Unternehmen können noch bis 30. November Förderung beantragen
Görlitz-Zgorzelec. Seit 2003 haben Görlitzer kleine und mittlere Unternehmen mit Sitz im Fördergebiet Gründerzeit-Stadtmitte die Möglichkeit, Fördermittel der Europäischen Union zur Unterstützung ihrer gewerblichen Tätigkeit einzusetzen. Bei Erfüllung der Förderkriterien kann ein nicht rückzahlbarer Zuschuss in Höhe von bis zu 46,65 Prozent der förderfähigen Kosten, maximal jedoch 50.000 EURO gewährt werden.
Fördergebiet muss eingehalten werden - Antragsfrist bis 30. November
Kleine und mittlere Unternehmen können unterstützt werden, wenn die durchgeführte Maßnahme z. B. der Ansiedlung oder Gründung eines neuen Betriebes dient, mit der Erweiterung oder Sicherung eines bestehenden Betriebes verbunden ist, die betrieblichen, technischen oder organisatorischen Abläufe im Unternehmen verbessert verbessert, die Anwendung von Schlüsseltechnologien ermöglicht, die Innovationsfähigkeit oder das Geschäftskonzept verbessert.
So manche Geschäftseröffnung oder -modernisierung in der Innenstadt wurde erst durch diese finanzielle Unterstützung möglich. Unter anderem nutzten bisher Gastronomie-/ Hotelleriebetriebe, produzierende Gewerbestätten, medizinische Einrichtungen, Reiseunternehmen oder auch Kleinstunternehmer das Förderprogramm. Förderfähig sind Aufwendungen im investiven und im nicht investiven Bereich. Zum Beispiel wurden Geschäfts- und Maschinenausstattungen sowie zeitgemäße Computertechnik angeschafft. Aber auch die zugehörige Software, Werbemaßnahmen oder Schulung der Mitarbeiter sind förderfähig. Die Aufzählung ist längst nicht abschließend. Das angedeutete breite Spektrum der Einsatzmöglichkeit der Fördermittel zeigt aber, dass es sich lohnt, über eine kurzfristige Investition nachzudenken.
Leistungsfähige Unternehmen sind die Grundlage für die Entwicklung der Görlitzer Innenstadt. Die seit 2003 mit Hilfe der Förderung bisher gesicherten 26 und neu entstandenen 53 Arbeits- und Ausbildungsplätze sind ein zusätzlicher positiver Effekt.
Die Antragsfrist für die Förderung endete ursprünglich Mitte dieses Jahres. Das Regierungspräsidium gab nun einer Verlängerung bis 30. November 2006 statt. Gleichzeitig wurde das Fördergebiet um den im Plan ersichtlichen Teilbereich der Südstadt erweitert. Alle Gewerbetreibenden, die ihren Standort im Geltungsbereich der Förderung festigen und erweitern wollen bzw. dort eine Gründung oder Ansiedlung planen sollten sich diese Gelegenheit nicht entgehen lassen und sollten schnellstens handeln. Bis November ist nicht viel Zeit. Die Realisierung der Projekte kann dann im Zeitraum 2006 bis September 2007 erfolgen.
Die Antragstellung ist formgebunden. Entsprechende Formulare liegen bei der Wirtschaftsförderung der Stadt Görlitz bereit. Hier erhalten die Unternehmer auch Informationen zu den Förderkriterien, zu erforderlichen Unterlagen und Hilfestellung beim Ausfüllen der Anträge. Die Straßenverzeichnisse und die Karte zeigen, für welchen Bereich eine Förderung möglich ist.
Ansprechpartner:
Wirtschaftsförderung, Herr Wolfgang Rothe,
Rathaus, Untermarkt 6-8, Raum 407,
Telefon 03581- 67-1541
Straßenverzeichnis zum Landesprogramm „Stadtentwicklung":
Genannt werden die Straßennamen und, wo sich die Förderung nicht auf alle Häuser bezieht, die Hausnummern.
Am Brautwiesentunnel
An der Obermühle
An der Weißen Mauer
Augustastraße
Bahnhofstraße außer 60-64 und 7-77
Bautzener Straße ab Nr. 11
Berliner Straße 15 - 51
Blockhausstraße außer 1,2
Blumenstraße 30 - 60
Brautwiesenplatz
Brautwiesenstraße
Brückenstraße
Brunnenstraße
Christoph-Lüders-Straße 1 - 8
Cottbuser Straße
Demianiplatz 44 - 56
Dr.-Kahlbaum-Allee 7, 8, 11, 21, 22
Dresdner Straße
Emmerichstraße
Gobbinstraße
Grüner Graben 1 - 4
Hilgerstraße
Hospitalstraße 1 - 22
James-von-Moltke-Straße 8 - 43
Jakobstraße 6 - 29
Jochmannstraße
Kleine Konsulstraße
Konsulstraße 15 - 57
Krölstraße ab Nr. 13
Landeskronstraße
Leipziger Straße
Löbauer Straße
Lutherplatz
Mittelstraße 1 - 17 ungerade
Querstraße
Rauschwalder Straße
Schillerstraße
Schulstraße
Sohrstraße
Salomonstraße
Sonnenplan
Sonnenstraße 1 - 9
Spremberger Straße
Teichstraße
Theodor-Körner-Straße
Wilhelmsplatz 8 - 16
Straßenverzeichnis Erweiterungsgebiet EFRE - Süd
Straße Nummer
An der Jakobuskirche 1 - 7 gesamt
Bahnhofstraße 75 - 77 gesamt
Biesnitzer Straße 1 - 19 gesamt
Biesnitzer Straße 78 - 95 gesamt
Fichtestraße 1 - 11 ungerade
Pomologische Gartenstraße 1 - 19 gesamt
Im Bogen 1 - 18 gesamt
Jauernicker Straße 1 - 63 gesamt
Kamenzer Straße 1 - 14 gesamt
Kunnerwitzer Straße 1 - 26 gesamt
Lutherstraße 8 - 34 gesamt
Melanchthonstraße 1 - 12a gesamt
Melanchthonstraße 48 - 59 gesamt
Sattigstraße 6 - 32 gesamt
Sechsstädteplatz 1 - 5 gesamt
Zittauer Straße 2 - 44 gerade
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- Quelle: /StVGR061012
- Erstellt am 12.10.2006 - 14:30Uhr | Zuletzt geändert am 06.02.2020 - 13:06Uhr
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