Per Mausklick in das Handelsregister

Sachsen. Die sächsischen Bürger und Unternehmen haben im Jahr 2007 über das Registerportal www.handelsregister.de mehr als 84.000 Auszüge aus den Handels-, Genossenschafts- oder Partnerschaftsregistern abgerufen. Das zum 1. Januar 2007 bundesweit eingeführte Registerportal hat sich damit im Freistaat Sachsen erfolgreich etabliert.

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Für Sachsen ergeben sich aus der hohen Anzahl von Abrufen für das Jahr 2007 Einnahmen in Höhe von ca. 150.000 Euro. Diese Einnahmen übersteigen bereits jetzt die seit der Entwicklung des Registerportals angefallenen IT-Kosten in Höhe von ca. 38.000 Euro bei weitem.

Justizminister Geert Mackenroth: „Die sächsische Justiz informiert schon seit längerem im Internet auf der so genannten Gerichtstafel über Gerichtsvollzieher- und Zwangsversteigerungstermine, über Versteigerungsobjekte und den Verfahrensstand zu allen Insolvenzverfahren in Sachsen. Möglich ist auch eine Online-Einsicht in die Grundbücher und die Teilnahme am elektronischen Mahnverfahren. Die Zahlen sprechen für sich: Im letzten Jahr gab es über 15 Millionen Besuche unserer Internetseite www.justiz.sachsen.de. Der elektronische Rechtsverkehr in Registersachen setzt diesen Weg der Justizmodernisierung konsequent fort. Ich bin zuversichtlich, dass er den Standortvorteil Recht für Sachsen erfolgreich ausbauen wird.“

Hintergrund

Seit 1. Januar 2007 stellen die Länder bundesweit die Informationen ihrer Registergerichte auf einem gemeinsamen Internetportal, dem Registerportal unter www.handelsregister.de, zur Verfügung.

Damit bietet die Justiz jedermann die Möglichkeit, zu jeder Zeit elektronisch Einsicht in die Handels-, Genossenschafts- und Partnerschaftsregister in allen Bundesländern zu nehmen. Wer sich also in Sachsen über ein Unternehmen in Düsseldorf informieren will, muss nicht mehr einen Antrag in Papierform beim Amtsgericht (Handelsregister) in Düsseldorf stellen, sondern kann über das Registerportal unmittelbar Einsicht in das Register nehmen. Eine Anmeldung beim Registerportal berechtigt darüber hinaus zum Abruf kostenpflichtiger Dokumente in allen Bundesländern (je Abruf 4,50 EUR).

Auch ohne Kenntnis der Registernummer können die Bürger und Wirtschaftsunternehmen des Freistaates Sachsen über das Registerportal gezielt nach registrierten Unternehmen oder Einzelfirmen suchen. Sie können sich via Internet über Einzelheiten von in Deutschland ansässigen Unternehmen - zum Beispiel vor dem Abschluss von Verträgen oder zur Durchsetzung von Forderungen - informieren. Elektronisch vorgehalten wird insbesondere der aktuelle Registerausdruck mit allen derzeit gültigen Eintragungen. Die Datenmenge reicht von den Kerninhalten wie beispielsweise Namen, gesetzlicher Vertreter und Sitz des Unternehmens, über die Liste der Gesellschafter oder Aufsichtsratsmitglieder bis zum Gesellschaftervertrag, Satzungen, Dauervollmachten und Urkunden wie Genehmigungen oder Erbscheine.

Die Registrierung am Registerportal ist kostenfrei. Für die Recherche nach einzelnen Firmen entstehen ebenfalls keine Kosten.

Komplettiert wird das virtuelle Informationsangebot über Jahresabschlüsse und Bilanzen, die über das Unternehmensregister unter www.unternehmensregister.de abrufbar sind.

Zugang:
http://www.handelsregister.de
http://www.unternehmensregister.de

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  • Quelle: /red
  • Erstellt am 12.04.2008 - 12:24Uhr | Zuletzt geändert am 12.04.2008 - 12:28Uhr
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