Berlin muss da durch

Dresden | Karlsruhe | Berlin. Sachsens Finanzminister Dr. Horst Metz reagierte sehr erfreut auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Haushaltsnotlageverfahren und der Klage Berlins: "Die Karlsruher Richter bestätigen die finanzpolitische Auffassung Sachsens. Außerdem wird unsere solide Finanzpolitik letztlich honoriert. Wir haben unsere Verschuldung immer gering gehalten und möchten deshalb nicht direkt oder indirekt für die finanzpolitischen Fehler anderer Bundesländer in Mithaftung genommen werden. Nun können die Belastungen aus der überbordenden Verschuldung Berlins nicht einfach auf den Gesamtstaat und damit den gesamtdeutschen Steuerzahler abgewälzt werden. Das heißt letztlich, dass die Bürger Sachsens nicht für die Schuldenpolitik Berlins aufkommen müssen."

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Metz: Sachsens Finanzpolitik wird durch Karlsruher Richter bestätigt

Mit Blick auf Berlin ergänzte Metz: "Wir haben in der Prozessgemeinschaft mit Baden-Württemberg, Bayern und Hessen vor Gericht dargelegt, dass Berlin bei anhaltender Sparsamkeit die gegenwärtig angespannte Haushaltslage von selbst überwinden kann. Außerdem weiß jetzt jedes Land, dass es für seine Entscheidungen letztlich selbst verantwortlich ist. Die jeweiligen Regierungen und Parlamente haben die Konsequenzen ihrer Politik vor ihren Bürgern zu vertreten."

Nun müssen nach Auffassung von Metz Konsequenzen gezogen werden: "Wir brauchen einen echten Nationalen Stabilitätspakt des Bundes und der Länder mit einem Frühwarnsystem für Haushaltsnotlagen und ein nur in ganz extremen Ausnahmen durchbrechbares Neuverschuldungsverbot. Wir haben mit der anstehenden Föderalismusreform II jetzt die Chance, wichtige Weichen für eine nachhaltige Finanzpolitik zu stellen."

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  • Quelle: /SMF0610191326
  • Erstellt am 19.10.2006 - 22:14Uhr | Zuletzt geändert am 19.10.2006 - 22:18Uhr
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