Eine eigene Website – digitale Visitenkarte mit großem Nutzen

Görlitz, 28. April 2016. Eine eigene Website bietet Unternehmen, Vereinen und Privatpersonen viele Möglichkeiten zur Selbstrepräsentation und Kommunikation mit der Öffentlichkeit. Der Nutzen ist sehr groß und vielfältig. Beim Aufbau des eigenen Internetauftritts sollte man neben den Inhalten und dem Layout auch Rechtliches beachten.

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Vorteile einer eigenen Website

Eine Website kann unterschiedlichen Nutzen haben und ganz verschiedene Zielgruppen ansprechen. Sie wird als eine Art digitale Visitenkarte genutzt, um zum Beispiel einen ersten Eindruck bei einer Bewerbung um einen Arbeitsplatz zu machen, oder um den potenziellen Kunden seine Produkte und Dienstleistungen vorzustellen. Viele nutzen ihre Website als einen persönlichen Blog und stellen dort Beiträge zu unterschiedlichen Themen ein. Reisen, Kochen, Mode oder einfach Berichte aus dem Alltag: Blogger berichten in einer Art persönlichem Tagebuch über ihr Lieblingsthema und können dabei mit ihren Lesern kommunizieren. Blogs können sowohl einfach ein Freizeitspaß, als auch kommerzieller Natur sein.

Was sollte man beim Layout beachten?

Der Auftritt sollte bei der Zielgruppe Sympathie wecken und zum Wiederkehren auf die Seite animieren. Achten Sie auf ein ansprechendes Layout. Sind die Inhalte der Webseite auch noch so nützlich und interessant: Wenn die Optik und der Aufbau der Webseite langweilig ist oder den Besucher überfordert, wird er sie höchstwahrscheinlich schnell wieder verlassen. Bei Hosting-Anbietern wie 1&1 steht Ihnen eine Vielzahl an verschiedenen Webdesign-Vorlagen zur Verfügung. Das Design sollte unbedingt zum Thema der Website passen.

Impressumspflicht beachten

Eine eigene Website ist auch mit rechtlichen Pflichten verbunden, selbst wenn sie sich noch im Aufbau befindet. Das gilt zum Beispiel für die Datenschutzerklärung, die AGB und die Impressumspflicht. Gerade das Impressum wird oft vernachlässigt. "Auch wenn ein Internetauftritt noch nicht vollständig aufgebaut und abgeschlossen ist, sind Pflichtangaben nach TMG (Telemediengesetz) erforderlich, wenn mit dem Internetauftritt erkennbar geschäftliche Interessen vertreten werden sollen.", heißt es im Urteil des Landesgerichts Aschaffenburg. Ist das Impressum unvollständig, riskiert der Betreiber der Website eine Abmahnung und teure Verfahren. Der Hinweis, dass die "Website sich im Aufbau" befindet, reicht also nicht, um sich rechtlich abzusichern. Alternativ können die Betreiber einer "Baustellenseite" diese zunächst ganz einfach offline schalten.

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  • Quelle: red | Foto: © Flickr MacBook Air 11, Foto Marco, Lizenz CC BY 2.0 Bestimmte Rechte vorbehalten.
  • Erstellt am 28.04.2016 - 09:19Uhr | Zuletzt geändert am 04.09.2020 - 12:11Uhr
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