Gleichen Lohn für Männer und Frauen gefordert

Landkreis Görlitz, 22. März 2014. Gestern war "Equal Pay Day" – im Durchschnitt bis zum 21. März 2014 hätten Frauen weiter arbeiten müssen, um das Jahresgehalt 2013 der Männer zu erzielen. Gegen diese sogenannte unbereinigte Lohnlücke von 22 Prozent setzt sich der SPD-Bundestagsabgeordnete Thomas Jurk aus dem Landkreis Görlitz ein. Seiner Ansicht nach kann die geschlechtsspezifische Lohnungleichheit nur mit einem Gesetz beendet werden.

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Doppelstrategie gegen die Lohnlücke

Bei der geschlechtsneutralen Bezahlung von Arbeit landet Deutschland im EU-Vergleich auf den hintersten Plätzen. Für Jurk ist das ein untragbarer Zustand: "Von alleine ändert sich gar nichts – der Wert ist seit Jahren gleich. Es ist höchste Zeit für ein Gesetz gegen Lohndiskriminierung. Dieses Gesetz muss Transparenz über den Lohn im Betrieb und in Tarifverträgen herstellen. Und es muss durch verbindliche Verfahren sicherstellen, dass Lohnungleichheit beseitigt wird."

Laut Jurk beträgt die bereinigte Lohnlücke, also zwischen Männern und Frauen mit vergleichbaren Qualifikationen und Lebensläufen, zwischen 7 und 8 Prozent: "Dieser Unterschied ist alleine auf das Geschlecht zurückzuführen, das ist Diskriminierung!“ Als Problemlösung sieht Jurk eine Doppelstrategie aus gleichen Rahmenbedingungen für Männer und Frauen im Arbeitsleben und Ausschaltung der Lohndiskriminierung per Gesetz.

Was bedeuten "bereinigte" und "unbereinigte" Lohnlücke?

Der unbereinigten Lohnlücke (22 Prozent) zugrunde liegt der Vergleich aller Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, wobei beispielsweise die individuelle wöchentliche Arbeitszeit, die Branche oder die Hierarchiestufe unberücksichtigt bleiben. Hier hat der geringere Anteil von Frauen in bestimmten Berufen oder Gehaltsgruppen eine starke Auswirkung.

Bei der bereinigten Lohnlücke hingegen werden solche Faktoren ausgeklammert: Hier werden nur die Gehälter von Frauen und Männern mit vergleichbaren Berufsbiografien ausgewertet. Diese bereinigte Lohnlücke beträgt, je nach Berechnungsmethode, sieben bis acht Prozent; sie wird alleine mit dem Geschlecht der Entlohnten begründet.

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  • Quelle: red
  • Erstellt am 21.03.2014 - 18:38Uhr | Zuletzt geändert am 22.03.2014 - 10:09Uhr
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