Sachsen mit erster Wildhalter-Verpflichtung bundesweit
Dresden. Sachsens Sozialministerin Helma Orosz hat heute eine Vereinbarung mit dem Landesverband Landwirtschaftlicher Wildhalter über die Anwendung der "Leitlinien zur guten fachlichen Praxis der landwirtschaftlichen Wildhaltung in Sachsen" unterzeichnet.
Vereinbarung zur landwirtschaftlichen Wildhaltung unterzeichnet
"Damit ist für Sachsen ein landeseinheitlicher Bewertungs- und Kontrollmaßstab geschaffen. Das bringt Sicherheit und Transparenz sowohl für die Tierhalter und Behörden, aber auch besonders für die Verbraucher", sagte Orosz. Die Vereinbarung ist eine freiwillige Verpflichtung der Wildhalter zur Einhaltung und Anwendung der in den Leitlinien formulierten Anforderungen. Sie ist die erste dieser Art in den Bundesländern.
Diese Leitlinien wurden vom Sächsischen Staatsministerium für Soziales, vom Sächsischen Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft und vom Landesverband der Landwirtschaftlichen Wildhalter gemeinsam erarbeitet; sie sollen jetzt verbindlich für alle Gehege-Wildhalter in Sachsen eingeführt werden.
Da es für die Gatter- und Gehege-Wildhaltung bisher keine speziellen Tierschutzrechtsnormen gab, geben die Leitlinien einen sachlichen Rahmen für Mindestanforderungen im Sinne des Tierschutzes, des Arten- und Umweltschutzes und auch der ökonomischen Zielsetzungen vor.
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- Quelle: /SMS0610191423
- Erstellt am 19.10.2006 - 22:20Uhr | Zuletzt geändert am 19.10.2006 - 22:20Uhr
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