No-Party-Area

Görlitz. In der Nacht zum 1. August brauchte es sechs Funkstreifenwagen, um eine Party in Görlitz-Biesnitz zu beenden. Anwohner konnten die Feierlichkeiten nicht länger ertragen.

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Freunde und Helfer mit von der Partie

Ob die Diagnose "partysüchtig" stimmt, ist unklar, jedoch hat ein 21jähriger Görlitzer seine "sturmfreie Bude" im Elternhaus genutzt, um in den vorangegangenen Nächten immer wieder Partys zu geben.

Auch in der Nacht zum 1. August fühlten sich die Anwohner gestört und riefen nach Mitternacht ihre Freunde und Helfer in Form der Polizei, um die ersehnte Nachtruhe herzustellen. Jedoch nahmen die ca. 40 Feiernden die erste Aufforderung der Beamten, die Party zu beenden, nicht sonderlich ernst. So musste die Polizei in der Hitze der Nacht ein zweites Mal anrücken.

Gegen 2.20 Uhr war dann endlich die geballte Kraft von sechs Funkstreifenwagen der Landes- und der Bundespolizei vor Ort - die feiernde Gesellschaft wurde aufgelöst.

Zwei Ordnungswidrigkeitsanzeigen sorgen jetzt für Nachwehen.

Was lehrt uns das?


Bei Partys, die von den Nachbarn bemerkt werden können, sollte man die Nachbarn vorinformieren und um Verständnis bitten - ein freundlich formulierter Handzettel wirkt Wunder (oft reicht es aus, überhaupt etwas von der Party zu bemerken, damit sich Anwohner belästigt fühlen). Musik dringt weniger in fremde Wohnungen ein, wenn die Bässe etwas zurückgenommen werden. Geschlossene Fenster (ein nicht wirklich hilfreicher Tipp bei heißem Wetter) sind eine weitere Akustik-Bremse.

Die Nachbarn jedoch sollten nicht gleich per Telefon zum Polizei-Knüppel greifen, sondern den Party-Veranstalter direkt ansprechen. Und wenn schon die Polizei anrücken muss, dann sollte die Feier-Gemeinde die Jungs und Mädchen ernst nehmen. Die machen Ihren Job und können aus ihrer Rolle nicht raus, auch wenn sie vielleicht am liebsten mitfeiern würden. Polizei-Beschäftigung kostet nur unnütz Steuergelder und bringt Ärger.

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  • Quelle: /PDOL/NS /red /Kommentar: TEB
  • Erstellt am 02.08.2006 - 09:03Uhr | Zuletzt geändert am 02.08.2006 - 09:35Uhr
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