Willkommen, Herr Oberbürgermeister!

Görlitz. Und jedem Anfang wohnt ein Zauber inne... so Hermann Hesse in seinem Gedicht "Stufen". Und zum Zauber kommt bei einem neuen Oberbürgermeister auch die Spannung, was sich kurzfristig ändert und was mittel- und langfristig erreicht wird. Wenn es Siegfried Deinege gelingt, im Görlitzer Politgetriebe ein stabiler Schalthebel zu sein, kann das für die Stadt nur gut sein. Dass seine mitgebrachte persönliche Referentin zugleich Geschäftsführerin der Jungen Union Kreisverband Görlitz ist, nun ja - wir alle sind Schelme.

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Fritz Rudolph Stänker über den Amtsantritt von Siegfried Deinege

In den ersten beiden Juliwochen konnte leicht der Eindruck entstehen, der Görlitzer Oberbürgermeister-Wahlkampf sei noch in vollem Gange. Was wurde nicht alles gemutmaßt und unterstellt, warum und weshalb der so glanzvoll gewählte Oberbürgermeister Deinege sein Amt erst mit einer außerfahrplanmäßigen Verspätung von 14 Tagen antritt, sogar eine Anfrage eines Görlitzer Bürgers an die Sächsische Staatskanzlei, von dort prompt weitergereicht an das Landratsamt Görlitz, gab es.

Jetzt ist er da, der Deinege, und die Luft aus den Spekulationen - mit denen der Görlitzer Anzeiger teils regelrecht bombardiert wurde - ist raus. Und das ist auch gut so. Die Toleranz und Unterstützung durch die politischen Lager, die für seinen Vorgänger so oft eingefordert wurde, sollte nun dem neuen Görlitzer Oberbürgermeister tatsächlich zuteil werden. Sein Amtsantritt ist die große Chance, dass sich die politischen Gruppierungen in der Stadt über das Wahl-Zweckbündnis hinaus auf den größtmöglichen gemeinsamen Nenner einigen!

Das zu erreichen wird keine einfache Aufgabe für die oberste Führungskraft der Stadt werden. Oberbürgermeister Deinege wird immer wieder motivieren und - wo nötig - die "eiserne Faust im Samthandschuh" ansetzen müssen. Er braucht das rechte Verhältnis zwischen Geduld und Ungeduld und vor allen Dingen klare Prioritäten: Was ist wirklich wichtig, was ist wirklich dringend.

Wer es noch immer nicht vernommen hat: Der Wahlkampf ist vorbei, die Stadt Görlitz hat jetzt einen Oberbürgermeister - einen für alle. Schon deshalb hat er Unterstützung und einen Vertrauensvorschuss verdient.

Allerdings muss er auf diesem Posten auch die wohlwollenden Frotzeleien eines in einschlägigen Kreisen bekannten Kommentators einer Görlitzer Online Nachrichtenplattform aushalten.

Aber sein Kreuz ist breit genug,

ist überzeugt Ihr Fritz R. Stänker

Kommentare Lesermeinungen (2)
Lesermeinungen geben nicht unbedingt die Auffassung der Redaktion, sondern die persönliche Auffassung der Verfasser wieder. Die Redaktion behält sich das Recht zu sinnwahrender Kürzung vor.

Frage Amtseid

Von Fulanke Wang am 05.08.2012 - 15:58Uhr
Hallo Herr Frank Brendler,

ich denke, diese Auszüge aus dem realen Leben abseits von Görlitz klären Ihre Frage:

Auszüge aus Publikationen:

"Deutschland verbindet mit dem Amtseid eine alte Tradition, die in die Zeit der Aufklärung zurückreicht. Schon der preußische König Friedrich der Große (1740-1786) definierte in seinem Staat das Wohl des Einzelnen als oberstes Prinzip im Land. Dies wurde im allgemeinen Landrecht (1794) rechtlich festgelegt. Der Amtseid befindet sich schon in der Reichsverfassung vom 28. März 1849 (Abschnitt VII, Artikel I. §190) und dann wieder in der Weimarer Verfassung vom 11. August 1919 (Artikel 42).
Der Amtseid hat jedoch laut Aussage des ehemaligen Bundestagspräsidenten Wolfgang Thierse keinerlei rechtliche Bedeutung, gegen Verletzungen des Amtseides kann nicht juristisch vorgegangen werden.

Unter anderem wurde der Artikel 56 GG in Maunz/Dürig/Herzog/Scholz, Kommentar zum Grundgesetz (Artikel 56 Randnummern 4 und 10), wie folgt kommentiert:
„Schon nach dem Text des Art. 56, aber auch nach der einfachgesetzlichen Regelung, die diese Frage im Gesetz über die Wahl des Bundespräsidenten durch die Bundesversammlung gefunden hat, hängt der Beginn der Amtszeit bzw. der Amtsbefugnisse des Bundespräsidenten nicht von der Eidesleistung ab. Art. 56 verlangt lediglich, dass diese in nahem zeitlichem Zusammenhang mit dem Amtsantritt stattzufinden hat. Mehr ergibt sich aus der Vorschrift nicht. Wie sämtliche Amtseide, die im deutschen öffentlichen Recht vorgesehen sind, ist auch der Amtseid des Bundespräsidenten in keiner denkbaren Beziehung strafbewehrt, etwa in dem Sinne, dass eine flagrante Verletzung der im Eid übernommenen Verpflichtungen strafrechtlich als Meineid o. Ä. gewertet würde.“

Und weiter:
„Kein Bundespräsident (und übrigens auch kein Bundeskanzler und kein Bundesminister) wird so zynisch und so machtbesessen sein, dass es ihm im Augenblick des Amtsantritts ausschließlich um die Macht, das Ansehen oder die persönlichen Vorteile geht, die mit dem anzutretenden Amt verbunden sind. Immer wird es ihnen darum gehen, „etwas zu bewirken“, d.h. Vorstellungen zu verwirklichen, die eng mit ihren politischen und ethischen Grundpositionen zusammenhängen, gleichgültig wie diese im Einzelnen aussehen mögen und aus welchen geistigen Quellen sie sich speisen mögen. Auf diese Grundpositionen, die für den einzelnen u.U. wesentlich höher stehen und wesentlich verbindlicher sein mögen als irgendeine Rechtsvorschrift (und sei es die Verfassung), verpflichtet sich der neue Amtsträger vor der Öffentlichkeit zusätzlich, und wenn er sie halbwegs ernst nimmt, erwächst für ihn daraus ein Bündel zusätzlicher - eben außerrechtlicher - Motive, das Amt so zu führen, wie es der Verfassung und vor allem seinen verfassungsrechtlichen Möglichkeiten und Grenzen entspricht.“

Damit ist alles gesagt, denke ich.

Eid hin oder her - dies ist eigentlich bedeutungslos.

Gruß aus der Ferne

Fulanke Wang in der Wüste Gobi

Amtsantritt Oberbürgermeister

Von Frank Brendler am 26.07.2012 - 09:18Uhr
Sehr geehrte Damen und Herren,

kann mich bitte jemand aufklären?

Ich habe eine Frage zum Amtsantritt bzw. Amtseid des neuen Oberbürgermeisters. Selbst habe ich zwar schon recherchiert, bin aber nicht so richtig fündig geworden.

Wie ist das mit der Zeit zwischen Amtsantritt und dem Ablegen des Amtseides?
Da ja bekannterweise erst zum Altstadtfest - also Ende August - der Amtseid abgelegt werden soll, sind nach meiner Auffassung alle bis dahin getätigten Gespräche, Verhandlungen, Verträge und Unterschriften, die Herr Deinege als "Oberbürgermeister" getätigt hat, zumindest rechtlich nichts Wert. Oder liege ich da falsch?

Und wie ist das eigentlich mit der Bezahlung? Gibt es die auch schon ab 01. Juli 2012? Auch ohne Amtseid?

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Frank Brendler

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  • Quelle: Fritz R. Stänker
  • Erstellt am 17.07.2012 - 04:02Uhr | Zuletzt geändert am 17.07.2012 - 10:40Uhr
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