummer und Bankleitzahl zu arbeiten.
Behinderte:2014 kommt ein neuer Schwerbehindertenausweis. Wichtige Hinweise zum Inhalt und zum Umtausch: www.sozialblatt.de: Neuer Schwerbehindertenausweis
Fahrgastrechte I: Wenn Fluggesellschaften Ansprüche bei Verspätung, Annullierung oder Überbuchung oder bei Gepäckschäden nicht binnen zwei Monaten erfüllen, können Fluggäste ab 2014 ein Schlichtungsverfahren verlangen. Die Fluggesellschaften können freiwillig die Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr einbeziehen, ansonsten nimmt das Bundesamt für Justiz die behördliche Schlichtung vor.
Fahrgastrechte II: Wenn es Ärger gibt, weil Fernbusse ausfallen oder Verspätung haben oder wenn Gepäck beschädigt wird oder verloren geht, ist die von der Bundesregierung für Streitfälle im Fernbuslinienverkehr anerkannte Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr (SOEP) der richtige Ansprechpartner für Verbraucher. Die Schlichtungsstelle kann jetzt auch in Anspruch genommen werden, wenn es Probleme bei anderen Verkehrsmitteln wie Flugzeugen oder Schiffen gibt.
Finanzberatung: Wer Geld anlegen will, kann sich gegen Honorar beraten lassen, was ab dem 1. August 2014 gestärkt wird. Das soll neutraler sein als provisionsorientierte Beratungen, die häufig von Vertriebsinteressen bestimmt sind.
Handy-Telefonate im EU-Ausland: Ab 1. Juli 2014 werden die Maximalpreise (Angaben jeweils zuzüglich Mehrwertsteuer) auf höchstens 19 Cent pro Minute gesenkt, für SMS auf sechs Cent; entgegengenommene Anrufe dürfen höchstens noch fünf Cent pro Minute kosten. Interessant ist das im Landkreis Görlitz wie in den anderen Grenzregionen, weil man hier bei automatischer Netzwahl leicht versehentlich in einem polnischen oder tschechischen Handynetz telefoniert.
Hartz IV: Die Regelsätze sind der Sozialhilfe, der Grundsicherung für Arbeitsuchende und der Grundsicherung im Alter sowie bei Erwerbsminderung um 2,27 Prozent angehoben worden. Details: www.sozialblatt.de: Hartz IV-Regelsatz angehoben
Hausbau: Die novellierte Energieeinsparverordnung stellt noch höhere Anforderungen an die Energieeffizienz bei Gebäuden. Neubauten sollen künftig 25 Prozent weniger Energie verbrauchen als bisher. Wärmeverluste an Gebäuden sollen um 20 Prozent verringert werden. Die Novelle soll im Frühsommer 2014 in Kraft treten.
Krankenversicherung - elektronische Gesundheitskarte: Für gesetzlich Krankenversicherte ist die elektronische Gesundheitskarte Pflicht geworden. Informationen zur Datenspeicherung und Funktionen: www.sozialblatt.de: Elektronische Gesundheitskarte ist Pflicht
Prozesskostenhilfe: Die Gerichte sollen ab 2014 genauer klären, ob ein Anspruch auf Prozesskostenhilfe besteht. Es soll aber weiterhin unabhängig von Einkommen und Vermögen vor Gericht gezogen werden können.
Rauchen I: Die Tabaksteuer ist zum Jahresbeginn gestiegen. Wenn die Hersteller die Endkunden dafür zur Kasse bitten, würde sich eine Schachtel mit 19 Zigaretten mit weniger als zehn Cent allerdings nur unwesentlich verteuern.
Rauchen II: Update! Falsch: Aus Polen (wie auch einigen anderen Ländern) dürfen Privatreisende nur nach 300 (bisher: 800) Zigaretten steuerfrei mitbringen. Richtig: Nachdem Polen die Tabaksteuer erhöht hatte, dürfen nun doch - jedenfalls aus Polen - weiterhin 800 Zigaretten mitgebracht werden. Danke, Andreas, für den Tipp! Quelle: www.zoll.de: Keine Reduzierung der Richtmengen für Zigaretten aus Polen
Rechtsbehelfsbelehrung: Wird jetzt auch im Zivilprozess eingeführt und soll Klarheit verschaffen, ob Rechtsmittel wie zum Beispiel die Berufung möglich sind. Die Bürger werden über Form, Frist und zuständiges Gericht für das Rechtsmittel unterrichtet.
Sozialversicherung - Bezugsgröße*): Die Bezugsgröße hat für viele Werte der Sozialversicherung Bedeutung. Sowohl in der gesetzlichen Krankenversicherung als auch in der gesetzlichen Rentenversicherung ist sie die Grundlage der Beitragsberechnung. Die Bezugsgröße 2014 beträgt 2.765 Euro in den alten Bundesländern (2013: 2.695 Euro/Monat). In den neuen Bundesländern beträgt sie 2.345 Euro (2013: 2.275 Euro/Monat).
Sozialversicherung - Krankenversicherung*): Die Versicherungspflichtgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung erhöht sich gegenüber 2013 (52.200 Euro) auf 53.550 Euro jährlich. Für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die bereits am 31. Dezember 2002 versicherungsfrei waren, wird die Jahresarbeitsentgeltgrenze 48.600 Euro für das Jahr 2014 betragen (2013: 47.250 Euro). Die bundeseinheitliche Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung entspricht der Jahresarbeitsentgeltgrenze (48.600 Euro/Jahr beziehungsweise 4.050 Euro/Monat).
Sozialversicherung - Rente*): Die neue monatliche Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung (West) steigt auf 5.950 Euro/Monat (2013: 5.800 Euro/Monat). Die Beitragsbemessungsgrenze (Ost) steigt 2014 auf 5.000 Euro/Monat (2013: 4.900 Euro/Monat). In der knappschaftlichen Rentenversicherung gelten als neue monatliche Beträge: Beitragsbemessungsgrenze (West): 7.300 Euro/Monat, Beitragsbemessungsgrenze (Ost): 6.150 Euro/Monat. Das vorläufige Durchschnittsentgelt in der gesetzlichen Rentenversicherung wird für das Jahr 2014 bundeseinheitlich auf 34.857 Euro/Jahr festgesetzt.
Steuern - Grundfreibetrag: Der jährliche Grundfreibetrag, auf den niemand Steuern zu zahlen braucht, sichert das steuerliche Existenzminimum. Mit Jahresbeginn 2014 ist er von 8.130 Euro auf 8.354 Euro gestiegen. Der steuerliche Kinderfreibetrag soll sich 2014 von jährlich EUR 4.368 auf 4.440 erhöhen. Der Eingangssteuersatz von 14 Prozent hingegen bleibt konstant. Der höhere Grundfreibetrag soll zusammen mit der verbesserten steuerlichen Absetzbarkeit der Rentenversicherungsbeiträge eine spürbare Entlastung insbesondere von kleineren und mittleren Einkommen bewirken.
Steuern - Kfz I: Für im Jahr 2014 erstmals zugelassene Pkw sinkt die steuerfrei Kohlendioxid-Basismenge auf 95 Gramm pro Kilometer.
Steuern - Kfz II: Autos mit reinem Elektroantrieb oder mit Brennstoffzelle, die zwischen dem 18. Mai 2011 und dem Jahresende 2015 zugelassen wurden oder werden, beiben zehn Jahre steuerfrei. Bei Zulassung ab 2016 gilt dann wieder die bisherige Regelung mit fünf steuerfreien Jahren.
Reisekosten-Verpflegungspauschalen: Berufliche Auswärtstätigkeit von mehr als acht Stunden Dauer berechtigt ab 2014 dazu, eine Verpflegungspauschale vom zwölf Euro von den steuerlich als Werbungskosten geltend zu machen. Ein Arbeitgeber kann den Betrag steuerfrei erstatten. Bei mehrtägigen Reisen gelten die zwölf Euro für den An- und den Abreisetag.
Strompreis: Wenn Sonne oder Wind zu wenig Strom erzeugen und andere Stromerzeuger das nicht ausgleichen können, müssen große Verbraucher kurzfristig den Strom abschalten und damit das Netz entlasten. Dafür erhalten sie eine Vergütung. Erstmals wird es ab Januar 2014 eine so genannte Umlage für abschaltbare Lasten geben. Sie beträgt 0,009 pro Kilowattstunde und ist Teil des Strompreises. Die Regelung ist auf drei Jahre befristet.
Stromverbrauch I: Klimageräte, die auch heizen, müssen seit 1. Januar 2013 mindestens die Effizienzklasse "A" und ab dem 1. Januar 2014 die Bedingungen der Effizienzklasse "A+" erfüllen. Für Klimageräte bis zwölf Kilowatt Kühlleistung unterhalb der Effizienzklasse "B" besteht ab Januar 2014 ein Einfuhrverbot in die EU.
Stromverbrauch II: Ab dem 1. März 2014 gilt für elektrische Leuchten (zum Beispiel Tisch- oder Stehlampen) das neue Energieeffizienzlabel. Zum 1. September 2013 wurde es bereits für Lampen (zum Beispiel LED-, Glüh- oder Leuchtstofflampen) eingeführt. Das Label sieht höhere Energieeffizienzklassen (A+ und A++) vor. Die niedrigen Klassen F und G fallen weg.
Umsatzsteuer: Die ermäßigte Umsatzsteuer für Kunstgegenstände und Sammlerobjekte wird entsprechend dem EU-Recht beschränkt.
Urheberrecht - verwaiste Werke: Ist der Rechtinhaber nicht mehr zu ermitteln, dürfen Bibliotheken und öffentlich-rechtliche Rundfunksender Bücher und Filme im Internet zugänglich machen.
*) Begriffe aus der Sozialversicherung:
(Quelle: Bundesregierung)
Vorläufiges Durchschnittsentgelt: Entspricht in der gesetzlichen Rentenversicherung dem durchschnittlichen Brutto-Lohn oder -Gehalt eines beschäftigten Arbeitnehmers. Für 2014 wird der Wert so ermittelt: Das Durchschnittsentgelt 2012 wird um das Doppelte des Prozentsatzes erhöht, um den sich das Durchschnittsentgelt 2011 zum Jahr 2012 erhöht hat.
Bezugsgröße: Hat für viele Werte in der Sozialversicherung Bedeutung. In der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) wird danach die Mindestbeitragsbemessungsgrundlage für freiwillige Mitglieder sowie für das Mindestarbeitsentgelt festgelegt. In der gesetzlichen Rentenversicherung hängt von ihr ab, wie viel Beitrag Selbstständige oder Pflegepersonen zahlen müssen.
Beitragsbemessungsgrenze: Markiert das Maximum, bis zu dem in den Sozialversicherungen Beiträge erhoben werden. Der über diesen Grenzbetrag hinausgehende Teil eines Einkommens ist beitragsfrei.
Versicherungspflichtgrenze: Wer über diese Grenze hinaus verdient, kann sich, wenn er möchte, bei einer privaten Krankenversicherung versichern. Die Versicherungspflichtgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung ist zugleich die Jahresarbeitsentgeltgrenze.
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- Quelle: red
- Erstellt am 02.01.2014 - 08:23Uhr | Zuletzt geändert am 30.10.2019 - 10:22Uhr
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