Task Force Bericht

Berlin. Gestern wurde vom Kabinett der Bericht über die Aktivitäten der Task Force zur Bekämpfung des Missbrauchs der Dienstleistungs- und Niederlassungsfreiheit verabschiedet. Nachstehend eine Erklärung desBundesministeriums der Finanzen und des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.

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Zur Bekämpfung des Missbrauchs der Dienstleistungs- und Niederlassungsfreiheit

Seit dem EU-Beitritt der neuen Mitgliedstaaten am 1. Mai 2004 gab es Hinweise, dass die bestehenden Regelungen zur grenzüberschreitenden Dienstleistungs- und Niederlassungsfreiheit in verschiedenen Fällen durch Scheinselbständigkeit oder Vortäuschen von Entsendungen umgangen und Arbeitnehmer illegal überlassen wurden und auch Lohndumping praktiziert wurde. Um diesen Missbräuchen entgegenzuwirken, hat die frühere Bundesregierung im März 2005 beschlossen, eine Task Force zur Bekämpfung des Missbrauchs der Dienstleistungs- und Niederlassungsfreiheit einzurichten. Auch unter der neuen Bundesregierung werden gemäß dem Koalitionsvertrag die Arbeiten der Task Force unter Federführung des Bundesministeriums der Finanzen und des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales fortgesetzt.

Die Task Force hat zahlreiche Maßnahmen ergriffen, um zum einen die Rechtmäßigkeit der Erbringung grenzüberschreitender Dienstleistungen bzw. grenzüberschreitender Niederlassung sicherzustellen und zum anderen "Schwarze Schafe" aus dem Verkehr zu ziehen. Dazu hat die Task Force Gespräche mit Regierungsvertretern der neuen Mitgliedstaaten geführt, in denen eine Verständigung über die gemeinschaftsrechtlichen Grundlagen der Dienstleistungs- und Niederlassungsfreiheit herbeigeführt und bestehende Missverständnisse ausgeräumt werden konnten. Überdies wurden mehrere Gesetzesänderungen - etwa der Gewerbeordnung oder der Sozialgesetzbücher - veranlasst, um die Missbrauchsbekämpfung zu erleichtern. Neben einer Intensivierung der Kontrollen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Zollverwaltung, insbesondere in den vom Missbrauch besonders betroffenen Branchen (Fleisch verarbeitende Industrie, Baugewerbe, Hotel- und Gaststättengewerbe sowie Speditions-, Transport- und Logistikgewerbe), wurde auch die Zusammenarbeit der verschiedenen Kontrollbehörden in Bund und Ländern verbessert.

Nach nunmehr anderthalb Jahren kann insgesamt ein positives Resümee der Arbeiten der Task Force gezogen werden. Gleichwohl wird die Task Force ihre Arbeit fortsetzen, da die Bekämpfung des Missbrauchs der Dienstleistungs- und Niederlassungsfreiheit auch in Zukunft weiterer Anstrengungen bedarf.

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  • Quelle: /BMAS051025
  • Erstellt am 26.10.2006 - 00:50Uhr | Zuletzt geändert am 26.10.2006 - 00:50Uhr
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