Verwaltung streikt
Landkreis Görlitz, 13. April 2018. Wegen eines von der Gewerkschaft ver.di initiierten Warnstreiks kommt es heute auch in sächsischen Einrichtungen des öffentlichen Dienstes zu Leistungsausfällen. Dies haben unter anderem die Stadtverwaltungen in Görlitz und Zittau sowie die Landkreisverwaltung Görlitz angekündigt.
Symbolfotos: Sowohl in der Stadt wie auf dem Lande sind die Folgen von Streiks immer wieder unübersehbar.
Allen soll es besser gehen
Es handelt sich um den letzten Tag der Warnstreiks, die zuvor in anderen Bundesländern stattfanden. Mit den Aktionen reagiert die ve.de - Vereinte Dienstleistungsgewerksschaft darauf, dass die Arbeitgeber in der zweiten Verhandlungsrunde vom 12. und 13. März 2018 in Potsdam kein Angebot vorgelegt hatten. Die nächste Verhandlungsrunde soll am 15. und 16. April stattfinden.
Die gewerkschaftlich vereinigten Dienstleister fordern eine Gehaltserhöhung von sechs Prozent, mindestens aber 200 Euro. Der Festbetrag käme damit vor allem unteren Einkommengruppen zu Gute. Darüber hinaus sollen Lehrlingsbezüge und Praktikantenentgelte um 100 Euro steigen. Eine weitere Forderung ist die Übernahme nach der Berufsausbildung in ein Anstellungsvehältnis.
Hintergrund der Gewerkschaftforderungen sind nach deren Angaben die Lohnentwicklung in der Privatwirtschaft und die sprudelnden Steuereinnahmen.
Am Verhandlungstisch sitzen neben ver.di auch die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW), die Gewerkschaft der Polizei (GdP), sowie der frühere Deutsche Beamtenbund, der sich jetzt "dbb beamtenbund und tarifunion" nennt und ein Dachverband ist. Ihnen gegenüber sitzen die Arbeitgeber von Bund und Kommunen, die die Arbeitsplätze von rund 2,3 Millionen Beschäftigten verantworten. Nach dem Willen der Arbeitnehmerseite soll eine neuer Tarifvertrag auch auf 344.000 Beamte, Richter und Soldaten sowie 182.000 Versorgungsempfänger angewendet werden.
Kommentar:
Über die Forderung einer sechsprozentigen Lohnerhöhung darf sich der Steuerzahler in Ostsachsen, der eher nicht in einem tarifgebundenen Unternehmen arbeitet, sondern für den der gesetzliche Mindestlohn oft genug mit dem Hinweis "Das ist mehr als genug!" gezahlt wird, wundern. Und so richtig staunen darf er über die Argumentation, für die unteren Einkommengruppen sei eine Lohnsteigerung um mindestens 200 Euro nötig, weil: Damit diese 200 Euro mehr als die geforderten sechs Prozent sind, darf der arme Mitarbeiter resp. die Mitarbeiterin des öffentlichen Dienstes bis an die 3.333,33 Euro verdienen. Da dürften so manch Beschäftigtem der Privatwirtschaft, der oder die mit weit höherer Unsicherheit des Arbeitsplatzes als im öffentlichen Dienst leben muss, die Tränen kommen.
Schon grotesk hingegen erscheint die Anmaßung, man müsse sich bedienen, weil die Steuerzahler die öffentlichen Kassen gut gefüllt haben – mit Geld, das der Staat lieber investieren sollte, als private Begehrlichkeiten zu bedienen. Die Jahresteuerung in Sachsen war in den vergangenen Jahren eher gering: 0,3 Prozentpunkte in 2015, 2016 waren es 0,6 Prozentpunkte. Erst seit 2017 schwankt sie wieder zwischen anderthalb und zwei Prozent. Wer's nicht glaubt: Alle Zahlenangaben stammen vom Statistischen Landesamt Sachsen.
Was treibt die Gewerkschaften also zu einer sechsprozentigen Gehaltserhöhungsforderung? Schaut man sich die aktuellen Preisentwicklungen an, kann es beispielsweise die gesunde Ernährung nicht sein: Frisches Gemüse ist – Vergleich Februar 2018 zum Folgemonat – im Preis um 12,4 Prozent gefallen. "Öfter mal 'ne Gurke!", möchte man empfehlen, denn die kosteten sogar 24,2 Prozent weniger. Aber vielleicht braucht man Geld ja für anderes? Zu Ostern war der Besuch im Vergnügungspark immerhin 9,7 Prozent teurer als im Vormonat.
Allen soll es besser gehen,
meint Ihr Thomas Beier
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- Quelle: red | Kommentar: Thomas Beier | Foto schlafende Männer: 5477687, Foto schlafende Frauen: meineresterampe, beide Pixabay und Lizenz CC0 Public Domain
- Erstellt am 13.04.2018 - 06:14Uhr | Zuletzt geändert am 13.04.2018 - 09:06Uhr
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