Scheinvaterschaften

Berlin | Dresden. Heute hat die Bundesregierung einen Gesetzentwurf gegen "Scheinvaterschaften" beschlossen. Das Gesetzesvorhaben will den Missbrauch bei der Anerkennung von Vaterschaften gezielt bekämpfen.

Anzeige

Aufenthaltsberechtigung durch Anerkennung einer Vaterschaft?

Entgegen der landläufigen Meinung, manche Väter wollten sich allzugern von den aus einem Liebesabenteuer im wahrsten Sinne des Wortes erwachsenden Pflichten drücken, sieht die Praxis offenbar anders aus: Männer erkennen Kinder als eigene an, um der Mutter oder sich selbst eine Aufenthaltsberechtigung zu verschaffen. Vaterschaft bedeutet aber, Verantwortung für sein Kind zu übernehmen, also biologischer Vater zu sein oder ein soziales Vater-Kind-Verhältnis anzustreben.

Sachsens Jusitizminister Geert Mackenroth hat den Gesetzentwurf sogleich begrüßt: "Solche Vaterschaftsanerkennungen sind vom Schutzzweck des deutschen Kindschaftsrechts nicht gedeckt. Sie instrumentalisieren und missbrauchen das Kindschaftsrecht zur Erlangung von Aufenthaltstiteln und finanziellen Vorteilen. Zudem führen sie zu einem unberechtigten Misstrauen gegenüber den Familien, bei denen die Vaterschaft redlich anerkannt wurde. Mit dem Anfechtungsrecht wird ein wirksames Instrument eingeführt, um den Missbrauch zu bekämpfen und unberechtigte Aufenthaltstitel zu verhindern. Überdies beugt es der Entstehung eines Generalverdachts gegenüber "bi-nationalen" Familien vor. Endlich wird diese Gesetzeslücke geschlossen."

Die Gesetzesinitiative geht auf einen vom Freistaat Sachsen unterstützten Beschluss der Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister der Länder aus dem November 2005 zurück. Darin wurde die Bundesministerin der Justiz gebeten, zur Bekämpfung von Vaterschaftsanerkennungen, die ausschließlich der Erlangung eines Aufenthaltstitels oder der deutschen Staatsangehörigkeit dienen und somit missbräuchlich erfolgen, einem Träger öffentlicher Belange ein befristetes Anfechtungsrecht gegen diese Vaterschaftsanerkennungen zu gewähren.

Kommentar:

Je nachdem, durch welche Brille man guckt... Vor dem Hintergrund der - so der Eindruck - restriktiven Handhabung des Ausländerrechts in Sachsen passt der Gesetzesentwurf ins Puzzlespiel.

Entscheidend ist jedoch die Perspektive der Betroffenen: Der Kinder. Ein Vater, für den die Vaterschaft nur ein Formalismus zur Erlangung des Bleiberechts ist, wird vermulich kein guter Vater sein, nicht mal einer, der wenigstens die "Scheine" bezahlt. Möglicherweise betrifft das viele Fälle, wobei die Frage im Raum steht, wie groß das Problem wirklich ist.

Aber was ist mit jenen, die eine Vaterschaft als soziales Verhältnis aufrichtig anerkennen wollen und sich nun möglicherweise mit einer behördlichen Anfechtung konfrontiert sehen? Ohne Geld für einen Rechtsanwalt? Ohne Lobby? Darauf können wir jetzt keine Rücksicht nehmen? Sensibilität ist von den Mühlen der Bürokratie jedenfalls nicht zu erwarten, meint

/Fritz Stänker

Kommentare Lesermeinungen (0)
Lesermeinungen geben nicht unbedingt die Auffassung der Redaktion, sondern die persönliche Auffassung der Verfasser wieder. Die Redaktion behält sich das Recht zu sinnwahrender Kürzung vor.

Schreiben Sie Ihre Meinung!

Name:
Email:
Betreff:
Kommentar:
 
Informieren Sie mich über andere Lesermeinungen per E-Mail
 
 
 
Weitere Artikel aus dem Ressort Weitere Artikel
  • Quelle: /SMJus
  • Erstellt am 29.08.2006 - 19:18Uhr | Zuletzt geändert am 29.08.2006 - 19:41Uhr
  • drucken Seite drucken
Anzeige