Wolf tot!

Landkreis Görlitz, 4. Februar 2018. "Der auffällige Wolf im Landkreis Görlitz ist heute Mittag (02.02.2018) entnommen worden. Das Tier wird nun dem Leibniz-Institut für Zoo- und Wildtierforschung (IZW) in Berlin zur weiteren Untersuchung übergeben", meldete das Landratsamt Görlitz in einer Sternstunde des Verwaltungs-Sprech. Ob die vermeintliche Bestie nun in die Lebend-Falle gegangen ist oder gekillt wurde, war wegen der Interpretationsmöglichkeiten von "entnommen" zunächst unklar. Inzwischen steht fest: Der Delinquent wurde standrechtlich erschossen, wobei die Frage des Standrechts im konkreten Fall wohl nicht zu verbissen gesehen werden darf.
Symbolfoto: Erst guckt er, dann schluckt er. Für viele ist der Wolf zwischen Sibirien und Rotkäppchen angesiedelt. Nicht nur in der deutschen Natur ist er ein wichtiges Regulativ: Wo der Wolf ist, zieht sich das Rehwild von Äckern (den Bauern freut's) und Bachläufen, an denen nun wieder Bäume wachsen können, zurück.

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Die GRÜNE LIGA Sachsen e.V. zum Abschuss eines Wolfs im Landkreis Görlitz

Mit großem Befremden hat die GRÜNE LIGA Sachsen e.V. den Abschuss eines Wolfes im Landkreis Görlitz am 02.02.2018 zur Kenntnis genommen. Die GRÜNE LIGA Sachsen e.V. hatte als anerkannte Naturschutzvereinigung bereits am 22.01.2018 gegen die Artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung des Landratsamt Görlitz Widerspruch eingelegt und um kurzfristige Akteneinsicht nach § 29 Verwaltungsverfahrensgesetz gebeten, um sich selbst einen Überblick über den Sinn und die Notwendigkeit der behördlichen Maßnahme sowie deren Rechtskonformität zu verschaffen. Diesem Anliegen ist das Landratsamt Görlitz nicht nachgekommen.

Stattdessen wurden mit der Tötung eines europarechtlich besonders geschützten Wolfesdurch das Landratsamt Görlitz einfach vollendete Tatsachen geschaffen. Für die GRÜNE LIGA Sachsen e.V. ist ein solches, von offensichtlicher Hektik geprägtes Vorgehen ein Zeugnis von mangelnder Souveränität, Ignoranz und Intransparenz des behördlichen Handelns. Es stärkt damit auch nicht das Vertrauen in die rechtsstaatliche Kompetenz der Verantwortlichen des Landratsamtes Görlitz. Es öffnet den Raum für alle möglichen Spekulationen bei Vielen, denen der Schutz des Wolfes besonders am Herzen liegt. Und es trägt nicht dazu bei, die entstandenen Gräben zwischen Befürwortern und Gegnern der Wölfe in Deutschland zu schließen.

Ein staatliches Wolfsmanagement, welches über Jahre Weidetierhalter mit für sie zweifelhaften Versprechungen und einer überbürokratisierten Entschädigungspolitik im sprichwörtlichen Regen stehen lässt und dann, wenn man behördlicherseits mit seinem Latein am Ende ist, nur noch den kurzfristigen Abschuss von Wölfen unter Ausschluss der Naturschutzöffentlichkeit als Bauernopfer anbietet, kann man als gescheitert betrachten. Der Sächsische Landwirtschaftsminister, dem auch der Naturschutz untersteht, ist aufgefordert, ein praktikables Schutzkonzept für die Wölfe zu initiieren. Dazu gehören z.B. neben einer bedarfsgerechten Schadensprävention für die Weidetierhalter eine Überarbeitung der Entschädigungsregeln bei Wolfsrissen, wirkungsvolle Vergrämungsmaßnahmen in siedlungsnahen Bereichen unter Einbeziehung der Jägerschaft sowie die Schaffung jagdstörungsarmer Räume in Kernflächen des Naturschutzes, welche sich z.B. im Besitz des Freistaates Sachsen befinden.

Was sagt die FDP zum Umgang mit den Wölfen?

Unter der Überschrift "Ablehnende Haltung im Bundestag zur Aufnahme des Wolfs in das Bundesjagdgesetz ist Realitätsverweigerung" äußerte sich bereits am Tag der Wolfstötung der Bundestagsabgeordnete und Generalsekretär der FDP Sachsen, Torsten Herbst, zur am gleichen Tag erfolgten Bundestagsdebatte über den Umgang mit der Wolfspopulation in Deutschland und die Diskussion von entsprechenden Anträgen der Fraktionen:

"Die ablehnende Haltung von Linken, Grünen, CDU und SPD zum FDP-Antrag zur Aufnahme des Wolfes ins Bundesjagdgesetz ist eine bedenkliche Form der Realitätsverweigerung. Ohne Frage ist die Wiederansiedlung des Wolfs ein großer Erfolg für den Natur- und Artenschutz in Deutschland. Klar ist aber auch, dass eine sich rasch vermehrende Raubtierart ohne natürliche Feinde zukünftig eine Regulierung über das Jagdrecht braucht. Bereits heute zählt die Wolfsdichte in Teilen Sachsens und Brandenburgs zu den höchsten in ganz Europa.

Tierschutz bedeutet für uns nicht nur Wolfsschutz, sondern auch den Schutz von Weidetieren. Angesichts der steigenden Wolfspopulation müssen die berechtigten Sorgen der Bevölkerung und auch der Tierhalter endlich ernst genommen werden. Die massiv zunehmenden Schäden bei Weidetieren wie Schafen und Ziegen erfordern ein Handeln. Die Aufnahme des Wolfs in das Bundesjagdgesetz wäre ein erster Schritt, um Artenschutz und Tierschutz in Balance zu bringen."

Mit einem Antrag hatte die FDP-Bundestagsfraktion die Aufnahme des Wolfs als jagdbare Tierart in das Bundesjagdgesetz, die Aufnahme in den Anhang V der europäischen FFH-Richtlinie (zur späteren Aufnahme des Wolfs in die Verordnung über Jagdzeiten), einheitliche Standards für ein bundesweites Wolfsmanagement und Wolfsmonitoring sowie zusätzliche finanzielle Mittel für die Schadensprävention und Wolfsgeschädigte gefordert. Der Antrag wurde in den Umweltausschuss des Bundestages verwiesen.

Selber lesen!
Bundestagsdebatte zur Wolfspopulation

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  • Quelle: red | Foto: Madeleine Lewander
  • Erstellt am 04.02.2018 - 09:42Uhr | Zuletzt geändert am 04.02.2018 - 10:14Uhr
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